30.09.2026, 07:51

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Tessin Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Tessin laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Seit dem 5. September 2026 ist die Jagdsaison 2026/27 im Tessin eröffnet. Mit Beginn der Hochjagd sind rund 1’800 Hobby-Jägerinnen und -Jäger im Kanton unterwegs.

Wie tief die Hobby-Jagd im Tessin kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Tessin.

Ticker

30.09.2026
Mi 04:22

Wildschwein-Sommerjagd: Kanton öffnete Jagdbanngebiete und zahlte 4 Franken pro Kilo

Die Vorschriften des Amts für Jagd und Fischerei zur Wildschwein-Sommerjagd 2026 zeigen, wie weit der Kanton gegangen ist. Im Bezirk Mendrisio war die Hobby-Jagd vom 1. Juni bis 31. Juli ausdrücklich auch in den kantonalen Jagdbanngebieten Gole della Breggia und Valle della Motta erlaubt, also genau dort, wo Wildtiere eigentlich Ruhe finden sollen. Geschossen wurde täglich von 20 bis 6 Uhr, mit künstlichem Licht, Wärmebild- und Restlicht-Aufsätzen und Schalldämpfern. Ab dem 25. Mai durften Hobby-Jäger die Tiere mit Mais anfüttern und mit Wildkameras überwachen. Eine Beschränkung nach Alter, Geschlecht oder Anzahl gab es nicht, und das mitten in der Zeit, in der Bachen ihre Frischlinge führen. Wer ein Tier beim Sammelpunkt in Rivera ablieferte, erhielt vom Kanton 4 Franken pro Kilo. Begründet wird all das mit der Afrikanischen Schweinepest, dabei hat der Kanton bereits 2024 eingeräumt, dass die Sommerjagd den Bestand nicht senkt. Warum jede Öffnung eines Schutzgebiets dessen Zweck untergräbt, zeigt unser Beitrag Jagdbanngebiete: Warum Wolfsabschüsse den Schutzgedanken aushöhlen.

28.09.2026
Mo 19:34

Hochjagd vorbei: 2’950 Tiere getötet, Nachjagd ab Mitte November

Die Tessiner Hochjagd ist am Sonntag zu Ende gegangen. 1’720 Hobby-Jäger haben im September 2’950 Hirsche, Gämsen, Rehe und Wildschweine getötet, wie die RSI mit Verweis auf das kantonale Amt für Jagd und Fischerei berichtet. Beim Rothirsch liegt die Strecke bei rund 1’900 Tieren, der Abschussplan verlangt 2’900. Deshalb soll von Mitte November bis Ende Dezember die Nachjagd folgen. Das Amt zeigt sich mit der «Qualität» der Abschüsse zufrieden und erklärt die tiefere Strecke mit der Hitze Anfang September. Bemerkenswert: Bei Gämse und Reh wurde das Kontingent ebenfalls verfehlt, was laut Amt wegen der «konservativen» Bewirtschaftung kein Problem sei. Beim Hirsch dagegen gilt die Planzahl als Pflicht, auch wenn das bedeutet, nichtmenschliche Tiere im energiezehrenden Frühwinter erneut zu bejagen und zu beunruhigen.

Für Wildschweine nennt das Amt keine Zahl, die Strecke in der Hochjagd sei «nie besonders hoch». Der Grund: Wildschweine werden im Tessin inzwischen in mehreren Phasen über weite Teile des Jahres bejagt, mit Sommerjagd im Juni und Juli, Hochjagd im September und anschliessender Winterjagd, nachdem der Bund die Schonzeit mit Verweis auf die Afrikanische Schweinepest ausgesetzt hat. Dass die Sommerjagd den Bestand nicht senkt, hat der Kanton bereits 2024 selbst eingeräumt. Nicht Teil der amtlichen Bilanz: In derselben Saison sind im Tessin zwei Hobby-Jäger tödlich verunglückt.

22.09.2026
Di 12:16

Toter Hirsch als Schaustück: Ethologe rechnet mit der Selfie-Kultur der Tessiner Hobby-Jäger ab

Seit Tagen kursiert im Luganese das Foto eines Hobby-Jägers, der mit einem erlegten Hirsch auf dem Anhänger durch die Strassen fährt. Für den Ethologen Nash Pettinaroli ist das kein Einzelfall, sondern Symptom einer Entwicklung: Immer mehr Hobby-Jäger stellen ihre toten Beutetiere zur Schau, auf Social Media, im WhatsApp-Status, als Selfie neben dem Kadaver. Pettinaroli nennt diese Zurschaustellung im Interview mit tio.ch «widerlich» und warnt vor einer schleichenden Abstumpfung: Wer den Tod eines Lebewesens zum Trophäenbild mache, erodiere die Empathie einer ganzen Gesellschaft.

Auch das beliebteste Rechtfertigungsnarrativ lässt der Ethologe nicht gelten. Dem Argument, die Hobby-Jagd reguliere das Ökosystem, hält er die Stimmen der Wissenschaft entgegen: Der Zoologe Ragnar Kinzelbach, der Biologe Karl-Heinz Loske und der frühere Direktor des Nationalparks Gran Paradiso, Bruno Bassano, hätten die Hobby-Jagd übereinstimmend als überflüssig bezeichnet, intakte Wildbestände regulierten sich selbst. Genau das dokumentiert auch unser Faktencheck zu den sechs zentralen Jagdlobby-Mythen. Für Pettinaroli bleibt am Ende nur ein Motiv: das reine Vergnügen. Die Erzählung von der Ökosystem-Regulierung diene bloss dazu, dieses Vergnügen zu beschönigen.

Bemerkenswert ist der Rahmen, in dem das Interview erscheint. Erst kürzlich hatte der Präsident der Tessiner Hobby-Jägerschaft öffentlich erklärt, seine grösste Emotion sei es, seine Tochter eine Beute erlegen zu sehen. Pettinaroli, der nach eigenen Angaben bereits bedroht und dessen Autoreifen zerstochen wurden, hält dagegen: Wie könne einen der Tod eines Lebewesens rühren?

18.09.2026
Fr 16:42

Umfrage im Nachbarland: 82 Prozent halten die Hobby-Jagd für unsicher, nur 3 Prozent wollen sie fördern

Direkt hinter der Tessiner Grenze liegt seit dieser Woche eine der grössten Erhebungen vor, die in Europa je zur Hobby-Jagd gemacht wurden: Ipsos Doxa hat für die Fondazione Capellino 7002 Personen in Italien befragt. 75 Prozent wollen die Hobby-Jagd abschaffen, auslaufen lassen oder auf wenige Notfälle begrenzen, nur 3 Prozent wollen sie fördern. 82 Prozent halten sie für nicht ganz oder überhaupt nicht sicher, ausdrücklich auch für Menschen, die im Wald und auf Wanderwegen unterwegs sind. Selbst die Wählerschaft der Regierungsparteien, die das Jagdgesetz gerade lockern, will mehrheitlich das Gegenteil. Für das Tessin ist das mehr als ein Blick über den Zaun: Hier gilt weiterhin ein Sicherheitsabstand von 50 Metern zu Wohnhäusern, hier hat die laufende Hochjagd bereits zwei Menschenleben gefordert, und Tessiner Hobby-Jäger sind auch jenseits der Grenze aktiv. Eine Befragung dieser Grösse wäre auch im Tessin fällig. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

16.09.2026
Mi 15:15

FCT-Präsident nennt Verstösse «fast verschwunden», der Jagdbericht zählt 186 Verfahren

Auf tio.ch erklärt Davide Corti, Präsident der Federazione Cacciatori Ticinesi, die Hobby-Jagd zur «wissenschaftlichen Wildbewirtschaftung», zur Seuchenprävention und zum Umweltschutz. Schwere Verstösse und Wilderei seien «fast verschwunden». Der Jagdbericht 2024 des Kantons widerspricht ihm in jedem Punkt: 190 Selbstanzeigen, 82 Disziplinarbussen, 186 Übertretungsverfahren, neun Delikte bei der Staatsanwaltschaft und mindestens 16 Jagdrechtsentzüge, in der statistischen Tabelle desselben Berichts sogar 37. Das ist kein Randphänomen, sondern die dokumentierte Untergrenze eines Vollzugsproblems. Corti selbst nennt im gleichen Interview den illegalen Einsatz von Nachtsichtgeräten als «Hauptsorge» des Verbandes; was verschwunden sein soll, kann nicht gleichzeitig die grösste Sorge sein.

Die behauptete «Ethik» misst sich an der Praxis: 3’377 getötete Hirsche, Rehe und Wildschweine in der Hochjagd 2024, ein Rekord, plus 48 Prozent gegenüber zehn Jahren zuvor; 143 erschossene säugende Hirschkühe, davon 87 ohne Kalb zur Kontrolle gebracht, was der Kanton als Fortschritt verbucht. Die Wildschweinabschüsse haben sich seit 2000 verfünffacht, und die wildbiologische Forschung erklärt seit zwei Jahrzehnten, weshalb hoher Jagddruck die Vermehrung erst erzeugt. Beim Gamswild werden doppelt so viele Böcke wie Geissen getötet, der Kanton benennt die Trophäenjagd als Ursache und lässt sie trotzdem zu. Den Wolf will Corti «wie andere Arten bewirtschaften», präventive Abschüsse eines geschützten Beutegreifers, deren Schutzwirkung laut KORA bis heute nicht belegt ist.

Der Journalist stellt keine einzige Rückfrage, nennt keine Zahl, erwähnt weder die zwei toten Hobby-Jäger vom Eröffnungswochenende noch den Femizid von Faido, bei dem ein Hobby-Jäger mit Schalldämpfer eine Frau erschoss. Seine Schlagzeile ist Cortis stärkste Erinnerung aus vierzig Patentjahren: die erste Beute der Tochter. Das ist der ehrlichste Satz des Interviews, und er sagt mehr über die Hobby-Jagd als alle Managementvokabeln davor. Zur Analyse

15.09.2026
Di 14:32

Hirsch per Helikopter aus dem Piemont: Provinzpolizei bestätigt Tessiner Hobby-Jäger

Der Kronenhirsch, der am Wochenende im Ossolatal erlegt und per Helikopter über die Grenze geflogen wurde, ist ein Tessiner Fall. Der Kommandant der Provinzpolizei Verbano-Cusio-Ossola bestätigt gegenüber tio.ch: Der Hobby-Jäger ist im Tessin patentiert und zusätzlich in der Provinz VCO zugelassen, der Helikopter gehört einer Tessiner Firma, abgesetzt wurde das Tier bei Cimalmotto in der Gemeinde Campo (Vallemaggia). Beanstandet werden der Überflug eines Vogelschutzgebiets ohne die vorgeschriebenen Meldungen und der Umstand, dass der Hobby-Jäger selbst an Bord war, was in Italien für Jäger verboten ist. Hobby-Jäger und Flugunternehmen zahlen je über 5’000 Euro Busse. Damit liegt der Fall vollständig in Tessiner Verantwortung; ob das Ufficio della caccia e della pesca patentrechtliche Konsequenzen prüft, haben wir angefragt. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

06.09.2026
So 12:18

54-jähriger Hobby-Jäger stürzt bei der Hobby-Jagd zu Tode am Pizzo Sassariente (Locarnese)

Ein 54-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Locarnese ist am Samstagnachmittag bei einer Hobby-Jagd in der Region Pizzo Sassariente ums Leben gekommen. Das teilte die Tessiner Kantonspolizei am Sonntagmorgen mit.

Kurz nach 16.30 Uhr ging bei der gemeinsamen Alarmzentrale (CECAL) die Vermisstmeldung ein. Eine Suchaktion mit Kantonspolizei, Schweizer Alpine Rettung (SAS) und REGA lief an. Gegen 18 Uhr wurde der leblose Körper auf rund 1450 Metern am Hang des Val della Porta gefunden. Nach ersten Erkenntnissen stürzte der Mann während der Jagd ab. Die genauen Umstände klärt eine Untersuchung. Für die Betreuung der Angehörigen wurde das Care Team aufgeboten.

Einordnung: Wieder fordert die Tessiner Hochjagd ein Menschenleben, und wieder ist es kein «Unglück aus heiterem Himmel», sondern die vorhersehbare Folge einer Freizeitbeschäftigung, die Menschen in steilstes, absturzgefährdetes Gelände treibt, allein, ausserhalb gesicherter Wege, oft in der Dämmerung. Der Absturz auf 1450 Metern reiht sich in eine lange Serie tödlicher Jagdunfälle im Alpenraum ein. Kein Hirsch, kein Reh wiegt ein Menschenleben auf. Die Hobby-Jagd ist kein Naturschutz, sondern ein tödliches Risiko, das die Jagenden freiwillig eingehen und das regelmässig auch Unbeteiligte gefährdet.

05.09.2026
Sa 19:08

Am ersten Wochenende der Tessiner Hochjagd hat die Saison ihr erstes Todesopfer gefordert. Kurz nach 13 Uhr stürzte ein 69-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Bezirk Riviera im Gebiet von Biasca an einem Hang beim Riale Crenone auf rund 700 Metern Höhe ab. Trotz Reanimationsversuchen durch die Rega konnten die Rettungskräfte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Für die Angehörigen wurde ein Care Team aufgeboten. Die genauen Umstände des Absturzes sind laut Kantonspolizei noch Gegenstand der Ermittlungen.

Der Fall reiht sich in ein wiederkehrendes Muster ein: Ein Grossteil der tödlichen Jagdunfälle in der Schweiz sind keine Schussunfälle, sondern Abstürze in steilem, unwegsamem Gelände, in das sich Hobby-Jäger zur Ausübung ihres Freizeitvergnügens begeben. Dass mit 69 Jahren ein Mensch in solchem Terrain unterwegs ist, um Wildtiere zu erlegen, ist kein Einzelfall, sondern strukturell angelegt.

Genau hier setzen die langjährigen Forderungen der IG Wild beim Wild an. Die grösste Altersklasse bei den Hobby-Jägern ist 65+, also jene mit zunehmenden Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen. Ab dem 45. Lebensjahr steigt die Zahl der Unglücke für Menschen und Tiere deutlich an. Deshalb fordert die IG seit Langem, dass sich Hobby-Jäger regelmässig einem medizinisch-psychologischen Eignungstest unterziehen müssen, nach dem Vorbild der Niederlande, und eine Altersobergrenze für die aktive Ausübung der Hobby-Jagd eingeführt wird. Beides ist bei anderen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten längst selbstverständlich.

Grundsätzlich fordert die IG Wild beim Wild die Abschaffung der Hobby-Jagd und deren Ersatz durch ein professionelles, staatlich verantwortetes Wildtiermanagement. Wildtierregulierung, wo sie überhaupt nötig ist, gehört in die Hände ausgebildeter, angestellter Fachpersonen mit klaren Standards, nicht in die Freizeit von Privatpersonen. Ein solches System wäre nicht nur für die Wildtiere schonender und fachlich fundierter, es würde auch Tragödien wie jene von Biasca vermeiden helfen.

Die Verantwortung endet dabei nicht beim einzelnen Hobby-Jäger. Es ist der Kanton, der die Hobby-Jagd in gefährlichem Gelände überhaupt erst erlaubt, ohne verpflichtende medizinisch-psychologische Eignungstests und ohne Altersobergrenze. Solange er an diesem System festhält und sich den langjährigen Forderungen nach mehr Sicherheit verweigert, ist er aus Sicht der IG Wild beim Wild an den zahlreichen Todesfällen der vergangenen Jahre politisch mitverantwortlich.

05.09.2026
Sa 08:44

Vom «Nutzer» zum «Fauna-Manager»: Wie Corti die Vervierfachung der Abschüsse zur Verantwortung umdeutet

Am Vorabend der Hochjagd-Eröffnung erklärt Davide Corti, Präsident der Tessiner Hobby-Jägerföderation, der moderne Alpenjäger sei kein «Nutzer», sondern ein «Manager der Alpenfauna». Die entscheidende Zahl liefert er selbst mit: Als er sein Jagdpatent löste, wurden im Tessin rund 1’600 Huftiere pro Jahr erlegt, heute sind es etwa 7’000. Was hier als gewachsene «Verantwortung» und «Management» verkauft wird, ist in Wahrheit eine Vervierfachung der Tötungen. Ein Manager, dessen einzige messbare Leistung darin besteht, viermal so viele Tiere zu erlegen wie früher, betreibt keinen Naturschutz, sondern rechtfertigt die Ausweitung der Hobby-Jagd mit einem neuen Etikett.

Besonders dreist ist Cortis Umgang mit dem gestiegenen Druck auf die Wildtiere: Schuld seien Tourismus und Freizeitnutzung, nicht die Hobby-Jagd. Doch Wandernde, Bikerinnen und Touristen töten und quälen keine Wildtiere. Die Hobby-Jagd tut es, und im Tessin praktisch das ganze Jahr. Zusammengenommen schaffen Sommerjagd, Hochjagd, Fuchs- und Wildschweinjagd sowie Wolfsregulierung ein System, in dem Wildtiere während grosser Teile des Jahres bejagt oder durch unnötige Hobby-Jagdaktivitäten gestört werden. Eine kantonsweit verlässliche, lange Ruhephase ist für viele betroffene Tiere kaum erkennbar.

Jagdzeiten im Tessin im Überblick

  • Wildschwein-Sommerjagd: 1. Juni bis 31. Juli 2026, täglich von 20 bis 6 Uhr, nur vom zugewiesenen erhöhten Ansitz im Wald; ohne Beschränkung nach Alter, Geschlecht und Anzahl, im Bezirk Mendrisio auch in zwei Jagdbanngebieten (Vorschriften des Amts).
  • Hochjagd: 5. bis 19. September sowie 23. bis 27. September 2026.
  • Fuchsjagd («Caccia bassa»): gemäss jährlicher kantonaler Saisonregelung; in den Wintermonaten je nach Gebiet und Freigabe mit zusätzlichen Methoden.
  • Spätherbstjagd auf Hirsch: laut Amt ab Mitte November, voraussichtlich bis Ende Dezember; bei Gämse und Reh ist die Hobby-Jagd für 2026 abgeschlossen.
  • Winterjagd auf Wildschweine: nach kantonaler Anordnung; Daten für 2026/27 noch offen.
  • Proaktive Wolfsregulierung: nach kantonaler Anordnung innerhalb der jeweils geltenden Bewilligungsfrist.

Kaum ein Monat bleibt frei. Cortis Verweis auf den Tourismus lenkt genau davon ab.

Schalldämpfer: «nur Vorteile»? Zwei Tessiner Fälle sagen das Gegenteil

Auch bei den neu erlaubten Schalldämpfern gibt sich Corti keine Mühe mit Abwägung: Sie hätten «nur Vorteile». Wie sich diese Vorteile in der Hobby-Jägerhand auswirken können, zeigt derselbe Kanton innert weniger Monate gleich zweifach. Ein Tessiner Hobby-Jäger wurde als Wilderer verurteilt, mit Schalldämpfer, Nachtsichtgerät und illegalen Lockfallen. Und beim Femizid von Faido durch einen Hobby-Jäger hörte niemand den tödlichen Schuss auf die 56-jährige Frau, weshalb die Polizei von einem Schalldämpfer ausgeht. Die Verbreitung von Schalldämpfern über jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen ist damit kein reiner «Vorteil», sondern ein Kontrollproblem mit realen Opfern nicht nur in der Tierwelt.

05.09.2026
Sa 06:51

Das Tessiner Amt für Jagd und Fischerei (UCP) fordert die Bevölkerung auf, Sichtungen von in diesem Jahr geborenen Wolfswelpen mit Datum, Ort sowie möglichst Foto- oder Videomaterial zu melden. Die Behörde erklärt offen, der Zweck sei, Anträge zur «proaktiven Regulierung» von Wolfsrudeln zu erleichtern. Einen Tag zuvor beschloss der Tessiner Staatsrat, in den Rudeln Molare und Lepontino bis zu zwei Drittel der im laufenden Jahr geborenen Jungwölfe töten zu lassen – unter Mitwirkung von Hobby-Jäger.

Die IG Wild beim Wild empfiehlt deshalb nicht, solche Sichtungen an die UCP zu melden. Die verlangten Angaben dienen nachweislich nicht einem unabhängigen wissenschaftlichen Monitoring, dem Herdenschutz oder einer konfliktarmen Koexistenz, sondern der Vorbereitung präventiver Abschüsse von Wolfswelpen. Das widerspricht einem Wildtierschutz, der soziale Rudelstrukturen, natürliche Regulation und die ökologische Funktion des Wolfs ernst nimmt. Auch für den Schutzwald ist eine intakte natürliche Dynamik wichtig: Beutegreifer können die räumliche Nutzung und das Verhalten von Huftieren beeinflussen und damit lokal übermässigem Verbiss entgegenwirken.

Wölfe vermehren sich zudem nicht unbegrenzt an einem Ort. Jungtiere wandern ab, besiedeln freie und geeignete Lebensräume und verbinden Populationen über Kantons- und Landesgrenzen hinweg über den ganzen Kontinent.

Originalmeldung der UCP

Segnalazione di giovani lupi – Per agevolare le richieste di regolazione proattiva dei branchi di lupo in Ticino, l’UCP invita a segnalare eventuali avvistamenti di giovani lupi dell’anno. Le segnalazioni, indicando la data e il luogo dell’avvistamento e corredate, se possibile, da fotografie o video, possono essere inoltrate a:

4 settembre 2026 – Attualità, Dipartimento del territorio

04.09.2026
Fr 14:51

Wolf als Sündenbock: Amtliche Zahlen entlarven, wer wirklich versagt

Amtliche Zahlen des UCP Bellinzona («Lupo – Predazioni 2026», Stand 3. September) zeigen schonungslos: Von 108 im laufenden Jahr durch Wölfe getöteten Nutztieren waren gerade einmal 4 angemessen geschützt, nicht einmal 4 Prozent. Bei 96 Prozent der Risse hatten die Tierhaltenden ihre gesetzliche Schutzpflicht schlicht nicht erfüllt. Trotzdem ist es der Wolf, der reguliert, bejagt und zum Abschuss freigegeben wird, während die eigentlich Verantwortlichen straflos bleiben. Wie Wild beim Wild bereits im Fall Paudo und in der Auswertung zur Vollzugspraxis des Veterinäramts dokumentiert hat, ist das kein Einzelfall, sondern System: Das Tessin duldet seit Jahren ungeschützte Herden in bekannten Wolfsgebieten, ahndet die Verstösse nicht und lässt anschliessend den Beutegreifer für das eigene Kontrollversagen büssen.

Screenshot 2026 09 04

04.09.2026
Fr 11:25

Rekordstrecke beim Hirsch: Selbst die organisierte Hobby-Jägerschaft zweifelt an der amtlichen Begründung

Der Kanton hat die Bejagung des Rothirschs in den letzten Jahren massiv verschärft: 2’163 Tiere während der Hochjagd 2025, gegenüber 1’787 im Jahr 2022. Bezeichnend: Selbst die kantonale Jägerföderation FCTI widersprach 2021 der behördlichen Annahme einer wachsenden Population und warnte vor einem «Kampf ohne Gnade» gegen den Hirsch. Beim Gämsbestand zeigt sich das Muster umgekehrt: Das Maximalkontingent von 800 Tieren wurde seit 2022 nie erreicht, im Gebiet Gambarogno-Tamaro-Lema brach die Population sogar so stark ein, dass die Jagd dort drei Jahre ausgesetzt werden musste. Abschusszahlen sagen also wenig darüber aus, ob das Töten ökologisch begründet ist, sie spiegeln vor allem die Freigabepolitik des Kantons selbst. Nach der Hochjagd 2025 verzeichnete das Tessin zudem über 140 Selbstanzeigen und 19 Patententzüge wegen schwerer Verstösse, darunter ein Fall von Wilderei mit schallgedämpfter Waffe und Wärmebildgerät. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 10:54

Saisonstart mit 50-Meter-Sicherheitsabstand, der seit 2019 versprochenen Erhöhung fehlt bis heute

Seit dem 5. September sind während der Hochjagd wieder rund 1’800 Hobby-Jäger im ganzen Kanton unterwegs, in zwei Phasen bis zum 27. September. Wie prekär der Schutz der Bevölkerung dabei bemessen ist, zeigt ein Detail: Hobby-Jäger müssen laut Amt für Jagd und Fischerei nur 50 Meter Abstand zu Wohnhäusern, Campingplätzen und Naturlehrpfaden einhalten, die Länge eines Schwimmbeckens. Nach schweren Jagdunfällen im Herbst 2019, bei denen unter anderem ein Kaminfeger mit Warnweste erschossen wurde, hatte der Kanton eine Erhöhung auf 200 Meter angekündigt. Umgesetzt wurde sie nie, bis heute gilt die 50-Meter-Regel. Seit Juli 2026 sind zudem Schalldämpfer zugelassen, was Schüsse in Siedlungsnähe leiser, aber nicht sicherer macht. Im Bleniotal, wo die Hochjagd nun beginnt, wirkt zudem der Fall von Faido/Leontica nach, wo ein Hobby-Jäger seine Ex-Frau erschoss und ein Haus sprengte, ein weiterer Beleg für das wiederkehrende Muster aus legalem Waffenzugang und Gewalt im jagdlichen Umfeld. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

03.09.2026
Do 16:58

Tessin gibt Rudel Molare und Lepontino zum Abschuss frei, ohne einen einzigen nachgewiesenen Riss

Der Staatsrat hat am 3. September mit Segen des BAFU die Tötung von bis zu zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere in den Rudeln Molare und Lepontino angeordnet, ausgeführt auch durch eigens ausgebildete Hobby-Jäger. Weder für Molare noch für Lepontino nennt der Kanton einen einzigen dem jeweiligen Rudel zugeordneten Riss als Begründung, die kantonale Rechtfertigung bleibt bewusst allgemein gehalten. Ausreichend ist laut revidierter Jagdverordnung bereits der blosse Nachweis von zwei oder mehr diesjährigen Welpen, eine Tötung auf Vorrat, ohne jeden Nachweis individuellen Fehlverhaltens. Die Verfügungen richten sich ausdrücklich gegen die «giovani lupi» und weisen die Hobby-Jäger sogar an, bei annähernd gleich grossen Tieren nicht zu schiessen, um kein Elterntier zu treffen. Bestraft wird damit nicht ein Rudel, das nachweislich Schaden angerichtet hat, sondern die blosse Tatsache, dass es sich fortgepflanzt hat. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Jagdbanngebiete: Warum Wolfsabschüsse den Schutzgedanken aushöhlen

Die Revision des Jagdgesetzes will Wölfe auch in Jagdbanngebieten zum Abschuss freigeben. Die antike Göttin Artemis stand für eine Grenze, die die Schweiz verloren hat.

Ein Jagdbanngebiet müsste ein Versprechen sein: Hier endet die menschliche Verfügungsmacht.

Hier dürfen Wildtiere leben, ruhen, wandern, gebären und sterben, ohne als Beute, Schaden oder Bestandszahl behandelt zu werden.

Doch dieses Versprechen wird in der Schweiz immer wieder gebrochen. In Jagdbanngebieten wird reguliert, geweidet, erschlossen und gestört. Nun soll selbst der Wolf, der als Beutegreifer in ein funktionierendes Ökosystem gehört, unter bestimmten Voraussetzungen auch dort abgeschossen werden können. Damit wird aus dem Banngebiet endgültig ein Verwaltungsgebiet: geschützt, solange keine menschlichen Interessen entgegenstehen.

Der Name bleibt. Der Schutz verschwindet.

Die alte Grenze

Die antike Göttin Artemis war keine Tierschützerin im modernen Sinn. Ihr Kult kannte Jagd, Opfer und Gewalt. Es wäre falsch, aus ihr eine frühe Veganerin oder eine Verteidigerin gleicher Rechte für alle Tiere zu machen.

Und doch enthält ihre Figur einen Gedanken, den die moderne Schweiz fast vollständig verloren hat: Wildnis ist nicht einfach Eigentum des Menschen. Ein nichtmenschliches Tier ist nicht bloss vorhanden, damit es gezählt, gehegt, bewirtschaftet, gefüttert, gejagt oder «reguliert» werden kann.

Artemis war die Herrin der Tiere, der Wälder, Quellen und unzugänglichen Räume. Sie stand an der Grenze zwischen Siedlung und Wildnis, zwischen dem kontrollierbaren Menschenraum und dem, was sich ihm entzieht. Wer diese Grenze missachtete, beging Hybris: die Überhebung, alles beherrschen zu wollen.

Genau diese Hybris prägt heute den Umgang mit Wildtieren.

Das Banngebiet ohne Bann

Eidgenössische Jagdbanngebiete sollen seltene und bedrohte Wildtiere sowie ihre Lebensräume schützen. Die Hobby-Jagd ist dort grundsätzlich verboten. Doch das Wort «grundsätzlich» ist der Haken: Regulationstötungen bleiben möglich, und selbst integral geschützte Bereiche können in Ausnahmefällen geöffnet werden.

Nun steht auch der Wolf im Visier. Mit der Revision des Jagdgesetzes, die bis 16. Oktober 2026 in der Vernehmlassung ist, sollen Wölfe auch in Jagdbanngebieten getötet werden können, wenn wiederholte Angriffe trotz Herdenschutz erfolgen oder eine Gefährdung von Menschen geltend gemacht wird. Ausgerechnet in Räumen, die Wildtieren Sicherheit bieten sollten.

Das ist nicht bloss ein juristisches Detail. Es offenbart eine politische Rangordnung: Die Weidewirtschaft und ihre wirtschaftlichen Ansprüche gelten als selbstverständlich. Das Leben der Wölfe, Rehe, Hirsche, Füchse, Gämsen und anderer Wildtiere bleibt dagegen verhandelbar.

Ein Schutzgebiet, in dem Wildtiere nur so lange geschützt sind, wie sie niemanden stören, ist kein Schutzgebiet. Es ist eine Kulisse.

Die Wildtiere müssen weichen

Der Konflikt wird gern als «Wolf gegen Nutztierhaltung» erzählt. Das ist bereits eine falsche Erzählung. Der Wolf hat nicht entschieden, in ein Jagdbanngebiet einzuwandern und dort Herden anzutreffen. Menschen haben die Landschaft in Weiden, Zäune, Zufahrten, Sömmerungsflächen und Nutzungszonen aufgeteilt.

Nutztiere beanspruchen nicht nur die Fläche, auf der sie stehen. Sie beanspruchen Futteranbau, Transporte, Infrastruktur, Schutzmassnahmen und politische Rücksichtnahme. Wo Herden weiden, werden Wildtiere häufig verdrängt, Wege und Rückzugsräume verlieren ihre Ruhe, und Beutegreifer werden zum Problem erklärt.

So entsteht eine absurde Logik: Zuerst wird der Lebensraum der Wildtiere durch Landwirtschaft, Siedlungen, Strassen, Tourismus und Hobby-Jagd eingeschränkt. Dann wird der Wolf dafür verantwortlich gemacht, dass er in den verbliebenen Räumen Beute sucht.

Die Frage müsste anders lauten: Warum stehen Nutztiere überhaupt in den letzten Rückzugsräumen der Wildtiere?

Der Wolf ist kein Störfall

Wölfe sind keine Fremdkörper in der alpinen Landschaft. Sie gehören zu den natürlichen Beziehungen zwischen Pflanzen, Pflanzenfressern und Beutegreifern. Wo sie leben können, beeinflussen sie das Verhalten von Huftieren. Rehe, Hirsche und Gämsen verteilen sich anders, bleiben nicht beliebig lange an denselben Orten und können junge Wälder lokal weniger stark belasten. Die Studienlage dazu ist differenziert, aber eindeutig in einem Punkt: Der Beutegreifer ist ein ökologischer Faktor, kein Schädling.

Das ist kein Automatismus und keine romantische Naturidylle. Ökosysteme sind komplex. Doch der Wolf ist Teil dieser Komplexität, nicht ihr Fehler.

Die Schweizer Wildtierpolitik behandelt ihn trotzdem vor allem als Störung einer Ordnung, die längst künstlich ist: Menschen züchten und platzieren Nutztiere in der Landschaft, Hobby-Jäger töten Wildtiere zur Freizeitbeschäftigung, Behörden regulieren die Folgen. Und der Wolf wird erschossen, weil er sich nicht an diese menschengemachte Ordnung hält.

Eine andere Ordnung

Die entscheidende Frage ist nicht, ob Artemis heute «glücklich» wäre. Göttinnen lösen keine politischen Probleme. Aber ihre alte Grenze ist als Gedanke aktueller denn je: Nicht alles, was lebt, darf dem Menschen unterworfen werden.

Wildtierschutz beginnt dort, wo Menschen aufhören, jeden Quadratmeter als Nutzfläche zu behandeln. Jagdbanngebiete müssten deshalb echte Ruheräume sein: ohne Hobby-Jagd, ohne Regulation als Normalfall, ohne Nutztiersömmerung in den Kernzonen und ohne Wolfsabschüsse. Was jagdfreie Zonen bewirken, zeigen der Schweizerische Nationalpark und der Kanton Genf seit Jahrzehnten.

Nichtmenschliche Tiere brauchen keine symbolischen Schutzräume, die bei der ersten politischen Forderung geöffnet werden. Sie brauchen Orte, an denen sie nicht geduldet, sondern geschützt sind.

Der Jagdsumpf ist überall: Wie FACE und die Hobby-Jäger-Verbände Politik machen

Von Brüssel bis Bern verfolgen die Verbände der Hobby-Jäger dieselben Ziele: weniger Artenschutz, mehr Abschussbefugnisse, mehr Staatsgeld. Im Zentrum steht der europäische Dachverband FACE.

Am 21. September 2026 hat der deutsche Blog WolfsBlick eine umfangreiche Dokumentation mit 73 Quellen veröffentlicht.

Der Titel: «Der Jagdsumpf aus Macht, Geld und getöteten Tieren». Der Autor beschreibt keinen Geheimbund, sondern ein offenes Geflecht, dessen Bausteine in Lobbyregistern, Parlamentsdrucksachen und Verbandsmitteilungen nachzulesen sind. Wer den Text liest und dann über die Grenzen schaut, stellt fest: Dieses Geflecht ist kein deutsches Phänomen. In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz funktioniert es nach denselben Regeln. Und es hat einen gemeinsamen Kopf.

Der Kopf des Fisches: FACE in Brüssel

Die European Federation for Hunting and Conservation (FACE) vertritt nach eigenen Angaben rund sieben Millionen Hobby-Jäger. Sie besteht aus den nationalen Verbänden aus 37 Ländern, darunter alle 27 EU-Staaten, und hat ihr Sekretariat in Brüssel. Der Deutsche Jagdverband, die französische FNC, Jagd Österreich, die italienischen Verbände und JagdSchweiz sind dort angeschlossen.

Wie eng die Verflechtung ist, zeigt die Vorstandsliste auf der FACE-Website. Vizepräsident für Deutschland ist Helmut Dammann-Tamke, zugleich Präsident des DJV. Für Frankreich sitzt Nicolas Rivet im Vorstand, Generaldirektor der FNC. Treasurer General ist David Clavadetscher, Geschäftsführer von JagdSchweiz. Die Leute, die in Brüssel die Linie bestimmen, führen zu Hause die nationalen Verbände. Finanziert wird FACE vor allem über Mitgliederbeiträge, ein Teil des Budgets stammt nach eigenen Angaben aber aus dem LIFE-Programm der EU-Kommission.

Ihr wichtigster Hebel ist der direkte Draht ins Europaparlament. FACE ist im EU-Transparenzregister eingetragen und führt seit 1985 das Sekretariat der parlamentarischen Intergruppe «Biodiversity, Hunting, Countryside», die nach eigenen Angaben von mehr als 120 Abgeordneten unterstützt wird. Heute teilt sich FACE diese Aufgabe mit der European Landowners‘ Organization, dem Verband der Grossgrundbesitzer. Die Intergruppe beschliesst keine Gesetze. Sie ist aber eine dauerhafte Plattform, auf der Abgeordnete, Kommission und Verbände über Natur- und Jagdpolitik beraten, und ihr Sekretariat stellt ein Interessenverband.

Wie FACE mit Fakten umgeht, hat Wild beim Wild erst im September an drei Beispielen aus einer einzigen Woche dokumentiert. Aus dem spanischen Nationalpark Cabañeros, in dem Hirsche und Wildschweine mit Fanganlagen reguliert werden, machte der Verband ein angebliches «Managementvakuum». Aus einer Impfwarnung des lettischen Veterinärdienstes an Hundehalter wurde ein Argument für die Fuchsjagd, obwohl die Behördenmeldung Jagd mit keinem Wort erwähnte. Und die Verwässerung des EU-Bleiverbots feierte FACE als tragfähigen Kompromiss. Die Fachausschüsse der EU-Chemikalienagentur hatten für Bleischrot eine Frist zwischen 18 Monaten und fünf Jahren empfohlen, die Kommission drei Jahre. Die im Juni gebilligte Vorlage gewährt für Bleischrot nun eine Übergangsfrist von sieben Jahren, Bleikugeln sind vorerst ganz gestrichen. Dabei schätzt die ECHA, dass allein das Verbot über Feuchtgebieten jedes Jahr den vermeidbaren Bleitod von rund einer Million Wasservögeln verhindert.

Das nächste Ziel hat FACE bereits benannt: den «Stresstest» der EU-Naturschutzrichtlinien, bei dem der Verband vor allem das Verfahren zur Änderung der Artenanhänge im Blick hat. Die Herabstufung des Wolfs war die Blaupause. Dieselben Forderungen kehren in den Mitteilungen der nationalen Verbände wieder, von Berlin bis Bern. Ob man darin eine koordinierte Strategie oder eine ideologische Gleichrichtung sieht, ist eine Wertung. Die Verbindungen selbst sind öffentlich dokumentiert. In der Schweiz verläuft diese Linie besonders direkt: JagdSchweiz-Geschäftsführer David Clavadetscher amtet zugleich als Schatzmeister von FACE. Wild beim Wild hat den Schweizer Dachverband deshalb schon früher als Fabrik für Fehlinformation beschrieben. FACE ist dieselbe Fabrik, nur mit europäischer Reichweite.

Deutschland: Ein Verband feiert sein Gesetz

Der Ausgangspunkt bei WolfsBlick ist Java, eine dreijährige Tschechoslowakische Wolfhündin, die im Januar 2026 bei Nordhorn von einem Hobby-Jäger erschossen wurde. Er habe sie für einen Wolf gehalten und Angst gehabt, so seine Erklärung. Selbst die örtliche Jägerschaft stellte klar, für diesen Schuss habe kein Recht bestanden.

Von dort zeichnet der Beitrag die Struktur nach: Der Deutsche Jagdverband (DJV) bezeichnet die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht selbst als eigene «Erfolgsgeschichte». Er forderte den Abschuss von bis zu 40 Prozent des jährlichen Wolfsnachwuchses und begrüsste, dass Klagen gegen Abschüsse keine automatische aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke sass zuvor fast zwanzig Jahre für die CDU im niedersächsischen Landtag. Die Landesjägerschaft Niedersachsen koordiniert das Wolfsmonitoring des Landes und fordert zugleich die Bejagung derselben Art. Der Bayerische Jagdverband erhielt von 2019 bis 2023 rund 4,9 Millionen Euro aus der Jagdabgabe, unter anderem für Öffentlichkeitsarbeit in Kitas und Schulen, und verlangt, das Wolfsmonitoring in Jägerhand zu legen.

Der DJV ist Mitglied von FACE, sein Präsident sitzt dort als Vizepräsident im Vorstand. Seine Forderung nach Abschussquoten für den Wolf folgt derselben Linie, die FACE in Brüssel für die Herabstufung des Schutzstatus verfolgt hat.

Frankreich: Willy Schraen, der Stolz auf das Töten und die «Liebesbeweise» des Präsidenten

In Frankreich trägt der Jagdsumpf ein Gesicht: Willy Schraen, Präsident der Fédération nationale des chasseurs (FNC). Anders als die meisten Funktionäre versteckt er das Motiv der Hobby-Jagd nicht hinter Hege oder Naturdienst. Im August 2020 sagte er im Sender CNews auf die Frage, ob ihm das Erlegen Freude bereite: «Die Antwort ist ja. Ich töte gerne Tiere im Rahmen der Jagd.» Töten sei «überhaupt nicht gewalttätig». Zur Ernährung müsse man nicht jagen, aber es sei «ein grosses Vergnügen». Wild beim Wild hat diese Selbstauskunft ausführlich eingeordnet.

Zum Selbstbild gehört ein Besitzanspruch auf die Landschaft. Spaziergängern, die sich zwischen bewaffneten Hobby-Jägern unsicher fühlen, empfahl Schraen, doch zu Hause spazieren zu gehen. Sein Satz «Die Natur gehört nicht allen» trug ihm vom Direktor der französischen Vogelschutzliga den Titel «Trump am Abzug» ein. Zur Eröffnung der Saison 2026/27 rief er die Hobby-Jäger auf, stolz zu sein, und kündigte an, man lasse sich nicht einschüchtern und verzichte weder auf Territorien noch auf Traditionen noch auf Rechte (Wild beim Wild berichtete).

Kritik beantwortet der Verband mit Druck. Als die Grünen-Abgeordnete Sandrine Rousseau im August 2026 dazu aufrief, sich zur Jagderöffnung in Wälder und Felder zu begeben, kündigte die FNC eine Strafanzeige an und wandte sich an die Präsidentin der Nationalversammlung. Regionale Verbände riefen ihre Mitglieder auf, eine Rücktrittspetition gegen Rousseau zu unterschreiben. Schon 2021 hatte Schraen persönlich vor Gericht gegen Brigitte Bardot obsiegt, die ihn auf ihrer Stiftungswebsite mit einem inakzeptablen, NS-belasteten Begriff beschimpft hatte. Sie musste ihm 1’000 Euro Entschädigung zahlen.

Selbst Naturkatastrophen ändern daran nichts. Als Tierschutzorganisationen nach den Waldbränden im Sommer 2026 forderten, die Jagdsaison zu verschieben, weil Nahrung und Lebensräume grossflächig verbrannt waren, nannte Schraen das «lächerlich» und eine «Ideologie von Ökos, die nichts davon verstehen». Portugal hatte Brandflächen da längst per Verordnung für die Hobby-Jagd gesperrt.

Dass Schraen so auftreten kann, hat mit seinem Zugang zur Macht zu tun. Der Lobbyist und politische Berater der FNC, Thierry Coste, fasste die Bilanz der ersten Amtszeit von Emmanuel Macron gegenüber dem «Journal du Dimanche» so zusammen: Der Präsident habe den Hobby-Jägern «Liebesbeweise» geliefert. Nach einem Treffen mit der FNC kündigte Macron an, den nationalen Jagdschein von 400 auf 200 Euro zu verbilligen. Kritiker in der Nationalversammlung rechneten vor, dass die Massnahme 27 Millionen Euro koste und dem staatlichen Wildtieramt ONCFS 21 Millionen Euro an Einnahmen entziehe. Die Reform übertrug zudem die Abschusspläne an die Verbände der Hobby-Jäger. Umweltminister Nicolas Hulot trat zurück.

Dazu kam neues Geld. Seit 2019 gilt die sogenannte Öko-Abgabe: Jeder Hobby-Jäger zahlt 5 Euro, der Staat legt 10 Euro dazu, insgesamt fast 15 Millionen Euro pro Jahr für die Biodiversität. Für übertragene Staatsaufgaben erhalten die Verbände zusätzlich 9 Millionen Euro jährlich, wie die Regierung auf eine parlamentarische Anfrage bestätigte. Die FNC veröffentlichte ihre Jahresrechnungen 2017 bis 2021 erst nach wiederholter Aufforderung, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Eine Auswertung durch die Plattform Lanceurs d’Alerte ergab: Die öffentlichen Zuschüsse an den Dachverband stiegen von 27’000 Euro im Jahr 2017 auf 11,46 Millionen Euro im Jahr 2021 (Wild beim Wild berichtete). Schraen hatte dazu aufgerufen, bei der Präsidentschaftswahl 2022 im ersten Wahlgang Macron zu wählen.

Der französische Rechnungshof hat 2023 nachgeprüft. Sein Befund: Die Verbände kommen ihren gesetzlichen Rechenschaftspflichten nur ungenügend nach. Die Reform von 2019 verursacht dem Staat jährliche Mehrausgaben von rund 40 Millionen Euro. Ohne vorherige Analyse der Finanzlage sagte der Staat im März 2023 weitere 60 Millionen Euro über drei Jahre zu. Die FNC las daraus einen Freispruch, weil keine Unregelmässigkeiten in der Buchführung gefunden wurden. Die Kontrolllücke bleibt trotzdem bestehen.

Schraen belässt es nicht beim Lobbying. Für die Europawahl 2024 stand er selbst auf einer Liste: die «Alliance rurale», hinter der Coste und Schraen standen. Die Liste wollte erreichen, dass der Wolf nicht mehr als geschützte Art gilt. Am Kongress 2026 in Deauville forderte Schraen einen Kurswechsel in der Wolfspolitik und dass die Hobby-Jäger ihr Geld vom staatlichen Biodiversitätsamt OFB zurückbekommen. Die FNC gehört zu FACE. Was Schraen in Paris fordert, ist die französische Fassung dessen, wofür der Dachverband in Brüssel lobbyiert.

Die Folgen tragen auch Unbeteiligte. In der Saison 2024/25 zählte das OFB 11 Todesfälle, so viele wie seit 2019/20 nicht mehr, und 16 Opfer unter Personen, die gar nicht an der Jagd teilnahmen.

Italien: Hobby-Jagd per Gesetz zum Naturschutz erklärt

In Italien läuft der Umbau über das Parlament. Am 23. Juni 2026 verabschiedete der Senat den Gesetzesentwurf 1552 von Fratelli-d’Italia-Fraktionschef Lucio Malan mit 80 zu 56 Stimmen. Ursprünglich wollte Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida die Reform als Notverordnung durchbringen. Nun liegt der Text als Vorlage C.2984 in der Abgeordnetenkammer und ist noch nicht in Kraft.

Der Kern ist ein Begriffswechsel mit Gesetzeskraft. Das Gesetz von 1992 soll neu festhalten, dass die Hobby-Jagd zum Schutz der Biodiversität und der Ökosysteme beiträgt. Hobby-Jäger werden zu «Bioregulatoren». Genau jene Behauptung, die in Deutschland als Selbstlob des Verbands daherkommt, würde in Italien Gesetzestext.

Laut der Juristenorganisation Animal Law Italia enthält der Entwurf unter anderem folgende Punkte: Das Gutachten des staatlichen Umweltinstituts ISPRA wird von verbindlich zu bloss beratend herabgestuft, zugunsten eines politisch besetzten Gremiums; die Jagdsaison wird über den Februar hinaus in die Zug- und Brutzeit ausgedehnt; die Herabstufung des Wolfs wird übernommen; und die Suspendierung der Jagdlizenz wird von obligatorisch zu fakultativ. Die Zahl der Vogelarten, die als lebende Lockvögel eingesetzt werden dürfen, steigt von 7 auf 47.

Die EU-Kommission hat gewarnt. In einem Schreiben der Generaldirektion Umwelt vom 18. Dezember 2025 an das italienische Umweltministerium hielt sie fest, die Änderungen weckten mehrere Bedenken. Die Verbände der Hobby-Jäger reagieren mit bekanntem Muster: Die «Cabina di Regia», in der Federcaccia und die übrigen anerkannten Verbände zusammengeschlossen sind, bezeichnete die Kritik der Tierschutzorganisationen als «Falschheiten». Der WWF zählt derweil seit 2023 acht verschiedene Gesetzeseingriffe, die das Jagdgesetz an 23 Stellen geändert haben, oft versteckt in fachfremden Vorlagen wie dem Budgetgesetz.

Die Herabstufung des Wolfs, die der Malan-Entwurf ins italienische Recht übernimmt, ist genau jene Änderung, für die FACE in Strassburg und Brüssel lobbyiert hat. Die Bevölkerung sieht es anders. Laut einer aktuellen Umfrage wollen nur 3 Prozent der Menschen in Italien die Hobby-Jagd fördern.

Österreich: Ein Gatter, ein Landesjägermeister und 35,6 Millionen Euro

In Österreich zeigt sich der Jagdsumpf in seiner ältesten Form. Maximilian Mayr-Melnhof führt seit zehn Jahren die rund 11’800 Salzburger Hobby-Jäger und will beim Landesjägertag im April 2027 abtreten. Im Jahr 2024 präsidierte er zudem «Jagd Österreich», den Dachverband der neun Landesjagdverbände mit rund 132’000 Mitgliedern. Seither ist er zweiter Vizepräsident. Präsident ist nun der steirische Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau.

Was in den freundlichen Abschiedsmeldungen fehlt, ist die Antheringer Au. Nördlich von Salzburg betrieb die Familie über Jahrzehnte ein rund 500 Hektar grosses Jagdgatter, gesetzlich legitimiert seit 1989. Angelegt wurde es unter seinem Vater Friedrich, der damals als Salzburger Landesrat für Landwirtschaft und Umwelt zuständig war. Im umzäunten Gelände lebten laut einer Recherche des Magazins «profil» rund 600 Wildschweine, die gefüttert, in hoher Dichte gehalten und bei Treibjagden mit Hunden vor die Schützen getrieben wurden. Das Magazin berichtete von bis zu 200 getöteten Wildschweinen an einem einzigen Jagdtag. Mayr-Melnhof räumte selbst ein, dass bei Schüssen auf bewegte Tiere Streifschüsse nicht völlig vermeidbar seien. Das Gatter lag in einem Natura-2000-Gebiet.

Als Tierschützer 2017 eine Gatterjagd von aussen filmten, eskalierte der Konflikt. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg stellte fest, dass Mayr-Melnhof einem Tierschützer rechtswidrig mit Gewalt die Kamera abgenommen und ihn dabei verletzt habe. Das Land ersetzte die Kamera im Amtshaftungsverfahren. Strafrechtlich wurde er dafür nicht angeklagt, ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage endete 2021 mit Freispruch. Umgekehrt wurden mehrere Tierschützer, die nach den Vorfällen angeklagt worden waren, freigesprochen. Eine Richterin bezeichnete die von Mayr-Melnhof aufgebotenen Zeugen als unglaubwürdig.

Das teure Ende trägt die Öffentlichkeit. 2022 kaufte das Land Salzburg die Au für rund 35,6 Millionen Euro, mehr als zwei Drittel davon kamen von Bund und EU. Der Landesrechnungshof beurteilte den Kauf als weder sparsam noch wirtschaftlich noch zweckmässig. Danach verpachtete das Land die Jagd bis Ende 2024 für 1’000 Euro im Jahr an Mayr-Melnhof zurück, obwohl ein Gutachten von 2020 einen Pachtzins von 50 Euro pro Hektar angesetzt hatte. Der Rechnungshof nannte den Betrag ausdrücklich nicht nachvollziehbar. Ab 2027 verbietet das Salzburger Jagdgesetz allseitig eingefriedete Wildgehege. Die Hobby-Jagd hinter Zäunen endet damit per Gesetz, nicht aus Einsicht des Verbands. Jagd Österreich ist wie die Verbände der Nachbarländer Mitglied von FACE.

Schweiz: kleiner, aber nach demselben Bauplan

Wer glaubt, die Schweiz sei mit ihrer direkten Demokratie immun, irrt. Auch hier sitzt die Verbandsspitze im Parlament: Fabio Regazzi ist Mitte-Ständerat, Präsident des Gewerbeverbands und Vizepräsident von JagdSchweiz. Wie seine Rollen ineinandergreifen, hat Wild beim Wild in einer Auswertung von 28 Positionspapieren des Dachverbands und in einem Porträt seiner Wolfspolitik dokumentiert. Mit Clavadetscher sitzt die Schweizer Verbandsführung zudem direkt in der Finanzverantwortung von FACE. Der Weg von Brüssel nach Bern ist hier kein Umweg, sondern eine Personalunion.

Die politische Richtung gleicht jener in Berlin und Rom. In der laufenden Vernehmlassung zum Jagdgesetz sollen Wölfe künftig auch zwischen Februar und Mai sowie in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen. Der Erläuterungsbericht räumt verwaiste Jungtiere selbst ein.

Auch die Datenfrage stellt sich hier. In Zürich trägt der Hobby-Jäger den Abschussgrund selbst ins Wildbuch ein. Von 21’846 zwischen 2015 und 2025 erschossenen Füchsen tragen nur 7,7 Prozent einen Krankheitsvermerk, obwohl der Kanton die Fuchsjagd mit Krankheit begründet. Im Tessin verkauft der Präsident der Hobby-Jäger-Föderation Verstösse als «fast verschwunden», während der kantonale Jagdbericht 190 Selbstanzeigen und 186 Übertretungsverfahren zählt.

Die Medienmaschine fehlt ebenfalls nicht. Der gebührenfinanzierte Sender RTR verlost ein Jagdpatent und kürt das «schönste» Erlegerbild, jagdkritische Stimmen fehlen auf dem Portal. Und auch in der Schweiz sterben Haustiere, weil ein Ziel nicht erkannt wurde: Flims, Klosters, Sedrun, drei Hunde, die Bündner Hobby-Jäger für Füchse hielten. Wer eine geschützte Wölfin erschiesst, kommt im Wallis mit 300 Franken davon.

Ein Kopf, fünf Länder, sieben Bausteine

Nebeneinandergelegt zeigen die fünf Länder dieselben Bausteine, und der erste erklärt die übrigen:

  • Der Knotenpunkt. FACE bündelt die nationalen Verbände in Brüssel, stellt das Sekretariat der Intergruppe im Europaparlament und vertritt dieselben Forderungen, die in allen fünf Ländern wiederkehren.
  • Personalunion von Verband und Politik. Dammann-Tamke in Niedersachsen, Schraen auf einer Europaliste, Mayr-Melnhof als Landesjägermeister mit einem Vater in der Landesregierung, Regazzi im Ständerat, Clavadetscher zwischen Zofingen und Brüssel. In Italien trägt die Regierungsmehrheit die Forderungen der Verbände direkt ins Gesetz.
  • Öffentliches Geld mit wenig Kontrolle. Jagdabgabe in Bayern, Öko-Abgabe und 60 Millionen Euro in Frankreich, 35,6 Millionen Euro für die Antheringer Au und eine Pacht von 1’000 Euro in Salzburg. Rechnungshöfe und Regierungen können die Wirkung kaum beziffern, oder sie rügen sie.
  • Selbsternannter Naturschutz. Hege in Deutschland, «Biodiversität» als Etikett in Frankreich, «Bioregulatoren» in Italien, «Regulation» in der Schweiz, «Conservation» im Namen von FACE. Die Tötung wird zur Schutzleistung umgedeutet.
  • Der Wolf als Feindbild. Von der Herabstufung in Brüssel bis zu Wurfzeit-Abschüssen in Bern ist er überall das politische Hauptziel.
  • Entmachtung unabhängiger Fachstellen. Das ISPRA-Gutachten soll unverbindlich werden, das Monitoring in Jägerhand wandern, die ECHA-Empfehlung zum Blei wurde um Jahre gestreckt.
  • Abwertung der Kritik. «Sogenannte Umweltverbände» in Hessen, «Falschheiten der Tierschützer» in Italien, Strafanzeigen und Rücktrittspetitionen in Frankreich.

Der Begriff «Jagdsumpf» ist ein Werturteil, ebenso die Bezeichnung von FACE als Fabrik für Fehlinformationen. Die Tatsachen darunter sind es nicht: Lobbyregister, Rechnungshofberichte, Parlamentsprotokolle, Gerichtsentscheide, Behördenmeldungen und die eigenen Verlautbarungen der Verbände. Nirgends braucht es eine Verschwörung. Es genügt eine gut vernetzte Minderheit mit einem europäischen Knotenpunkt in Brüssel, die ihre eigene Tätigkeit zum Naturschutz erklärt, Behördenmeldungen umdeutet, die Kontrolle über die Daten beansprucht und politische Siege anschliessend als wissenschaftliche Bestätigung verkauft. Der Fisch stinkt vom Kopf her.

Die Biologie hat über diese Gesetze nicht abgestimmt. Eine erfüllte Abschussquote beweist nur, dass nichtmenschliche Tiere getötet wurden, nicht, dass ein Schaden verhindert wurde. Wer tödliche Befugnisse beansprucht, muss mehr Kontrolle aushalten als alle anderen, nicht weniger. In allen fünf Ländern geschieht gerade das Gegenteil.

RTR: SRG-Sender verlost Jagdpatent und kürt das «schönste» Erlegerbild

Das gebührenfinanzierte Radiotelevisiun Svizra Rumantscha betreibt in der Bündner Hochjagd eine tägliche Beute-Hotline, einen Fotowettbewerb mit toten Wildtieren und eine Grussstunde für Hobby-Jäger.

Wer in der Schweiz einen Haushalt führt, zahlt rund 335 Franken im Jahr an die Serafe.

Damit wird die SRG finanziert, und damit wird auch Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) finanziert, die rätoromanische Unternehmenseinheit der SRG. Was RTR mit diesem Geld während der Bündner Hochjagd 2026 macht, lässt sich auf der eigenen Website nachlesen: Der Sender führt ein Jagdportal, nimmt jeden Jagdtag telefonisch Abschussmeldungen entgegen, verlost unter den Einsendern ein Jagdpatent für 2027 und lässt das Publikum das «schönste» Foto der Jagd wählen. Das Siegerbild 2025 zeigt einen Hobby-Jäger mit einem Lebewesen, dass er erschossen hat.

Die Beute-Hotline

Vom RTR-Publikum gewähltes Foto der Jagd 2025: Hobby-Jäger neben erschossenem Hirsch, Gesicht unkenntlich gemacht
Das vom RTR-Publikum gewählte «schönste» Foto der Jagd 2025: ein Hobby-Jäger neben dem von ihm erschossenen Hirsch. Gesicht von der Redaktion unkenntlich gemacht. Quelle: rtr.ch, abgerufen am 25. September 2026

Die Aktion heisst «La Preda», die Beute. Laut RTR können Hörerinnen und Hörer an jedem Jagdtag, vom 3. bis 13. und vom 21. bis 30. September 2026, um 10:30 Uhr im Studio anrufen und ein getötetes Tier melden. Gefragt wird: Wer hat geschossen, welches Tier, an welchem Tag, um welche Uhrzeit und wo. Der Preis ist das Jagdpatent für das Jahr 2027. 2025 gewann laut RTR ein Hobby-Jäger aus La Punt Chamues-ch, nachdem seine Beute angemeldet worden war. Der Sender gratulierte «cordialmain».

Ein öffentlich-rechtlicher Sender vergibt damit eine kantonale Jagdberechtigung, also die behördliche Erlaubnis, Wildtiere zu töten, als Wettbewerbspreis. Man stelle sich vor, das Schweizer Fernsehen würde unter den Zuschauern einen Waffenerwerbsschein verlosen. Bei der Hobby-Jagd gilt das als Brauchtumspflege.

Der Fotowettbewerb

Parallel dazu läuft die Rubrik «Preda, atmosfera, cumpagnia», zu Deutsch «Beute, Stimmung, Kameradschaft». RTR fordert das Publikum auf, Fotos von der Jagd 2026 einzusenden, und hat dafür sogar eine Anleitung veröffentlicht: «Tipps und Tricks für bessere Jagdfotos». Am Ende der Saison wird per Publikumsabstimmung das schönste Bild gekürt. Der Sieger 2025: ein Hobby-Jäger mit dem von ihm getöteten Lebewesen.

RTR behält sich in den Teilnahmebedingungen vor, Fotos nicht zu veröffentlichen, die «der Jagd oder dem Tier nicht würdig» sind. Der Sender hat also eine eigene Würde-Klausel, ähnlich wie der Bündner Jägerverband in seinem Kodex. Und wie beim Verband zeigt die Praxis, was die Klausel wert ist: Ein grinsender Schütze neben seinem toten Hirsch gilt als würdig genug für den ersten Platz.

Was ein Ethologe zu solchen Bildern sagt

Wie Erlegerbilder ausserhalb der Jagdkultur wirken, hat der Tessiner Ethologe Nash Pettinaroli Ende September 2026 im Interview mit tio.ch beschrieben, nachdem im Luganese das Foto eines Hobby-Jägers kursierte, der einen erlegten Hirsch auf dem Anhänger durch die Strassen fuhr. Für Pettinaroli ist das kein Einzelfall, sondern Symptom: Immer mehr Hobby-Jäger stellten ihre toten Beutetiere zur Schau, auf Social Media, im WhatsApp-Status, als Selfie neben dem Kadaver. Er nennt diese Zurschaustellung «widerlich» und warnt vor einer schleichenden Abstumpfung: Wer den Tod eines Lebewesens zum Trophäenbild mache, erodiere die Empathie einer ganzen Gesellschaft. Das Argument, die Hobby-Jagd reguliere das Ökosystem, lässt er nicht gelten und verweist auf den Zoologen Ragnar Kinzelbach, den Biologen Karl-Heinz Loske und den früheren Direktor des Nationalparks Gran Paradiso, Bruno Bassano, die die Hobby-Jagd übereinstimmend als überflüssig bezeichnen. Übrig bleibe als Motiv das reine Vergnügen. Pettinaroli, der nach eigenen Angaben bedroht wurde und dessen Autoreifen zerstochen wurden, fragt: Wie könne einen der Tod eines Lebewesens rühren? Genau dieses Bildmotiv, das ein Verhaltensforscher als Zeichen erodierender Empathie beschreibt, kürt RTR zum «schönsten» Foto der Jagd.

Grussstunde, Jagd-Praktikant, Jagdmusik

Dazu kommt «Salids da chatscha», eine Sendung, in der Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger gegrüsst, beglückwünscht und mit Musik bedacht werden, mit dem Jägergruss «en bucca d’luf» als Motto. Es gibt die Serie «Il practicant da chatscha», in der ein RTR-Moderator als Jagd-Praktikant die Saison begleitet, bei der Einkleidung beginnend. Es gibt die Rubrik «Tempra da chatscha en la musica» mit Chor-, Blasmusik- und Volksmusikstücken zur Jagd. Und es gibt seit 2007 die Reihe «Latin da chatscha», Jägerlatein, in der alte Hobby-Jäger ihre Geschichten erzählen.

Auch die Kleinsten werden bedient: In der Kindersendung «Minisguard» erklärt RTR, wozu die Hobby-Jagd «überhaupt» nötig sei. Die Antwort fällt aus, wie sie bei einem Sender ausfällt, der im gleichen Atemzug ein Jagdpatent verlost.

Fairerweise: RTR berichtet auch über die Schattenseiten. Anfang September 2026 dokumentierte der Sender fünf Fälle aus Polizeimeldungen, in denen Bündner Hobby-Jäger Haustiere erschossen haben, zwei Pferde und drei Hunde, zuletzt das Pferd in Avers Cröt am ersten Jagdsonntag 2026. Diese Berichterstattung erfüllt eine journalistische Aufgabe. Daneben inszeniert das Jagdportal Abschüsse, Trophäen und jagdliche Geselligkeit jedoch weitgehend affirmativ.

Was das Gesetz von der SRG verlangt

Das Radio- und Fernsehgesetz setzt der SRG Grenzen. Nach Artikel 4 Absatz 1 RTVG dürfen Sendungen Gewalt weder verherrlichen noch verharmlosen. Nach Artikel 4 Absatz 4 müssen konzessionierte Programme in der Gesamtheit ihrer redaktionellen Sendungen die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck bringen. Für das Online-Angebot der SRG gelten nach Artikel 5a RTVG dieselben Programmgrundsätze zu Sachgerechtigkeit und Gewaltdarstellung, das Vielfaltsgebot dagegen nur für Wahl- und Abstimmungsdossiers. Artikel 24 RTVG verpflichtet die SRG zudem, mit umfassender, vielfältiger und sachgerechter Information zur freien Meinungsbildung beizutragen.

Die Hobby-Jagd ist in Graubünden gesellschaftlich und politisch umstritten. Es gibt Volksinitiativen, Petitionen, Strafanzeigen und Gerichtsverfahren, und eine Untersuchung von 2024 mit 1’050 Befragten der Generation Z zeigt, dass Erlegerbilder in sozialen Netzwerken überwiegend Ablehnung auslösen. In den von uns geprüften Rubriken des RTR-Jagdportals fanden wir keine jagdkritische Einordnung, keine Stellungnahme einer Tierschutzorganisation, keine wissenschaftliche Perspektive auf die behauptete Notwendigkeit der Hobby-Jagd und keinen Hinweis auf alternative Modelle wie den seit 1974 jagdfreien Kanton Genf.

Ob eine tägliche Abschuss-Hotline und ein Publikumswettbewerb mit Bildern getöteter Tiere mit dem Verbot der Gewaltverharmlosung vereinbar sind, ist eine Frage, die sich an die Ombudsstelle SRG.R richten lässt. Jede Person kann dort innert 20 Tagen nach der Veröffentlichung eine Beanstandung einreichen. Ein Sender, der Abschüsse als Publikumsspiel inszeniert und eine Jagdberechtigung verlost, ist jedenfalls kein neutraler Beobachter mehr. Er ist Teil der Jagdkultur, die er zu dokumentieren vorgibt. Und er tut das mit Geld, das auch jene Bündnerinnen und Bündner bezahlen müssen, die diese Kultur ablehnen.

Kommentar der IG Wild beim Wild

Der Bündner Jägerverband schreibt in seinem Kodex, Erlegerbilder müssten die Würde des Wildes respektieren. Seine Sektionen halten sich nicht daran, wie wir im Beitrag Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen dokumentiert haben. Die Bündner Justiz sieht keinen Anlass, solche Bilder zu prüfen, wie wir im Beitrag Wenn Jagdbilder zum blinden Fleck der Justiz in Graubünden werden beschrieben haben. Und jetzt zeigt sich: Der öffentlich-rechtliche Sender des Kantons macht aus denselben Bildern einen Wettbewerb.

Das ist aus unserer Sicht der eigentliche Skandal. Nicht, dass Jagdvereine posten, was Jagdvereine posten. Sondern dass eine gebührenfinanzierte Anstalt mit gesetzlichem Informationsauftrag die Hobby-Jagd behandelt wie ein Volksfest, Tötungen als Spielstand meldet und ein Jagdpatent verlost, als wäre es ein Skipass. Das Portal ist in weiten Teilen keine Berichterstattung über die Jagd, sondern Werbung für sie. Kein Polizist, kein Soldat dürfte mit seinen Opfern so posieren, wie es die Siegerbilder von RTR zeigen. Ein Polizist, der sich nach einem tödlichen Schusswaffeneinsatz lachend neben dem Getöteten fotografieren liesse und das Bild ins Netz stellte, wäre seine Stelle los, bevor der Tag zu Ende ist. Ein Soldat, der so mit Gefallenen posiert, würde unehrenhaft entlassen. Das Dienstrecht kennt hier keine Grauzone, und niemand käme auf die Idee, das Verhalten mit Brauchtum zu entschuldigen. Bei der Hobby-Jagd finanziert die Allgemeinheit die Bühne dafür.

Die IG Wild beim Wild dokumentiert die Bündner Jagdsaison 2026/27 laufend im Beitrag Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick.

Nachtrag vom 27. September 2026: Beanstandung, Sponsor-Hinweis und Unterschriften

Die IG Wild beim Wild reicht am Montag, 28. September 2026, bei der Ombudsstelle SRG.R Beanstandung gegen die Sendung «La Preda», die Sendung «Salids da chatscha» und das RTR-Jagdportal ein, mit Kopie an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Gerügt werden die Verharmlosung von Gewalt (Art. 4 Abs. 1 RTVG), fehlende Sachgerechtigkeit (Art. 4 Abs. 2) und mangelnder Jugendschutz (Art. 5).

Bei der Vorbereitung ist ein weiteres Detail aufgefallen. RTR dokumentiert die Verlosung 2025 in einem eigenen Beitrag: Am 3. Oktober 2025 zog der Wildhüter Armando Janett im RTR-Studio das Los, der Preis, das Jagdpatent 2026, ging an einen Hobby-Jäger aus La Punt Chamues-ch, dessen Schwester einen erschossenen Fuchs als Beute angemeldet hatte. Laut Bildlegende überreichten die RTR-Moderatorin und ein Vertreter der Graubündner Kantonalbank das Patent. Wer den Preis bezahlt und ob hier ein Sponsoring vorliegt, das nach Art. 12 RTVG in der Sendung offengelegt werden müsste, ist Teil der Beanstandung.

Die Ombudsstelle kann nur vermitteln; entscheiden kann die UBI. Damit die IG nach dem Schlussbericht an die UBI gelangen kann, verlangt das Gesetz mindestens 20 Originalunterschriften von volljährigen Personen mit Schweizer Bürgerrecht oder Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Art. 94 Abs. 2 RTVG). Wer die Beschwerde unterstützen will: Unterschriftenblatt herunterladen (PDF), ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post an IG Wild beim Wild, Postfach 120, 6716 Acquarossa senden. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2026.

Nachtrag vom 29. September 2026

Die IG Wild beim Wild hat die Beanstandung am Montag, 28. September 2026, bei der Ombudsstelle SRG.R in Chur eingereicht, mit Kopie an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI in Bern. Seither haben 20 Minuten und Blick über den Fall berichtet.

RTR hat gegenüber den Medien bestätigt, dass das verloste Jagdpatent von der Graubündner Kantonalbank als Sponsor finanziert wird. Die Preise des Fotowettbewerbs sind laut RTR-Website Gutscheine über 500, 300 und 200 Franken eines Jagdausrüstungsgeschäfts. Gleichzeitig erklärt RTR, Publikumsaktionen wie «La Preda» seien «keine redaktionelle Positionierung und keine Befürwortung der Jagd».

In der Galerie zum laufenden Fotowettbewerb hat RTR zudem selbst mehrere Bilder von Kindern neben getöteten Wildtieren veröffentlicht, darunter ein Kleinkind neben einem toten Fuchs mit der Legende, es freue sich über die erste Beute, und ein Mädchen mit einer blutenden Gämse im Arm. Die IG Wild beim Wild hat die Bilder dokumentiert und wird sie in einem allfälligen Verfahren vor der UBI einbringen. Aus Rücksicht auf die Kinder zeigen wir sie hier nicht.

Zum Schutz Minderjähriger vor der Hobby-Jagd läuft die Petition an Bundesrat Rösti.

Quellen (alle abgerufen am 25. September 2026):
RTR-Jagdportal «Chatscha grischuna»: https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha
«La Preda, Annunziai la preda» mit Teilnahmebedingungen (RTR, 2. September 2026): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/la-preda-annunziai-la-preda-3
Siegerbild 2025 «Quai è la pli bella fotografia da la chatscha 2025» (RTR): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/preda-atmosfera-cumpagnia-quai-e-la-pli-bella-fotografia-da-la-chatscha-2025
«Tips e trics per meglras fotografias da chatscha» (RTR): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/chatscha-2024-tips-e-trics-per-meglras-fotografias-da-chatscha
«Preda per negligientscha» (RTR, 8. September 2026): https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/preda-per-negligientscha-dus-chavals-e-trais-chauns-ch-en-daventads-preda
Radio- und Fernsehgesetz (RTVG, SR 784.40), Art. 4, 5a, 24, 91 und 92.

Italienische Psychologin: Was Menschen zur Hobby-Jagd treibt

Die Psychotherapeutin Patrizia Mattioli nennt die Hobby-Jagd Feigheit und sieht dahinter ein Bedürfnis nach Macht und Kontrolle.

In einem Meinungsbeitrag für die italienische Tageszeitung «Il Fatto Quotidiano» stellt die Psychologin und Psychotherapeutin Patrizia Mattioli eine Frage, die in der Debatte um Abschusszahlen, Schutzgebiete und Jagdzeiten regelmässig untergeht: Warum erlaubt und organisiert ein moderner Staat überhaupt, dass nichtmenschliche Tiere zum Zeitvertreib getötet werden?

Kein Sport, sondern Feigheit

Mattioli bezeichnet die Hobby-Jagd als Überbleibsel aus einer Zeit, in der das Töten der Ernährung diente. Heute sei sie überflüssig, teuer und belaste die Umwelt. Den sportlichen Anspruch lässt sie nicht gelten: Wer mit hochpräzisen Waffen auf Wildtiere schiesst oder sie mit lebenden Lockvögeln täuscht, beweise keine besondere Fähigkeit. Ihr Fazit fällt deutlich aus: «Auf Wesen zu schiessen, die ums Überleben fliehen, ist Feigheit, kein Sport.»

Macht als verborgenes Motiv

Wenn weder Hunger noch Notwendigkeit bleiben, müsse das eigentliche Motiv woanders liegen, argumentiert die Psychotherapeutin. Sie sieht es in einem inneren Bedürfnis nach Macht: im kurzen Moment des Schusses die Natur zu beherrschen und über Leben und Tod eines anderen Lebewesens zu verfügen. Ob den Hobby-Jägern das bewusst sei, spiele dabei keine Rolle.

Die Hobby-Jagd biete dafür den idealen Rahmen, weil sie das Töten umdeute: nicht als Gewalt gegen die Natur, sondern als angebliche Verbundenheit mit ihr. Naturerleben, hält Mattioli dagegen, brauche kein Leid eines anderen Lebewesens.

Was die Forschung zu Hobby-Jägern zeigt

Mattioli verweist auf Untersuchungen, die Hobby-Jäger und Nichtjäger psychologisch vergleichen. Demnach schätzten sich Hobby-Jäger deutlich aggressiver ein, bevorzugten in Konflikten dominante Strategien und zeigten weniger Empathie gegenüber nichtmenschlichen Tieren. Diese Empathie nehme mit wachsender Jagderfahrung weiter ab: Je häufiger jemand jage, desto stärker stumpfe er ab. Die Bereitschaft, ohne Not zu töten, gehe laut Mattioli mit Persönlichkeitsmustern einher, die in anderen Lebensbereichen als Risikofaktoren gelten würden.

Die Forschung zur Psychologie der Hobby-Jagd ist bislang schmal und stützt sich vor allem auf Selbstauskünfte. Was an Befunden vorliegt, fasst Wild beim Wild in der Studienübersicht «Jagd im Faktencheck» zusammen, ergänzt durch den Beitrag «Jagdfieber» und kantonale Analysen wie die Psychologie der Hobby-Jagd im Tessin. Weitere Beiträge finden sich in der Rubrik Psychologie & Jagd.

Beutegreifer als unliebsame Konkurrenz

Besonders deutlich zeige sich das Kontrollbedürfnis im Umgang mit Beutegreifern, schreibt Mattioli. Die Erzählungen von «Wildtiermanagement» und «Herdenschutz» dienten dazu, Wolf, Bär und Luchs zu beseitigen. Dahinter stehe weniger die Angst um Nutztiere als die Tatsache, dass diese Arten Wildbestände selbst regulieren. Damit entziehen sie der Hobby-Jagd eines ihrer wichtigsten Rechtfertigungsargumente und werden als Konkurrenz wahrgenommen.

Die Bevölkerung will keine Ausweitung

Mattioli stützt ihre Forderung nach mehr Schutz auf eine aktuelle Erhebung von Ipsos Doxa für die Fondazione Capellino, über die Wild beim Wild bereits berichtet hat. Befragt wurden zwischen dem 28. Juli und dem 4. August 2026 insgesamt 7’002 volljährige Personen in Italien. Nur 3 Prozent wollen die Hobby-Jagd fördern. 27 Prozent möchten sie abschaffen, 13 Prozent so stark reduzieren, dass sie verschwindet, und 35 Prozent auf wenige Notfälle begrenzen. 17 Prozent wollen das geltende Gesetz beibehalten, 6 Prozent haben keine Meinung.

Das Ergebnis steht in scharfem Kontrast zur geplanten Jagdreform der Regierung Meloni, gegen die zuletzt in Mailand demonstriert wurde. Hintergründe dazu liefert der Beitrag «Italiens Sparatutto-Gesetz».

Einordnung: Das Motiv hinter der Fassade

Mattiolis Beitrag benennt, was die Jagdverbände hinter Begriffen wie Tradition, Hege und Regulierung verstecken. Wie offen dieses Motiv manchmal ausgesprochen wird, zeigte Frankreichs Jagdfunktionär Willy Schraen mit seinem Satz «Ich töte gerne Tiere». Wenn die Ernährung als Begründung wegfällt, bleibt das Vergnügen am Töten, und das lässt sich weder ökologisch noch ethisch rechtfertigen.

Für die Schweiz ist die Debatte ebenso aktuell. Auch hierzulande werden Beutegreifer mit dem Argument des Herdenschutzes zum Abschuss freigegeben, während die Hobby-Jagd ihre Rolle als angeblich unverzichtbare Regulatorin verteidigt. Mattiolis Frage gilt deshalb auch nördlich der Alpen: Weshalb tolerieren wir eine Freizeitbeschäftigung, deren Kern das Töten ist?

Jagdkanzeln im Aaretal: Der Kanton winkt ab, die Fragen bleiben

Der Kanton hält vier Jagdkanzeln ausserhalb der Bauzone für bewilligungsfrei. Seine eigene Praxis stuft geschlossene Kanzeln aber als baubewilligungspflichtig ein.

Auf eine Anfrage der IG Wild beim Wild hat die Aargauer Abteilung für Baubewilligungen am 23. Juli 2026 mitgeteilt, dass für zwei Ansitzkanzeln im unteren Aaretal weder ein Baugesuch noch eine Baubewilligung vorliegt und auch keines nötig sei.

Die Auskunft erteilte Sektionsleiter Markus Krause nach Rücksprache mit der Abteilung Wald und der Gemeinde Mettauertal. Inzwischen sind im selben Gebiet zwei weitere Kanzeln aufgetaucht, womit sich die Zahl der dokumentierten Anlagen auf vier erhöht.

Vier Bauten, zwei Gemeinden

Die Kanzeln stehen im unteren Aaretal nahe der deutschen Grenze, auf rund 500 Metern über Meer, ausserhalb der Bauzone. Nach den Angaben des Hinweisgebers, der das Gebiet kennt, stehen drei der vier Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Mettauertal und eine auf jenem der Nachbargemeinde Schwaderloch. Die Auskunft des Kantons bezog sich allein auf die zwei zuerst gemeldeten Standorte in Mettauertal; zu den beiden weiteren liegt keine behördliche Beurteilung vor.

Die Fotos zeigen keine leichten Leiteransitze. Es sind geschlossene Holzkabinen mit Pultdach, Tür und Fensteröffnungen, aufgesetzt auf hohe, feuerverzinkte Stahlrahmen. Der Zugang erfolgt über fest montierte Metallleitern, teils ergänzt durch Podeste mit Geländer.

Die kantonale Praxis

Der Kanton nennt drei Kriterien, nach denen Jagdkanzeln im Aargau von der Baubewilligungspflicht ausgenommen sind: eine oben gemessene Grundfläche von höchstens zwei Quadratmetern, keine rundum geschlossene oder eingeglaste Bauweise, und das Einverständnis der Grundeigentümerschaft. Nach Einschätzung von Gemeinde und Kanton erfüllen die beiden geprüften Bauten diese Bedingungen. Zu den zwei später aufgetauchten Kanzeln liegt keine Beurteilung vor.

Zur Konstruktionsweise hält die Abteilung für Baubewilligungen fest, die Pfosten seien lediglich im Boden eingelassen, weder fundamentiert noch verankert. Damit fielen sie unter die genannte Praxis. Würden die Pfosten fest einbetoniert, wäre die Bewilligungspflicht dagegen gegeben.

Eine generelle Standortgebundenheit für Jagdeinrichtungen nach Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes lehnt der Kanton ausdrücklich ab. Sie könne nicht grundsätzlich, sondern nur im Einzelfall bejaht oder verneint werden.

Wer kontrolliert

Zuständige Baupolizeibehörde ist im Aargau die Gemeinde. Sie leitet Verfahren ein, wenn sie von unbewilligten Bauten Kenntnis erhält. Der Kanton weist die Gemeinde gegebenenfalls auf solche Bauten hin und unterstützt sie bei rechtlichen und verfahrensbezogenen Fragen.

Damit liegt die Kontrolle jagdlicher Infrastruktur ausserhalb der Bauzone bei den Gemeinden, also bei jener Ebene, die einer Prüfung im konkreten Fall am nächsten steht und zugleich über die geringsten Fachressourcen verfügt.

Was die Kriterien nicht erfassen

Die kantonalen Kriterien stellen auf die Kabine ab: ihre Grundfläche und ihre Geschlossenheit. Nicht erfasst wird damit die Gesamthöhe der Anlage. Die beiden Bauten ragen auf ihren Stahlrahmen mehrere Meter über den Boden und stehen an Feldrändern und Böschungskanten, von wo aus sie weithin sichtbar sind. Eine Kabine kann die Zwei-Quadratmeter-Schwelle unterschreiten und dennoch als Gesamtkonstruktion prägend in der offenen Landschaft stehen.

Das ist rechtlich nicht nebensächlich. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gelten als bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen jene auf Dauer angelegten Einrichtungen, die in fester Beziehung zum Erdboden stehen und den Raum äusserlich erheblich verändern. Massgebend ist, ob mit einer Anlage so wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle besteht. Den bundesrechtlichen Begriff dürfen die Kantone weiter fassen, nicht aber enger. Ob eine Praxis, die allein auf die Kabinenfläche abstellt, diesem Massstab standhält, ist eine offene Frage.

Für die Dauerhaftigkeit spricht auch die Materialwahl. Feuerverzinkter Stahl wird eingesetzt, weil er über Jahrzehnte witterungsbeständig bleibt. Wer so baut, richtet sich nicht auf eine Saison ein. Nebenbei geben verzinkte Bauteile im Freien bei der Abwitterung Zink an den umgebenden Boden ab, ein Effekt, den der Kanton Zürich bei Stahlobjekten wie Masten und Kandelabern dokumentiert hat. Gegenüber den Zinkfrachten aus der landwirtschaftlichen Düngung fällt dieser Eintrag allerdings kaum ins Gewicht.

Offene Fragen

Die Auskunft des Kantons stützt sich auf eine Rücksprache mit der Gemeinde Mettauertal. Aus der Antwort geht nicht hervor, ob die Grundfläche der beiden Kanzeln vor Ort gemessen und die Beschaffenheit der Pfostenfüsse überprüft wurde.

Offen bleibt auch, wie das Kriterium der nicht rundum geschlossenen Bauweise in der Praxis ausgelegt wird. Die vorliegenden Aufnahmen zeigen Kabinen mit Tür, Dach und Fensteröffnungen auf mehreren Seiten. Wo genau die Grenze zwischen einer offenen Ansitzeinrichtung und einer geschlossenen Kabine verläuft, geht aus der Antwort nicht hervor.

Die IG Wild beim Wild hat diese Fragen dem zuständigen Sektionsleiter der Abteilung für Baubewilligungen, Markus Krause, unterbreitet. Die erste Anfrage hatte Krause im Juli innert weniger Tage ausführlich beantwortet; auf die vertiefenden Fragen nach der Grundlage seiner eigenen Einstufung ist der Kanton dagegen nicht mehr eingegangen.

Was der Fall zeigt

Die Auskunft aus Aarau ist über den Einzelfall hinaus aufschlussreich, weil sie die Aargauer Praxis erstmals ausdrücklich benennt. Die Zwei-Quadratmeter-Schwelle entspricht der Regelung, die auch der Kanton Zürich kennt.

Zugleich zeigt der Fall, wie weit der bewilligungsfreie Raum reicht. Konstruktionen von mehreren Metern Höhe, mit Kabine, Dach und fester Zugangsleiter, können ausserhalb der Bauzone entstehen, ohne dass ein Verfahren stattfindet, ohne öffentliche Auflage und ohne Möglichkeit für Dritte, dazu Stellung zu nehmen. Ob eine Anlage die Kriterien erfüllt, beurteilt sich erst dann, wenn jemand nachfragt.

Wild beim Wild dokumentiert seit Langem, dass in Schweizer Wäldern zahlreiche Hochsitze ohne Bewilligung stehen und der Vollzug lückenhaft ist. Zur Rechtslage bei Hochsitzen in der Schweiz ergänzt der Fall im Aargau eine andere Facette: Hier fehlt keine Bewilligung, hier ist von vornherein keine nötig.


Nachtrag vom 28. September 2026: Wie der Kanton seine eigene Praxis übergeht

Nach der Erstpublikation hat sich der Fall in mehreren Punkten weiterentwickelt. Sie betreffen den Kern der offenen Fragen, und sie zeichnen ein Bild davon, wie die zuständige Stelle mit einem einfachen Auskunftsbegehren umgegangen ist.

Die Chronologie

Am 18. Juli 2026 richtete die IG Wild beim Wild eine Anfrage an die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Sektionsleiter Markus Krause beantwortete sie per E-Mail, ausführlich und innert weniger Tage. Der Kommunikationsweg funktionierte, die Adresse stimmte, die Antwort kam.

Am 31. Juli 2026 stellte die IG Wild beim Wild eine Nachfrage. Sie betraf die Grundlage von Krauses eigener Einstufung: Wurde die Grundfläche der Kanzeln vor Ort gemessen? Wurde die Beschaffenheit der Pfostenfüsse überprüft? Wie wird das Kriterium der nicht rundum geschlossenen Bauweise ausgelegt? Auf diese Nachfrage kam keine Antwort. Nicht innert Tagen, nicht innert Wochen, nicht bis Ende August.

Am 29. August 2026 reichte die IG Wild beim Wild deshalb bei der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons ein Gesuch um ein Vermittlungsverfahren nach Paragraf 31 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit (IDAG) ein.

Am 24. September 2026 bestätigte die Datenschutzbeauftragte den Eingang des Gesuchs und lud die Abteilung für Baubewilligungen ein, schriftlich Stellung zu nehmen. Erst danach meldete sich Krause wieder.

Die Begründung für das Schweigen

In seiner Antwort erklärte Krause, die E-Mail vom 31. Juli sei von Microsoft direkt in den Quarantäne-Ordner geleitet und der Abteilung nie zugestellt worden. Gefunden habe man sie erst aufgrund des Einschreibens. Und er fügte an, die IG Wild beim Wild habe diesen Kommunikationsweg gewählt und auf eine Nachfrage verzichtet, könne also nicht auf eine zeitnahe Antwort vertrauen.

Diese Begründung trägt nicht. Die ursprüngliche Anfrage vom 18. Juli hatte Krause über exakt denselben Kanal und dieselbe Adresse erhalten und beantwortet. Ein Weg, der beim ersten Mal nachweislich funktioniert, wird nicht beim zweiten, gleich adressierten Vorgang zur Lotterie. Für einen ausgefallenen Spamfilter der Behörde haftet zudem nicht der Absender. Die Verantwortung für den eigenen Posteingang liegt bei der Behörde, die eine Anfrage entgegengenommen hat, nicht bei der Person, die schreibt.

Vor allem aber widerspricht Krauses Darstellung der Aktenlage seiner eigenen Verwaltung. Er behauptet, die IG Wild beim Wild habe «auf eine Nachfrage verzichtet». Das Schreiben der Datenschutzbeauftragten vom 24. September hält das Gegenteil fest: Es nennt ausdrücklich die «Nachfrage vom 31. Juli 2026, auf welche nach Ihren Angaben bis zum 28. August 2026 keine Antwort eingegangen ist». Die Nachfrage, deren Existenz Krause bestreitet, ist im Verfahren der eigenen Datenschutzstelle protokolliert.

Das Material, auf das sich die Praxis stützt

Auf die Frage nach einem Merkblatt oder einer Richtlinie antwortete Krause, ein solches Dokument gebe es nicht. Es existiere jedoch eine Präsentation, die JagdAargau an der Herbstversammlung 2023 öffentlich gezeigt habe und die die bisherige Praxis zu jagdlichen Bauten im Wald darstelle. Diese Präsentation, datiert auf den 20. September 2023, liegt der Redaktion vor.

Sie unterscheidet zwei Kategorien von Ansitzeinrichtungen, und sie tut das genau entlang jener Linie, deren Auslegung im Juli offengeblieben war.

Ansitzleiter, Hochsitz und Drückjagdbock führt die Präsentation als «nicht baubewilligungspflichtig». Für sie gelten drei Bedingungen: eine oben gemessene Grundfläche bis zwei Quadratmeter, das Einverständnis der Grundeigentümerschaft und, so die Folie wörtlich, eine Kommunikation «im Kreisschreiben vom 15.12.2015».

Die Kanzel dagegen führt die Präsentation als eigene, davon abgegrenzte Kategorie. Das ausschlaggebende Merkmal benennt die Folie ausdrücklich: Eine Kanzel sei «zusätzlich zu Hochsitz rundum geschlossen und/oder eingeglast». Die Folgerung steht in roter Schrift daneben: «Baubewilligungspflichtig». Auch die Jagdhütte führt die Präsentation als bewilligungspflichtig, mit Beurteilung nach Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes. Ein jagdlicher Zweck befreit demnach nicht von der Bewilligungspflicht.

Der Widerspruch in der Einstufung

Damit steht die Auskunft, die Krause im Juli erteilt hat, im Widerspruch zum Klassifikationsschema seiner eigenen Abteilung.

Die Fotos der gemeldeten Bauten im Aaretal zeigen geschlossene Holzkabinen mit Tür, Pultdach und Fensteröffnungen. Nach dem Raster der kantonseigenen Präsentation ist das die Bauweise, die eine Kanzel ausmacht, und Kanzeln gelten dort als bewilligungspflichtig. Krause stufte die Bauten dennoch als bewilligungsfreie Ansitzkanzeln ein und wandte die Zwei-Quadratmeter-Regel an. Diese Regel nennt die Präsentation aber für Hochsitze und Drückjagdböcke, nicht für die geschlossene Kanzel, bei der die Geschlossenheit selbst das entscheidende Kriterium ist. Er hat damit das Kriterium der einen Kategorie auf einen Bautyp der anderen Kategorie übertragen.

Besonders augenfällig wird das an der Präsentation selbst. Die Abteilung illustriert die bewilligungspflichtige Kategorie unter anderem mit dem Bild einer geschlossenen Holzkabine mit Pultdach, auf hohem Gestell an einem Feldrand, im Hintergrund offene Landschaft und Strommasten. Dieses Beispiel gleicht den im Aaretal dokumentierten Anlagen bis in die Bauart.

Das verschwiegene Kreisschreiben

Ein weiterer Punkt betrifft die Vollständigkeit der Auskunft. Die IG Wild beim Wild hatte ausdrücklich gefragt, ob ein Merkblatt oder eine Richtlinie bestehe. Krause verneinte und verwies allein auf die Präsentation. Die Präsentation selbst nennt als Grundlage der Bewilligungsfreiheit jedoch ein «Kreisschreiben vom 15.12.2015». Ein Kreisschreiben ist ein behördliches Dokument, kein Verbandsvortrag, und damit genau die Art von schriftlicher Grundlage, nach der gefragt worden war. Weshalb es auf die Frage nach einer Richtlinie nicht genannt wurde, ob es noch gilt und was darin steht, ist offen. Die Redaktion hat die Herausgabe des Dokuments verlangt.

Wer ausserhalb der Bauzone entscheidet

Die Einstufung als bewilligungsfrei hat eine Folge, die über den Einzelfall hinausweist. Das Bundesgericht hat mit Urteil 1C_170/2024 vom 5. März 2025 bekräftigt, dass Artikel 25 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes bei allen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone eine Beurteilung durch die zuständige kantonale Behörde verlangt, unabhängig davon, ob die Gemeinde zustimmt oder ablehnt. Damit soll das Raumplanungsrecht einheitlich und rechtsgleich angewendet und ein kommunaler Filter vermieden werden.

Dieses Erfordernis greift jedoch nur, wenn ein Bauvorhaben vorliegt. Wird eine Anlage als bewilligungsfrei qualifiziert, gibt es gerade kein Baugesuch, das kantonal zu entscheiden wäre. Genau deshalb ist die Klassifikation der entscheidende Punkt. Sie liegt der Zuständigkeitsfrage vor. Wenn eine geschlossene Kanzel zu Unrecht als bewilligungsfreier Hochsitz eingestuft wird, entfällt zugleich die kantonale Beurteilung, die bei einem korrekt als bewilligungspflichtig erkannten Bau zwingend wäre. Umso mehr kommt es darauf an, ob die Einstufung auf einer eigenständigen kantonalen Sachverhaltsprüfung beruht oder, wie im vorliegenden Fall, auf einer Rücksprache mit der Gemeinde.

Was der Fall über den Vollzug sagt

Krause verwies die vertiefenden Fragen an ein separates Aufsichtsanzeigeverfahren. Zugleich zeigt schon der bisherige Ablauf, wie es um die Kontrolle jagdlicher Bauten ausserhalb der Bauzone steht.

Eine Auskunft, die einer geschlossenen Kabine die Kategorie des offenen Hochsitzes zuordnet, obwohl die eigene Abteilung beide Bautypen ausdrücklich unterscheidet. Eine Nachfrage, die monatelang unbeantwortet bleibt und deren Existenz später bestritten wird, obwohl sie im Verfahren der Datenschutzstelle festgehalten ist. Eine schriftliche Grundlage von 2015, die auf die direkte Frage nach ihr nicht erwähnt wird. Und eine Reaktion, die erst einsetzt, als die Datenschutzbeauftragte einschreitet.

Im Juli lautete die zentrale offene Frage, wo die Grenze zwischen einer offenen Ansitzeinrichtung und einer geschlossenen Kabine verläuft. Diese Frage beantwortet nun das eigene Material des Kantons: Die Geschlossenheit macht aus dem Hochsitz die Kanzel, und die Kanzel ist nach der dargestellten Praxis bewilligungspflichtig. Es geht damit nicht mehr allein um lückenhaften Vollzug, sondern um die Frage, ob geschlossene Bauten als bewilligungsfreie Hochsitze eingestuft wurden, die nach dem Schema der zuständigen Abteilung als bewilligungspflichtige Kanzeln zu gelten hätten.


Nachtrag vom 29. September 2026: Das Kreisschreiben von 2015 belegt die Bewilligungspflicht

Auf die verlangte Herausgabe hin hat der Kanton das «Kreisschreiben vom 15.12.2015» zugestellt. Das Dokument stammt aus der Abteilung Wald, Jagd und Fischerei des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und ging seinerzeit an alle Jagdgesellschaften. Es ist die Grundlage, auf die sich die Präsentation von 2023 für die bewilligungsfreie Praxis beruft. Und es beantwortet die zentrale Frage dieses Falls eindeutig.

Unter dem Titel «Hochsitze und Baubewilligungspflicht» hält das Kreisschreiben fest, die Bewilligungspflicht sei aufgrund von Anfragen aus Gemeinden überprüft worden. Das Ergebnis, wörtlich: «Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für handelsübliche, offene Hochsitze mit einer Fläche von maximal 2 m2 keine Baubewilligung verlangt wird. Geschlossene Kanzeln und grössere Hochsitze unterstehen jedoch der Baubewilligungspflicht.»

Damit steht die Bewilligungspflicht für geschlossene Kanzeln seit 2015 in der kantonseigenen Grundlage. Nicht in einer Verbandsfolie, sondern in einem Kreisschreiben des Kantons an die Jagdgesellschaften, unterzeichnet vom damaligen Sektionsleiter und dem Abteilungsleiter. Die Zwei-Quadratmeter-Schwelle gilt nach diesem Wortlaut ausdrücklich nur für offene Hochsitze. Für geschlossene Kanzeln gilt sie nicht.

Die im Aaretal dokumentierten Bauten sind geschlossene Holzkabinen mit Tür, Dach und Fensteröffnungen. Nach dem klaren Wortlaut des Kreisschreibens sind sie damit baubewilligungspflichtig. Die Einstufung durch den Sektionsleiter der Abteilung für Baubewilligungen, der dieselben Bauten als bewilligungsfrei bezeichnete und dabei die Zwei-Quadratmeter-Regel anwandte, widerspricht der eigenen Grundlage des Kantons.

Hinzu kommt: Das Kreisschreiben weist selbst darauf hin, dass die Kreisschreiben und die zugehörigen Unterlagen digital auf der kantonalen Homepage abrufbar sind. Es handelt sich also um eine publizierte, öffentlich zugängliche Grundlage. Auf die ausdrückliche Frage nach einem Merkblatt oder einer Richtlinie hatte der Kanton zunächst geantwortet, ein solches Dokument gebe es nicht. Das Kreisschreiben liegt der Redaktion nun vor.

In seiner Begleitmail zur Zustellung hält der Sektionsleiter fest, die neuen Fragen seien nach seiner Einschätzung ebenfalls Teil des laufenden Aufsichtsanzeigeverfahrens. Die inhaltliche Beantwortung wird damit erneut in ein anderes Verfahren verwiesen. Bemerkenswert ist zudem, dass diese Antwort wiederum per E-Mail erfolgte, über denselben Kanal, den der Kanton zuvor für das monatelange Ausbleiben einer Antwort verantwortlich gemacht hatte.

Für den Kern des Falls ist die Lage nach der Zustellung des Kreisschreibens klarer denn je. Die Frage ist nicht mehr, wo die Grenze zwischen Hochsitz und Kanzel verläuft. Diese Grenze zieht der Kanton in seiner eigenen Grundlage seit zehn Jahren selbst, und zwar bei der Geschlossenheit. Die Frage ist, weshalb geschlossene Kanzeln im Aaretal als bewilligungsfreie Hochsitze eingestuft wurden, obwohl das kantonseigene Kreisschreiben sie ausdrücklich der Baubewilligungspflicht unterstellt.

Thurgau will Stacheldrahtzäune verbieten

Der Grosse Rat überweist eine Motion ohne Gegenstimme, nun muss die Regierung eine Änderung des kantonalen Jagdgesetzes vorlegen.

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Montag, 28. September 2026, einstimmig eine Motion für ein gesetzliches Verbot von Stacheldrahtzäunen überwiesen.

Eingereicht hatten sie Politiker von SVP, Mitte und Grünen. Ziel ist es, eine gefährliche und vermeidbare Falle für Wildtiere aus der Landschaft zu entfernen.

Stacheldrahtzäune seien teils tödliche Fallen, in denen sich Wildtiere verfangen und qualvoll verenden, heisst es in der Motion. Im Thurgau seien noch viele solche Zäune gespannt, teilweise verrostet und auch in Wäldern und an Waldrändern. Gemäss Keystone-SDA stellte im Rat niemand in Abrede, dass ein Verbot die Verletzungsgefahr für nichtmenschliche Tiere und Menschen drastisch senkt.

Zwei Jahre Frist für den Rückbau

Gemäss Motion sollen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter bestehende Stacheldrahtzäune innerhalb von zwei Jahren entfernen müssen. Die Frist würde erst mit der neuen gesetzlichen Regelung zu laufen beginnen. Vorgesehen sind Ausnahmen für polizeiliche und militärische Zwecke sowie für den Schutz sensitiver oder gefährlicher Einzelobjekte.

Die Thurgauer Regierung hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Sie hält es für sinnvoll, das kantonale Jagdgesetz mit einem Stacheldrahtverbot zu ergänzen, und erachtet die Frist als realistisch. Nun muss sie eine Gesetzesvorlage ausarbeiten, über deren genauen Wortlaut der Grosse Rat erneut entscheidet.

Laut den Motionären kennen die Kantone St. Gallen, Zürich und Graubünden bereits ein solches Verbot.

Auch Weidenetze kommen unter Auflagen

Der Vorstoss beschränkt sich nicht auf Stacheldraht. Flexible Weidenetze sollen erst kurz vor Weidebeginn aufgestellt, regelmässig kontrolliert und rasch wieder abgebaut werden. Die Motionäre fordern dafür eine Frist von acht Tagen, die Regierung möchte sogar höchstens fünf Arbeitstage.

Genau dieses Problem dokumentiert Wild beim Wild seit Jahren. Bereits 2015 starb im Wallis ein Luchs qualvoll in einem Weidenetz, wie im Beitrag «Weidenetze sind Todesfallen» nachzulesen ist. Eine Petition für ein Verkaufsverbot gefährlicher Weidenetze verweist auf Schätzungen, wonach in der Schweiz jährlich Tausende Wildtiere in Zäunen verenden.

St. Gallen zeigt: Ein Verbot allein reicht nicht

Wie schwierig die Umsetzung ist, zeigt der Nachbarkanton. In St. Gallen geht das Verbot auf die Volksinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» zurück, die Pro Natura, WWF und die St. Galler Hobby-Jäger gemeinsam lanciert hatten. Wild beim Wild berichtete 2019 über den Start der Kampagne gegen Zäune als Todesfallen. Am Ende setzte sich ein Gegenvorschlag durch, die Initiative wurde zurückgezogen.

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten in St. Gallen neue Bestimmungen für Zäune im Lebensraum wildlebender Tiere. Stacheldraht ist ausserhalb des Sömmerungsgebiets verboten, nicht mehr zulässige Zäune mussten bis zum 30. September 2025 entfernt werden. Im Sömmerungsgebiet bleibt Stacheldraht nur als Ersatz bestehender Zäune auf Rindviehweiden zulässig, die schon bisher so eingezäunt waren, und muss ausserhalb der Sömmerungszeit abgelegt werden. Flexible Weidenetze dürfen frühestens acht Tage vor Weidebeginn aufgestellt und müssen spätestens acht Tage nach dem letzten Weidetag abgeräumt werden. Verstösse können mit Bussen bis zu 20’000 Franken geahndet werden.

Trotzdem kritisierte Peter Weigelt, Präsident der St. Galler Hobby-Jäger, Anfang 2026 gegenüber Keystone-SDA: es seien noch immer «hunderte, wenn nicht tausende Kilometer» Stacheldraht im Kanton gespannt.

Beim Kanton St. Gallen, wo die Meldungen über unerlaubte Zäune zusammenlaufen, sieht es seither deutlich besser aus. Dennoch mussten im vergangenen Jahr mehr als ein Dutzend Verantwortliche bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Nicht nur wegen Stacheldraht, sondern auch wegen Weidenetzen, die lange nach dem Abzug der Nutztiere stehen blieben. In tiefen Lagen sei Stacheldraht praktisch verschwunden, Meldungen kämen vor allem aus den Bergregionen. Dort wurde auch die Pflicht, den Draht nach der Sömmerung abzulegen, nicht überall eingehalten.

Einordnung

Das einstimmige Votum im Thurgau ist ein überfälliger Schritt. Zäune sind nicht das einzige Hindernis für Wildtiere, wie auch die Folgen von Stahlmauern und Stacheldraht an Grenzen zeigen, aber eines der vermeidbarsten.

Entscheidend wird sein, ob der Thurgau aus den St. Galler Erfahrungen lernt: mit wirksamen Kontrollen, klaren Zuständigkeiten und spürbaren Konsequenzen. Und mit einer ehrlichen Diskussion darüber, wer sich als Schützer der Wildtiere präsentiert. Dass sich Hobby-Jäger gegen Zäune als Todesfallen engagieren, ist zu begrüssen. Glaubwürdig wird dieser Einsatz aber erst, wenn auch der vermeidbare Tod durch die Hobby-Jagd selbst zur Debatte steht.

Eschenbergwald: Hobby-Jäger macht Biker zu den einzigen Störenfrieden

Ein Winterthurer Jagdobmann beklagt illegale Bike-Trails.

In einem Porträt, das zuerst in der «Winterthurer Zeitung» erschien und am 27. September 2026 von Nau.ch übernommen wurde, begleitet ein Reporter den Winterthurer Jagdobmann Harry Kohler auf einer Autofahrt durch den Eschenbergwald.

Thema ist der Hitzesommer und wie die nichtmenschlichen Tiere ihn überstanden haben. Kohler beschreibt, dass Rehe, Füchse und Dachse unter der Hitze litten, ihre Körperfunktionen herunterfuhren und sich kaum noch bewegten. Sein Fazit ist eindeutig: «Die einzigen, die während der Hitze Probleme verursachten, waren die Biker.» Er verweist auf mehrere illegal angelegte Trails und fordert die Politik zum Handeln auf.

Illegale Trails, zerstörte Absperrungen und selbstgebaute Schanzen sind ein reales Problem und nicht zu beschönigen. Die Frage ist nur, wer hier über Störung spricht und was dabei ausgeblendet wird.

Wer den Wald wirklich rund um die Uhr stört

Biker sind tagsüber und saisonal unterwegs. Die Hobby-Jagd dagegen greift zehn Monate im Jahr und zu jeder Tageszeit in den Lebensraum ein. Ansitze finden in der Dämmerung und in der Nacht statt, genau in den Stunden, in denen viele Wildtiere aktiv sind. Wildschweine werden in mehreren Kantonen nachts mit Nachtsicht- und Wärmebildtechnik bejagt. Im Herbst und Winter folgen Bewegungsjagden mit Treibern, Hunden und Schüssen, die ganze Waldgebiete in Aufruhr versetzen. Hinzu kommt die Baujagd, bei der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten geschickt werden.

Zehn von zwölf Monaten: Die Jagdzeiten im Kanton Zürich

Wie lückenlos die Hobby-Jagd das Jahr abdeckt, zeigen die Schonzeiten, die das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für 2025 zusammengestellt hat. Für die vier Arten, die Kohler im Artikel selbst erwähnt, gilt im Kanton Zürich:

ArtSchonzeitZum Abschuss freigegeben
Reh1. Januar bis 30. April1. Mai bis 31. Dezember
Rotfuchs1. März bis 15. Juni16. Juni bis Ende Februar
Dachs16. Januar bis 15. Juni16. Juni bis 15. Januar
Wildschwein1. März bis 30. Juni1. Juli bis Ende Februar
Quelle: BAFU, Sektion Wildtiere und Artenförderung, Schonzeiten 2025.

Nur im März und April sind alle vier Arten gleichzeitig geschont. Ab Mai werden Rehe geschossen, ab Mitte Juni Füchse und Dachse, ab Juli Wildschweine. Das fällt mitten in die Brut- und Setzzeit, in der Familienhunde bis Ende Juli an die Leine müssen. Und es umfasst den ganzen Hitzesommer, in dem die nichtmenschlichen Tiere nach Kohlers eigener Schilderung geschwächt waren. Zum Vergleich: Im Kanton Genf sind alle vier Arten das ganze Jahr geschützt.

Die Forschung zeigt, was das für die nichtmenschlichen Tiere bedeutet: Bejagte Arten reagieren mit grösseren Fluchtdistanzen, verschieben ihre Aktivität in die Nacht und stehen unter anhaltendem Stress. Die Belege dazu sind im Faktencheck zur Hobby-Jagd zusammengetragen. Ein Mountainbike auf einem illegalen Trail ist eine Störung. Ein Schuss in der Nacht ist für das getroffene Tier das Ende und für alle anderen in Hörweite ein Alarmsignal.

Wenn der Hobby-Jäger zum «Wildhüter» wird

Auffällig ist auch die Begrifflichkeit. Im Artikel wird Kohler einmal als Jagdobmann, dann als Wildhüter bezeichnet. Im Kanton Zürich mit seinem Reviersystem liegt die Aufsicht über die Reviere weitgehend bei den Jagdgesellschaften selbst. Wer als «Wildhüter» vorgestellt wird, ist in diesem Fall also ein Hobby-Jäger, der über den Wald spricht, in dem seine Jagdgesellschaft tötet – ein Etikettenschwindel.

Eine Einordnung dieser Rolle fehlt im Artikel ebenso wie eine Stimme ausserhalb der Jägerschaft. Kohler spricht davon, kranke Tiere zu entnehmen, was im Klartext heisst: Sie werden erschossen. Doch die wenigsten Tiere, die bei der Hobby-Jagd sterben, sind krank. Rehe, Füchse und Wildschweine werden nach Abschussplänen, Jagdzeiten und Streckenzielen getötet, nicht nach Befund. Das zeigen die Daten aus dem Kanton Zürich selbst: Von 21’846 Füchsen, die zwischen 2015 und 2025 im elektronischen Wildbuch als Jagdabschuss verbucht wurden, tragen nur 7,7 Prozent einen Hinweis auf Krankheit oder Verletzung, wie die Auswertung des Zürcher Wildbuchs zeigt. Im Kanton Luzern, wo der Gesundheitszustand erlegter Füchse systematisch erfasst wird, waren über 98 Prozent der Tiere gesund. Das Bild des fürsorglichen Waldhüters, der notfalls Löcher in Bachbette gegraben hätte, blendet diese Seite der eigenen Tätigkeit aus. Dazu gehören auch die Folgen der Nachsuche nach Fehlschüssen.

Kommentar: Zuerst vor dem eigenen Hochsitz kehren

Es ist bequem, eine Gruppe als alleinige Störenfriede zu benennen, wenn man selbst mit Gewehr, Hund und umgebautem Auto durch den Wald fährt. Die Hobby-Jagd stört nicht nur während einer Hitzewelle, sondern zehn Monate im Jahr, tagsüber und nachts. Wer den Wald ernsthaft entlasten will, darf die eigene Freizeitbeschäftigung nicht von der Rechnung ausnehmen.

Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 in Graubünden laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Graubünden startet mit 4’616 geplanten Hirschabschüssen und der dritten proaktiven Wolfsregulation in Folge in die Jagdsaison 2026/27.

Wie tief die Hobby-Jagd in Graubünden kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Graubünden.

Ticker

28.09.2026
MO 03:31

Schlussspurt der Hochjagd: Rehkitze in fast allen Bündner Jagdbezirken freigegeben

Seit dem 27. September zeigt die Jagd-App den Bündner Hobby-Jägern den Schlussspurt der Hochjagd 2026 an. In den letzten vier Tagen darf jede Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger im Rahmen des Rehkontingents ein Rehkitz erlegen. Das gilt in den Jagdbezirken III (Sektoren B04, B05, C02, C03), IV, V/VI (Sektoren F13 bis F18), VII, VIII.1, VIII.2, IX, X, XI und XII, also im grössten Teil des Kantons. Erlegte Rehgeissen, Schmalrehe und Rehkitze müssen der Wildhut frisch vorgewiesen werden. Im Problemgebiet Stagias-Muota Pigniel im Jagdbezirk I dauert die Gämsjagd zudem bis zum 30. September. Grundlage ist die Bündner Verordnung über den Jagdbetrieb (Art. 37 Abs. 2 sowie Anhänge 5 und 6).

Die Kitze sind im Mai und Juni zur Welt gekommen. Sie sind rund vier Monate alt und bleiben normalerweise bis in den Winter bei der Geiss. Im Frühsommer suchen Freiwillige mit Drohnen die Wiesen ab, um genau diese Tiere vor dem Mähtod zu retten. Im September werden sie zum Kontingent (Rehkitzrettung in der Schweiz: Wer rettet die Kitze, und wer erschiesst sie?). Geiss und Kitz sind im selben Zeitfenster freigegeben. Am Ende entscheidet also die Reihenfolge der Schüsse darüber, ob ein Kitz ohne Mutter in den Winter geht. Dass dies kein Nebeneffekt ist, steht in der Verordnung selbst: Rehkitze in den letzten vier Tagen zählen dort zu den Tieren, die aus Sicht der Jagdplanung «bevorzugt erlegt werden sollen». Den Takt gibt der Abschussplan vor, nicht das Wohl der Wildtiere.

26.09.2026
SA 02:35

Drei Hunde, zwei Pferde, über tausend Verstösse pro Jahr: Fehlabschüsse sind in Graubünden keine Einzelfälle

RTR hat fünf Fälle dokumentiert, in denen Bündner Hobby-Jäger Haustiere erschossen haben. Die drei Hunde von Flims (2006), Klosters (2017) und Sedrun (2024) starben alle nachts im Zusammenhang mit der Fuchsjagd, zwei der Schützen waren 79 und 80 Jahre alt. Das Amt für Jagd und Fischerei wies von 2012 bis 2020 jedes Jahr über tausend Ordnungsbussen und Anzeigen aus, mehrheitlich Fehlabschüsse; seit 2021 publiziert es die Zahl nicht mehr. Hintergrund im Beitrag Flims, Klosters, Sedrun: Drei Hunde, die Bündner Hobby-Jäger für Füchse hielten.

25.09.2026
FR 18:50

RTR verlost Jagdpatent und kürt Erlegerbild: IG Wild beim Wild geht an die Ombudsstelle

Das gebührenfinanzierte RTR betreibt in der Hochjagd eine tägliche Beute-Hotline, verlost unter den gemeldeten Abschüssen das Jagdpatent 2027 und lässt das Publikum das «schönste» Erlegerbild wählen. Die IG Wild beim Wild reicht deshalb Beanstandung bei der Ombudsstelle SRG.R ein, mit Kopie an die UBI, wegen Verharmlosung von Gewalt und fehlendem Jugendschutz. Hintergrund im Beitrag RTR: SRG-Sender verlost Jagdpatent und kürt das «schönste» Erlegerbild.

25.09.2026
FR 09:01

Sonderjagd: Das Amt weiss, was Mutterverlust anrichtet, und plant ihn trotzdem ein

Auf der Hochjagd kostet der Abschuss einer säugenden Hirschkuh 150 Franken Busse, auf der Sonderjagd ab 31. Oktober ist er Planerfüllung. Das Amt für Jagd und Fischerei hat in einer Fachbeurteilung vom März 2025 selbst begründet, warum: Verwaiste Kälber verkümmern sozial, und Hirschkühe, denen das Kalb weggeschossen wurde, meiden ein Gebiet langfristig. Im Sommer können sie ausweichen, im Wintereinstand «nur bedingt». Der Muttertierschutz im September ist damit kein Tierschutz, sondern ein Werkzeug, um die Kühe bis zum Dezember lernunfähig zu halten. Acht peer-reviewte Studien und die Bündner Rothirsch-Dissertation belegen, was das für Sozialstruktur, Rudelwissen und Winterphysiologie bedeutet. Zum Beitrag: Sonderjagd Graubünden: Im September geschützt, im Dezember zum Abschuss frei

25.09.2026
FR 04:35

25. September 2026: Kein Kopfgeld vom Kanton, aber sechs Monate Jagd auf den Fuchs, und Laax zahlt 40 Franken pro Tier

Der Kanton Zug hat seine Fuchsprämie gestrichen und wird dafür von sechs Hobby-Jägern vor Bundesgericht gezerrt (Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht), das Wallis zahlt weiterhin 15 Franken pro Fuchs und 20 pro Dachs. Und Graubünden? Die kantonale Verordnung über den Jagdbetrieb kennt keine Abschussprämie. Das heisst aber nicht, dass im Kanton kein Kopfgeld fliesst: Der Gemeindevorstand von Laax beschloss 2019, eine Prämie von 40 Franken für jeden Fuchs und jeden Dachs, den einheimische Hobby-Jäger auf Gemeindegebiet töten, auszuzahlen, die von der Gemeindekanzlei nach Begutachtung der Kadaver ausbezahlt wird (Graubünden: Stoppt das Fuchs- und Dachsmassaker). Ein Beschluss, der schon damals alles andere als im Zeitgeist war: fast dreimal höher als die Walliser Kantonsprämie, gefasst in einer Tourismusgemeinde, die sich als naturnah vermarktet.

Was der Kanton nicht mit Geld regelt, regelt er mit Zeit. Fuchs und Dachs sind während der Hochjagd im September, während der Niederjagd vom 1. Oktober bis 30. November und während der nächtlichen Passjagd von November bis Ende Februar freigegeben, in acht Jagdbezirken vom 1. bis 14. Oktober sogar ohne jede zeitliche Einschränkung. Sechs Monate Verfolgung für einen Beutegreifer. Die Bilanz laut Jahresbericht 2025 des Amts für Jagd und Fischerei: 2131 Füchse und 431 Dachse im Jahr 2024, 2010 Füchse im Jahr 2023. Die Passjagd-Zahlen 2025/26 hat der Kanton noch nicht einmal publiziert.

Dass dieser Aufwand wildbiologisch ins Leere läuft, belegt die Studie, die der Kanton Zug 2026 beim Büro SWILD in Auftrag gegeben hat. Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina kamen im Mai 2026 zum Schluss, dass die Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt: Bejagte Populationen gleichen die Verluste durch mehr Nachwuchs, höhere Überlebensraten und Zuwanderung aus (Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd). Der frühere Präsident des Bündner Kantonalen Patentjägerverbands, Robert Brunold, brachte die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase selbst auf den Punkt: «nicht nötig, aber berechtigt» (Graubünden Jagd: Verboten, ausser es nützt). Zug hat aus der Faktenlage Konsequenzen gezogen. Graubünden verwaltet weiter ein Hobby. Hintergründe: Schluss mit der Fuchsjagd und Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: Kanton Graubünden, Verordnung über den Jagdbetrieb (BR 740.025); Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Jahresbericht 2025; Gemeinde Laax, Amtsblatt vom 25. Oktober 2019; SWILD, Fuchsjagd im Kanton Zug, Mai 2026.

18.09.2026
FR 11:08

Bündner Hobby-Jäger rechnen nach: Ist der Hirsch-Abschussplan im September erfüllbar?

Ein Bündner Hobby-Jäger hat der Redaktion eine Modellrechnung zugestellt, nach der 2026 nur rund 3’419 Hirsche jagdbar wären, bei einem Abschussplan von 4’616. Beim Nachrechnen zeigt sich: Selbst ohne Abzug für Nationalpark, Banngebiet und Wildasyle ergeben seine Quoten nur 4’315 jagdbare Hirsche. Entscheidend ist also, welcher Anteil des Bestands im September rechtlich überhaupt erlegt werden darf. Das Amt für Jagd und Fischerei muss die Alters- und Geschlechterstruktur von Gesetzes wegen erfassen, publiziert sie aber nicht. Die Kritik an der Sonderjagd auf Muttertiere und Kälber kommt dabei aus der Jägerschaft selbst. Zum Beitrag mit neun Fragen an das AJF.

16.09.2026
MI 07:59

Klosters: Sektion veröffentlicht Erlegerselfie trotz Kodex

Der Jagdverein Klosters, eine Sektion des BKPJV, postet auf Facebook ein Selfie eines Hobby-Jägers mit dem Kopf einer getöteten Gämse, versehen mit «Weidmannsheil» und Kleeblatt-Emoji. Der BKPJV-Kodex, dem die Sektion unterstellt ist, untersagt genau solche inszenierten Darstellungen. Hintergrund und Belege im Beitrag Jagd-Kodex Graubünden: Der Widerspruch in den eigenen Reihen.

15.09.2026
DI 08:32

Wolfsregulation auf 17 von 18 Rudeln ausgeweitet, Nutzen nicht belegt

Nach einem Bericht der «Südostschweiz» sind inzwischen sämtliche Bündner Regulationsgesuche bewilligt: 17 der 18 bekannten Rudel dürfen bis Ende Januar 2027 um bis zu zwei Drittel der Welpen dezimiert werden, das Calderas-Rudel soll vollständig entnommen werden. Eine öffentliche Übersicht des Bundes über alle Bewilligungen fehlt weiterhin. Gleichzeitig räumt Sven Buchmann von der Stiftung KORA, die das nationale Wolfsmonitoring im Auftrag des BAFU betreibt, ein, dass direkte wissenschaftliche Belege für die behauptete Schutzwirkung der Welpenabschüsse rar seien. Die Wirkung wird erst in einem bis 2029 laufenden Projekt untersucht. Die Regulation erfolge zudem nicht aus ökologischer Notwendigkeit, sondern als gesellschaftspolitische Massnahme. Ausgerechnet das Calderas- und das Muchetta-Rudel wurden laut Buchmann nach der Welpenregulation auffällig. Die Risse sanken in Graubünden bereits vor Beginn der präventiven Regulation, das AJF nennt den Herdenschutz selbst als grossen Einflussfaktor. Entschieden wird über die Abschüsse von einer Amtsleitung, die der Hobby-Jagd selbst angehört; autorisierte Hobby-Jäger werden während Hoch- und Sonderjagd einbezogen. Die Berner Konvention führt seit Dezember 2024 ein Untersuchungsverfahren zur Schweizer Wolfspolitik. Ausführlich: Wolfsregulation Graubünden: Nutzen der Welpenabschüsse nicht belegt

12.09.2026
SA 05:55

«Keine wolfsfeindliche Position»? Die Verbandslinie sagt etwas anderes

Der oberste Bündner Hobby-Jäger Benjamin Hefti beteuert in der «Südostschweiz», die Bündner Jägerschaft und der kantonale Verband verträten keine wolfsfeindliche Position. Auch von Jagenden, die wegen der Wolfskonkurrenz kein Patent mehr lösten, wisse er nichts. Beides überzeugt bei näherem Hinsehen nicht: Dass Hefti keinen Fall kennt, belegt nur, dass er keinen kennt. Und die behauptete Neutralität steht in klarem Widerspruch zu den wiederholten Forderungen des Bündner Kantonalen Patentjäger-Verbands nach weitgehenden Wolfsabschüssen, wie sie der Beitrag «Bündner Patentjäger: Tarzisius Caviezel geht, Wolf-Kurs bleibt» nachzeichnet. Ein Verband ist an seiner politischen Linie zu messen, nicht an seiner Selbstdarstellung. Der ausführliche Faktencheck nimmt Heftis Aussagen Punkt für Punkt auseinander.

11.09.2026
FR 03:55

Um 20.20 Uhr fiel laut einem Hinweis im Raum Rueun am 9. September 2026 ein Schuss, rund 40 Minuten nach Sonnenuntergang (in Rueun an diesem Tag gegen 19.42 Uhr) und faktisch bei einbrechender Dunkelheit. Die Bündner Hochjagd erlaubt die Hobby-Jagd von 06:00 bis 20:30 Uhr.

Die Uhrzeit ist aber nicht nur ein formaljuristisches Problem. Bei diesen Lichtverhältnissen ist ein sauberer, tierschutzkonformer Schuss kaum zu gewährleisten. Wird ein Tier nur angeschossen, findet eine Nachsuche in der Dunkelheit realistisch erst am Folgemorgen statt. Für das verletzte Tier bedeutet das eine ganze Nacht mit unversorgten Schussverletzungen, Schmerz und Todesangst, ehe es aufgefunden und erlöst wird oder qualvoll verendet. In Graubünden sind Jahr für Jahr rund tausend Nachsuchen nötig, und die Erfolgsquote lag in einzelnen Jahren bei nur knapp sechzig Prozent.

Der Fall wirft erneut die Frage nach den Schiesszeiten und ihrer Kontrolle auf. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

09.09.2026
Mi 17:42

Surcasti: Hobby-Jäger abgestürzt und verstorben

In Surcasti ist am Dienstag ein 66-jähriger Hobby-Jäger während der Bündner Hochjagd leblos aufgefunden worden. Der Mann war am Vormittag nicht wie vereinbart an einem Treffpunkt erschienen. Seine Jagdkollegen starteten daraufhin eine Suche und alarmierten die Kantonspolizei Graubünden.

Kurz vor Mittag wurde der Hobby-Jäger in steilem, unwegsamem Gelände tot aufgefunden. Gemäss ersten Erkenntnissen der Kantonspolizei Graubünden stürzte er ab. Für die Bergung kam ein Rega-Helikopter mit Alpinspezialisten zum Einsatz. Polizei und Staatsanwaltschaft klären den genauen Hergang sowie die Todesursache ab. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 08:00

Jagdämter in der Verantwortung: Pferd erschossen, zwei Tote im Tessin

Ein Hobby-Jäger erschoss am 7. September im Avers ein Pferd, das er mit einem Hirsch verwechselt hatte. Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden spricht von einem «Einzelfall» und verweist auf die Verantwortung des Schützen. Die amtlichen Zahlen zeigen jedoch ein wiederkehrendes Problem: 2016 fielen bei 5’512 Hochjagdpaten­ten 1’201 Bussen und Anzeigen an, davon 1’013 wegen Fehlabschüssen; 2017 waren es 1’384 Vorgänge, davon 1’146 Fehlabschüsse. Rechnerisch entfiel damit auf rund vier bis fünf Jagdteilnehmende ein registrierter Verstoss.

Gleichzeitig starben am ersten Wochenende der Tessiner Jagdsaison zwei Hobby-Jäger bei Abstürzen. Schweizweit ereignet sich rechnerisch alle 29 Stunden ein Jagdunfall. Die kantonalen Jagdämter können ihre Verantwortung nicht auf den einzelnen Finger am Abzug oder den einzelnen Schritt im Gelände reduzieren: Sie regeln Jagdzeiten und Jagdgebiete, erteilen Patente, definieren Anforderungen, planen Abschüsse und organisieren eine kostenpflichtige Freizeitjagd mit tödlichen Waffen.

Die IG Wild beim Wild fordert die Abschaffung der privaten Hobby-Jagd. Wo Eingriffe in Wildtierpopulationen tatsächlich unvermeidbar sind, sollen sie durch eine professionell ausgebildete und staatlich verantwortete Wildhut nach Genfer Vorbild erfolgen. Solange die Hobby-Jagd besteht, braucht es zudem jährliche medizinisch-psychologische Eignungsgutachten, wiederkehrende praktische Sicherheitsprüfungen und eine verbindliche Altersobergrenze. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

08.09.2026
Di 05:11

In Graubünden gibt es keine persönlichen Jagdreviere. Trotzdem behandeln manche Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger Täler, Hochsitze und Wildwechsel wie ihren Privatbesitz. Dabei sind Wildtiere herrenlos, Privatgrund ist für viele Eigentümerinnen und Eigentümer nicht jagdfrei, und der Kanton gibt gleichzeitig Wolfswelpen proaktiv zum Abschuss frei. Es braucht Schutz statt Hobby-Jagd: jagdfreien Privatgrund, Herdenschutz und volle Transparenz bei Abschüssen. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

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08.09.2026
Di 05:11

Der neue Jagd-Kodex des Bündner Patentjägerverbands fordert Respekt vor Wildtieren und kritisiert inszenierte Erlegerbilder. Gleichzeitig steht ein Sektionspräsident und Ausbildungskoordinator wegen öffentlich verbreiteter Bilder mit getöteten Wildtieren in der Kritik – ein eklatanter Widerspruch zur eigenen Verbandsrhetorik. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Jagd Kodex Graubünden Der Widerspruch in den eigenen Reihen

07.09.2026
Mo 11:02

Avers: Hobby-Jäger erlegt Pferd statt Hirsch

In Avers Cröt hat ein Hobby-Jäger am Sonntagmorgen ein Pferd erschossen. Er befand sich kurz nach 6 Uhr bei der Örtlichkeit Indercröt auf der Hobby-Jagd und gab einen Schuss auf ein Tier auf einer Wiese ab. Erst danach stellte er fest, dass es sich nicht um einen Hirsch, sondern um ein Pferd handelte. Die Verwechslung meldete er umgehend der Wildhut.

Der geständige Hobby-Jäger wird bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht. Vor Ort wurde ihm das Jagdpatent entzogen.

Ein Pferd auf einer offenen Wiese, im ersten Dämmerlicht mit einem Hirsch verwechselt: Der Fall reiht sich ein in eine lange Kette von Verwechslungsschüssen, bei denen die Ansprechpflicht, also die sichere Identifikation des Ziels vor dem Schuss, missachtet wurde. Erst 2021 hatte ein Hobby-Jäger in Chapella im Oberengadin einen Rehbock mit einem isländischen Pferd verwechselt und das Tier so schwer verletzt, dass es eingeschläfert werden musste.

07.09.2026
Mo 04:32

Wildbret als «Heimat auf dem Teller»: Was die Genussberichte über die Gesundheitsgefahr verschweigen

Zum Saisonstart inszenieren Medien und Beizen das Bündner Wildgericht als Tradition, doch die Warnungen der Behörden fehlen konsequent. Die WHO-Krebsforschungsagentur IARC stuft verarbeitetes Fleisch wie Wildwurst oder Wildschinken als Gruppe-1-Karzinogen ein, in derselben Beweiskategorie wie Tabakrauch, Asbest und Arsen; rotes Fleisch, zu dem Wildbret zählt, gilt als «wahrscheinlich krebserregend» (Gruppe 2A). Hinzu kommen mikrobiologische Risiken: Nach dem Schuss beginnt die Blutgerinnung sofort, im Alpenraum vergehen bis zur Bergung oft Stunden, in denen die Darmbarriere zusammenbricht und Keime ins Fleisch wandern können. BLV, BfR und ANSES raten empfindlichen Gruppen ausdrücklich zur Vorsicht. Und jeder dritte kontrollierte Betrieb in Graubünden und Glarus log bei der Herkunft. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

05.09.2026
SA 08:05

Schalldämpfer verboten, ausser er nützt: Graubündens Jagdregeln widersprechen sich selbst

Graubünden verbietet auf der Hobby-Jagd grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebildgeräte, macht Schalldämpfer bewilligungspflichtig und untersagt das Anlocken von Schalenwild. Doch dieselben Grenzen fallen, sobald es dem Kanton nützt: Für die Nachtjagd auf Wildschweine in der Mesolcina wird die Wärmebildtechnik gelockert, bei der Passjagd auf den Fuchs fehlt das Anlockverbot ganz, und der Luderplatz mit tierischem Köder bleibt erlaubt, während die Kirrung beim Hirsch verboten ist. Auch beim Mobiltelefon, das der amtliche Fragenkatalog zu Jagdzwecken einst ausdrücklich verbot, fehlt heute ein klarer Wortlaut, obwohl gerade die Echtzeit-Koordination per Handy eine ganze Jagdgesellschaft zur Ortungsgruppe machen kann. Am deutlichsten wird der Widerspruch beim eigenen Eingeständnis: Die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase, zu der die Passjagd gehört, bezeichnete der frühere Bündner Verbandspräsident Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt». Ein Regelwerk, das eine unnötige Hobby-Jagd bis ins Detail organisiert, schützt keine Wildtiere, es verwaltet ein Hobby. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 06:46

AJF-Co-Leiter rechtfertigt Wolfsabschüsse, ist aber selbst Hobby-Jäger

Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, verteidigt die dritte Wolfsregulation als verhältnismässig: sinkende Risse seien der Beweis für die Wirksamkeit der Abschüsse. Tatsächlich sank die Rissquote bereits vor Einführung der präventiven Regulierung 2023, massgeblich durch ausgebauten Herdenschutz. Sein eigenes Amt beantragt zudem die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels, während Arquint gleichzeitig behauptet, das Ziel sei, «ohne ganze Rudel auszulöschen». Besonders bezeichnend: Arquint ist selbst passionierter Hobby-Jäger und eng mit dem kantonalen Patentjägerverband verflochten. Über das Schicksal der Bündner Wölfe entscheidet damit keine unabhängige Wildtierbehörde, sondern eine Amtsleitung mit persönlichem Interesse an der Bejagung von Reh- und Hirschwild, dem natürlichen Nahrungskonkurrenten des Wolfs. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

04.09.2026
Fr 05:35

Fünf Legenden im Faktencheck: Was das Bündner Jagd-Interview verschweigt

Zum Saisonstart zeichnen der neue Patentjägerpräsident Benjamin Hefti und ein Kulturanthropologe in der «Südostschweiz» ein versöhnliches Bild der Hobby-Jagd. Der Faktencheck zerlegt fünf zentrale Behauptungen: Die Formel «Bio Bio Plus» für Wildfleisch ist Jagdmarketing, kein Qualitätsnachweis, verarbeitetes Wildfleisch gilt laut WHO-Krebsforschungsagentur als Gruppe-1-Karzinogen. Das Regulierungsargument beim Hirsch ist ein Zirkelschluss, weil der Bestandsrückgang zeitlich mit der Rückkehr von Wolf und Luchs zusammenfällt. Über 1’000 Anzeigen und Bussen fallen jährlich gegen Bündner Hobby-Jäger an. Und die Niederjagd auf Fuchs, Dachs und Hase wurde vom eigenen Ex-Verbandspräsidenten Robert Brunold selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet. Mehr dazu im ausführlichen Faktencheck.

02.09.2026
Mi 06:08

Krieg im Wald: Nicht die Hobby-Jagd passt sich an, sondern alle anderen

Von September bis in den Winter wird in Graubünden gejagt, doch die alljährlichen Sicherheitsratgeber richten sich nicht an die Hobby-Jäger, sondern an Wandernde, Bikerinnen und Hundehalter, die sich anzupassen haben. Der Ex-Verbandspräsident Robert Brunold hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet, ein Eingeständnis, dass es der Patentjagd nicht um ökologisches Management geht, sondern um Freizeitinteresse. Ein früherer Leiter des kantonalen Jagdamts sagte offen, es mache «ganz besonders Freude», ein Tier zu schiessen, «das man kennt». Zweimal musste das Bundesgericht die Bündner Politik korrigieren, weil Regierung und Parlament jagdkritische Volksinitiativen zu Unrecht für ungültig erklärt hatten, in einem Fall wurde dem Parlament sogar eine entlastende BAFU-Stellungnahme vorenthalten. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

01.09.2026
Di 08:30

4’616 geplante Hirschabschüsse: Der Kanton bleibt den Nachweis der Notwendigkeit schuldig

Graubünden plant für 2026 die Tötung von 4’616 Rothirschen. Die Zahl ist transparent kommuniziert, ein Nachweis ökologischer Notwendigkeit ist sie damit nicht. Die Sonderjagd im Spätherbst ist kein Ausnahmefall, sondern fest eingeplantes Zweitinstrument, sobald die Hochjagd die Zielvorgaben verfehlt. Während der Hochjagd 2022 betraf rund jeder zehnte Abschuss ein nicht jagbares Tier. Der Kanton anerkennt zugleich, dass Wolf und Luchs die Kälbersterblichkeit senken, ordnet den eigenen Bestandsrückgang aber weiterhin als Erfolg der Hobby-Jagd ein. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

28.08.2026
Fr 14:30

Dritte Wolfsregulation trotz halbierter Risse: Abschuss auf Vorrat

Das BAFU bewilligt ab 1. September 2026 Abschüsse in zwölf Bündner Wolfsrudeln, das Rudel Calderas soll vollständig entnommen werden. Die Nutztierrisse hatten sich bis Ende Juli gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert, das Kontingent bleibt trotzdem maximal ausgeschöpft: Getötet wird nicht mehr, weil ein Schaden entstanden ist, sondern bevor einer entstehen könnte. Nur drei Tage zuvor hatte der Kanton den Nachweis dreier «neuer» Rudel gefeiert, die tatsächlich lediglich die Territorien zuvor ausgelöschter Rudel neu besiedeln. Schweizweit zeigt sich derselbe Widerspruch: Trotz 226 getöteter Wölfe in drei Regulierungsperioden stieg die Zahl der Rudel weiter, von 35 auf 40. Mehr Abschüsse, mehr Rudel, keine Wirkung im behaupteten Sinn. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

Hintergrund

Bauern im Parlament: Hohe Direktzahlungen, harte Linie gegen den Wolf

Mehrere der grössten bekannten Direktzahlungsbezüger unter den Bauern im Bundeshaus machen Stimmung gegen den Wolf, während ihre Branche jedes Jahr über 85 Millionen nichtmenschliche Tiere schlachten lässt.

Der Neuenburger SVP-Nationalrat Didier Calame hat im Jahr 2025 Direktzahlungen in der Höhe von 239’217 Franken erhalten.

Das zeigt eine Auswertung des «Blick» vom 27. September 2026. Kein anderer Bauer im Bundeshaus bezog mehr Geld aus der Bundeskasse.

Am 11. August 2026 veröffentlichte derselbe Calame auf der Website der SVP einen Text mit dem Titel «Attaques de loups : trop, c’est trop !». Anfang September legte er nach und bezeichnete die sogenannte «vegane Initiative» als Angriff auf die Landwirtschaft und die Freiheit. Direktzahlungen sind an Vorgaben und Leistungen der Betriebe gebunden. Gerade deshalb braucht es Transparenz, wenn Parlamentarier über Agrarbudgets, Herdenschutz und Wolfsabschüsse mitentscheiden und selbst davon profitieren. Das Muster zeigt sich besonders bei einflussreichen Exponenten der bäuerlich-konservativen Parlamentslobby.

Was die Bauern im Bundeshaus vom Staat erhalten

Hinter Calame folgt laut «Blick» der Waadtländer SVP-Nationalrat Sylvain Freymond mit 167’240 Franken. SVP-Parteipräsident Marcel Dettling erhielt 2025 insgesamt 78’201 Franken, der Grüne Kilian Baumann 34’550 Franken. Bauernpräsident Markus Ritter (Mitte) bezog 2022 noch 83’262 Franken. Seit er seinen Hof in Altstätten SG an seine Söhne übergeben hat, tauchen die Zahlungen an den Betrieb in den öffentlich einsehbaren Listen nicht mehr auf.

Ganz im Dunkeln bleiben die Beträge von drei weiteren Nationalräten: Martin Hübscher (SVP), Andreas Meier (Mitte) und Thomas Stettler (SVP). Sie sind gemäss Bundesamt für Landwirtschaft nur Mitbewirtschafter und berufen sich auf die Privatsphäre ihrer Partner. Ausgerechnet jene Politiker, die über die Verteilung von Milliarden mitentscheiden, müssen also nicht offenlegen, wie viel davon auf ihrem eigenen Hof landet.

Die Lobby ist erfolgreich. Für die Begleitmassnahmen zum Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten beschloss das Parlament 517 Millionen Franken über sechs Jahre, obwohl der Bundesrat nur 158 Millionen beantragt hatte. Für die Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) sieht der Bund für die Jahre 2030 bis 2033 einen Zahlungsrahmen von knapp 14 Milliarden Franken vor. Die Vernehmlassung dazu läuft bis am 8. Dezember 2026.

Dieselben Kreise machen Front gegen den Wolf

Nicht jeder Bauer im Parlament ist ein Wolfsgegner. An der Spitze der Bauernlobby aber ist die Linie klar. Markus Ritter trat im August 2024 an einer Medienkonferenz auf der Alp Halde am Flumserberg auf und warnte, die Alpwirtschaft sei in Gefahr. Gefordert wurde, ganze Wolfsrudel statt einzelner Tiere abschiessen zu dürfen. Bereits 2022 hatte der Bauernverband unter seiner Führung verlangt, die Revision des Jagdgesetzes müsse «im Schnellzugstempo» durch das Parlament. Heute bezeichnet der Verband das revidierte Gesetz als «Nutztier-Schutz-Gesetz».

SVP-Präsident Marcel Dettling warf 2025 in einem Video der Schwyzer Regierung vor, sie verstecke sich beim Wolfsabschuss hinter dem Bund. Die Regierung wies seine Darstellung als nicht wahrheitsgetreu zurück. Wild beim Wild hat die Doppelmoral von Marcel Dettling bereits ausführlich dokumentiert.

Die nächste Verschärfung liegt bereits auf dem Tisch. Gestützt auf eine Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli sollen Wölfe künftig auch in der Wurfzeit und in Jagdbanngebieten getötet werden dürfen. Die Vernehmlassung zu dieser Jagdgesetz-Revision läuft bis am 16. Oktober 2026. Parallel dazu hat das BAFU dem Wallis erlaubt, zwei Drittel der Jungwölfe aus zwei Rudeln zu töten.

832 Risse gegen über 85 Millionen Schlachtungen

Wie gross ist das Problem, gegen das hier mobil gemacht wird? Laut der kantonalen Rissbilanz der Gruppe Wolf Schweiz haben Wölfe im Jahr 2025 schweizweit 832 Nutztiere gerissen, nach 1’426 im Jahr 2022. Das BAFU weist für seinen abweichenden Entschädigungszeitraum 808 entschädigte Tiere aus. Der Rückgang erfolgte, obwohl die Zahl der Wölfe gestiegen ist. Rund 94 Prozent der gerissenen Tiere sind Schafe. Ende Juli 2025 waren in der Schweiz 438’055 Schafe registriert.

Dem steht eine ganz andere Grössenordnung gegenüber. Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz erstmals über 85 Millionen Tiere geschlachtet, darunter rund 82 Millionen Hühner, 2,3 Millionen Schweine und etwa 600’000 Rinder. 2025 stieg die Zahl gemäss Swissveg nochmals an. Gemessen an den über 85 Millionen Schlachtungen von 2024 kommen auf jedes 2025 gerissene Nutztier rechnerisch mehr als 100’000 nichtmenschliche Tiere, die in Schweizer Schlachthöfen getötet werden.

Auch bei den Schafen selbst ist der Wolf eine Randerscheinung. Jedes Jahr verenden mehrere Zehntausend Tiere, laut dem Bundesamt für Landwirtschaft vor allem an Krankheiten, Parasiten, Seuchen und schlechter Witterung. Im Kanton Graubünden starben 2023 auf den Alpen rund 1’000 Schafe und Ziegen an Krankheiten und Unfällen, während die Wolfsrisse bis Ende September bei 259 lagen. Eine Medienkonferenz auf der Alp gab es für diese Tiere nicht.

Wer den Schaden am Ende bezahlt

Reisst ein Wolf ein Nutztier, bezahlt die Allgemeinheit. Seit dem 1. Januar 2026 übernimmt der Bund 80 Prozent der Entschädigung, der betroffene Kanton 20 Prozent. Seit 2025 entschädigt das BAFU nur noch Risse in geschützten Situationen oder wenn danach Sofortmassnahmen ergriffen wurden. Auch der Herdenschutz wird mit öffentlichen Mitteln gefördert: Ab 2025 stehen dafür im Bundeskredit 7 Millionen Franken jährlich bereit. Das BAFU hält selbst fest, dass diese Förderung mitentscheidend dafür sein dürfte, dass die Risse nicht im gleichen Mass wie der Wolfsbestand zugenommen haben.

Dass der Herdenschutz wirkt, belegen die Zahlen. Um die Jahrtausendwende riss ein Wolf im Schnitt rund 33 Schafe pro Jahr, heute sind es noch etwa fünf. Im Wallis erfolgten 2023 rund 80 Prozent der Risse in Herden ohne jeden Schutz. Wolfsrisse sind für betroffene Tierhalter real. Die Zahlen zeigen aber, dass sie keine zwangsläufige Folge eines wachsenden Wolfsbestands sind. Entscheidend ist, ob die Tiere, die ohnehin für den Schlachthof bestimmt sind, fachgerecht geschützt werden.

Kommentar: Die Heuchelei der Subventionsbauern

Man muss sich die Rechnung auf der Zunge zergehen lassen. Ein Nationalrat erhält in einem einzigen Jahr fast eine Viertelmillion Franken Steuergeld und schreibt dann «trop, c’est trop» über ein Wildtier, das schweizweit in einem ganzen Jahr so viele Nutztiere tötet, wie in Schweizer Schlachthöfen in gut fünf Minuten sterben. Es ist nicht der Wolf, der zu viel ist. Zu viel ist die Selbstverständlichkeit, mit der eine hoch subventionierte Branche die Allgemeinheit zur Kasse bittet und gleichzeitig verlangt, dass ein geschütztes Wildtier für ihre Versäumnisse mit dem Leben bezahlt.

Dieselben Verbände und Politiker, die Jahr für Jahr über 85 Millionen nichtmenschliche Tiere in die Schlachthöfe schicken, inszenieren jedes gerissene Schaf als nationalen Notstand. Für ein totes Lamm auf der Alp gibt es Medienkonferenzen vor Bergkulisse, Sondersendungen, dringliche Vorstösse und Abschussverfügungen im Eiltempo. Für Millionen Hühner, die nach wenigen Wochen getötet werden, die allermeisten ohne je ins Freie gekommen zu sein, gibt es Absatzförderung. Für die Zehntausenden Schafe, die jedes Jahr an Krankheiten, Parasiten und Kälte eingehen, gibt es nicht einmal eine Pressemitteilung. Die Empörung ist nicht Sorge um die Tiere. Sie ist Kalkül.

Der Wolf ist der ideale Sündenbock. Er lenkt davon ab, dass der Herdenschutz vielerorts halbherzig umgesetzt wird, obwohl er vom Staat mitfinanziert wird. Er lenkt davon ab, dass die Alpwirtschaft ohne Direktzahlungen kaum überlebensfähig wäre. Und er lenkt davon ab, dass jene, die im Parlament am lautesten nach Abschüssen rufen, selbst kräftig vom Steuerzahler profitieren. Wer sein Einkommen zu einem grossen Teil der Öffentlichkeit verdankt, hat eine Pflicht zur Verantwortung, nicht einen Anspruch auf Abschüsse.

Die Konsequenz liegt auf der Hand. Direktzahlungen für die Sömmerung von Kleinvieh müssen strikt an einen wirksamen Herdenschutz gebunden werden. Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die als Bewirtschafter oder Mitbewirtschafter Subventionen erhalten, müssen diese vollständig offenlegen. Und wer den Wolf für ein Problem hält, das er selbst mit Steuergeld nicht lösen will, sollte in der Wolfspolitik nicht mitentscheiden dürfen, ohne seine Interessenbindung offenzulegen. Die Vernehmlassungen zum Jagdgesetz bis 16. Oktober und zur AP30+ bis 8. Dezember 2026 sind die Gelegenheit, genau das einzufordern.

Jagdgesetz: Vernehmlassung zu Wolfsabschüssen in Wurfzeit und Jagdbanngebieten läuft bis 16. Oktober

Der Bundesrat will Wolfsabschüsse während der Wurfzeit und in eidgenössischen Jagdbanngebieten erlauben. Sein eigener Erläuterungsbericht räumt ein, was das für Jungtiere und Schutzgebiete bedeutet.

Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer weiteren Revision des Jagdgesetzes eröffnet.

Er setzt damit zwei 2025 vom Parlament angenommene Motionen um: 25.3715 Friedli («Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten zulassen») und 25.3549 Broulis («Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!»).

Vorgesehen sind zwei neue Bestimmungen. Art. 12 Abs. 2ter soll den Kantonen erlauben, auch zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai gegen Wölfe aus Rudeln vorzugehen. Art. 11 Abs. 5bis soll solche Eingriffe neu auch in den eidgenössischen Jagdbanngebieten zulassen. Der Bundesrat knüpft die Eingriffe an wiederholte Angriffe trotz Herdenschutz oder an eine Gefährdung von Menschen. Bisher waren Rudelwölfe während der Fortpflanzungszeit und in den Jagdbanngebieten des Bundes vor Abschüssen geschützt.

Zusammen mit der proaktiven Regulierung von September bis Januar und der reaktiven Regulierung von Juni bis August soll der Abschuss von Problemwölfen damit nach Darstellung des Bundesrats «ganzjährig» möglich werden.

Was im Erläuterungsbericht steht

Die Medienmitteilung des UVEK betont «einzelne» Problemwölfe. Entscheidend sind jedoch der Gesetzestext und der Erläuterungsbericht.

Abschüsse trotz Jungtieren im Rudel. Der Bericht räumt ein, dass Februar bis Mai «selbst bei jagdbaren Arten klassischerweise in die Schonzeit fällt» und ein «gewisses Risiko» besteht, «verwaiste Jungtiere zu hinterlassen». Trotzdem sollen Abschüsse erlaubt sein, «auch wenn feststeht oder die Möglichkeit besteht, dass dieses Rudel Jungtiere hat». Damit entfiele für Rudelwölfe ein Schutz, den Art. 7 Abs. 5 des Jagdgesetzes für jagdbare Arten wie Reh oder Gämse ausdrücklich verlangt: den Schutz der Muttertiere und Jungtiere. Der Bericht fordert zwar, dem Schutz der Jungtiere «besonders Rechnung zu tragen». Im Gesetzestext steht dazu jedoch nichts.

Auch Rudelregulierung in Jagdbanngebieten. Der Entwurf erfasst nicht nur einzelne Wölfe. Art. 11 Abs. 5bis verweist ausdrücklich auch auf die proaktive Regulierung nach Art. 7a und auf die reaktive Regulierung von Rudeln. Der Bericht bestätigt selbst, dass die Bestimmung «sowohl für Einzelabschüsse […] als auch für Regulierungen von Rudeln» gilt. Seine Beteuerung, die Neuregelung bringe «keine Erleichterung der Bestandesregulierung», bezieht sich nur auf die Wurfzeit. Für die Jagdbanngebiete trifft sie nicht zu: Dort wird die Bestandesregulierung gerade dorthin ausgedehnt, wo sie bisher ausgeschlossen war.

Niedrigere Eingriffsschwelle während der Fortpflanzungszeit. Bisher kann der Kanton zwischen Februar und Mai nur bei einer «schweren und unmittelbar drohenden Gefährdung von Menschen» in ein Wolfsrudel eingreifen, dann allerdings sogar ohne Zustimmung des BAFU (Art. 9c Jagdverordnung). Der Entwurf senkt diese Schwelle auf eine «Gefährdung von Menschen» und definiert nicht näher, ab wann eine solche vorliegt. Aus einer Ausnahme für akute Notfälle würde ein deutlich weiter gefasster Eingriffstatbestand während der Wurfzeit.

Auch Hobby-Jäger könnten in der Wurfzeit schiessen. Der Entwurf sieht vor, dass die Kantone Massnahmen gegen Rudelwölfe nicht nur «anordnen», sondern auch «erlauben» können, in Jagdbanngebieten ist sogar nur vom «Erlauben» die Rede. Nach Art. 12 Abs. 2 des Jagdgesetzes dürfen mit solchen Massnahmen neben den Aufsichtsorganen auch Jagdberechtigte beauftragt werden. Abschüsse in Rudeln mit Welpen und in Schutzgebieten des Bundes könnten damit an Hobby-Jäger übertragen werden.

Keine Fallzahlen für Februar bis Mai. Der Erläuterungsbericht begründet die Revision mit einer «Handlungsunfähigkeit» zwischen Februar und Mai. Er legt aber keine Zahlen dazu vor, wie viele Schäden in diesen Monaten durch Rudelwölfe entstehen, wie hoch sie sind und in wie vielen Fällen fachgerechter Herdenschutz nachweislich überwunden wurde. Ohne diese Angaben kann nicht überprüft werden, ob ein Eingriff in die Wurfzeit überhaupt nötig ist.

Wolf im Banngebiet «grundsätzlich erwünscht». Der Bericht beschreibt die Jagdbanngebiete als «Vorranggebiete für die Fauna». Die Anwesenheit des Wolfs sei dort «grundsätzlich erwünscht», weil er durch seine Jagd auf Schalenwild übermässigen Schäden an der Waldverjüngung entgegenwirke. Gleichzeitig soll er dort geschossen werden dürfen, wenn er mindestens zweimal geschützte Herden angreift und dabei insgesamt ein erheblicher Schaden entsteht.

Nutztiere im Schutzgebiet. In 30 der 43 eidgenössischen Jagdbanngebiete werden laut Bericht rund 29’000 Schafe gehalten, rund 15 Prozent aller im Berggebiet gehaltenen Schafe, dazu kommen zirka 18’000 Rinder und Kühe. Die Vorlage setzt beim Abschuss an. Aus Sicht der IG Wild beim Wild müsste sie zuerst bei der Beweidung in den Schutzgebieten ansetzen.

Berner Konvention: Ausnahmevoraussetzungen ungeprüft. Der Bundesrat begründet die Vereinbarkeit mit der Berner Konvention mit deren Art. 7, der «Schonzeiten» als Schutzmassnahme nennt. Ausnahmen von den Schutzbestimmungen setzen nach Art. 9 der Konvention voraus, dass «keine andere befriedigende Lösung» besteht. Art. 9 wird im Bericht nicht erörtert. Für die Öffnung der Jagdbanngebiete enthält der Bericht zudem überhaupt keine eigene Prüfung der Vereinbarkeit mit der Konvention.

Risiko für die Rudelstruktur während der Aufzucht

Die Wolfs-Hirten, eine Bündner Wolfsschutzorganisation, weisen in ihrer siebenseitigen Stellungnahme auf einen biologischen Zusammenhang hin. Fehlen während der Aufzucht Elterntiere oder erfahrene Rudelmitglieder, wachsen Welpen ohne stabile Sozialstruktur auf und treffen im Folgejahr als Jährlinge auf die Alpen. Die Organisation befürchtet, dass Abschüsse in der Wurfzeit dadurch spätere Konflikte begünstigen. Ob der Abschuss von Rudelwölfen in dieser Phase Schäden verringert oder mittelfristig neue verursacht, prüft der Erläuterungsbericht nicht.

Risse im Frühjahr ereignen sich zudem häufig auf Heim- und Vorweiden kurz vor dem Alpaufzug, wo der Herdenschutz oft nur provisorisch steht. Aus Sicht der Wolfs-Hirten und der IG Wild beim Wild wäre es vorrangig, diese Schutzlücken zu schliessen, statt in der Wurfzeit in Rudel einzugreifen.

Der Volksentscheid von 2020

Am 27. September 2020 lehnte die Stimmbevölkerung eine Revision des Jagdgesetzes mit 51,9 Prozent Nein-Stimmen ab. Besonders umstritten war damals die Ausweitung der Abschüsse geschützter Arten, allen voran des Wolfs. Seither wurden mehrere dieser Elemente schrittweise erneut aufgenommen, auf Gesetzes- wie auf Verordnungsebene: präventive Regulierung, Rudelabschüsse, jetzt Wurfzeit und Schutzgebiete. Jede Teilrevision wirkt für sich begrenzt, in der Summe verschiebt sich der Schutz des Wolfs erheblich.

Umso wichtiger ist, dass sich in der Vernehmlassung nicht nur Bauern- und Hobby-Jäger-Verbände äussern. Wie eng im Bundeshaus Direktzahlungen und Wolfspolitik zusammenhängen, zeigt unsere Auswertung Bauern im Parlament: Hohe Direktzahlungen, harte Linie gegen den Wolf. Mehr zum Hintergrund im Wolf-Dossier und in unserer Analyse vom Juni: Jagdbanngebiete öffnen, Wölfe ganzjährig schiessen? Warum diese Politik nicht haltbar ist.

So können Sie Stellung nehmen

An einer Vernehmlassung dürfen sich nicht nur Kantone, Parteien und Verbände beteiligen, sondern alle Personen und Organisationen. Jede Eingabe wird im Ergebnisbericht erfasst.

  1. Unterlagen: Gesetzesentwurf und Erläuterungsbericht stehen in der Medienmitteilung des UVEK. Die Einreichungsadresse steht im Begleitschreiben auf der Vernehmlassungsseite von Fedlex.
  2. Frist: 16. Oktober 2026.
  3. Inhalt: Eine kurze Eingabe genügt. Wichtig ist, zu beiden Artikeln (Art. 11 Abs. 5bis und Art. 12 Abs. 2ter) klar Stellung zu beziehen, am besten mit dem Antrag auf Streichung, und kurz zu begründen.
  4. Organisationen: Die Wolfs-Hirten bieten an, ihre Stellungnahme mit dem Logo weiterer Organisationen mitzutragen, und stellen auf Anfrage bis zum 1. Oktober einen Eingabetext zu den beiden Artikeln zur Verfügung (info@wolfshirten.ch).

Die IG Wild beim Wild reicht eine eigene Stellungnahme ein und beantragt die Streichung beider Bestimmungen.

Podcast-Episode: Jagd, Lobby und Wolfsstreit

Wissenschaftliche Daten, kantonale Jagdpraxis und politischer Lobbyismus: Was hinter den aktuellen Debatten um Luchs, Wolf, Fuchs und Hirsch steckt.

In dieser Ausgabe von «Wild beim Wild» geht es um die Kluft zwischen wissenschaftlichen Daten, jagdpolitischen Forderungen und der Praxis in den Kantonen.

Im Zentrum stehen die geplanten Wolfs- und erstmals auch Luchsabschüsse im Wallis, die umstrittene Fuchsjagd, die Jagdsaisons in Graubünden und im Tessin sowie der politische Einfluss der Jagdlobby.

Im Wallis steht eine Abschussbewilligung für Luchse zur Debatte, obwohl Forschende der Universität Bern nicht den politisch genannten Bestand von bis zu 80, sondern rund 37 selbstständige Tiere im Kanton schätzen. Während sich die Luchspopulation erst seit wenigen Jahren von einem historischen Tief erholt, will der Kanton zugleich mehrere Wolfsrudel vollständig oder teilweise entfernen lassen. Dabei bleiben zentrale Grundlagen wie ruddelspezifische Risszahlen und genetische Nachweise teilweise offen.

Die Episode zeigt zudem die Widersprüche in der Debatte um die Fuchsjagd: JagdSchweiz fordert eine intensive Bejagung, räumt aber selbst ein, dass diese den Gesamtbestand kaum dauerhaft senkt. Wissenschaftlich wird der Rückgang von Feldhasen und Bodenbrütern vor allem mit Lebensraumverlust und intensiver Landwirtschaft erklärt. Gleichzeitig anerkennen selbst jagdnahe Positionen, dass Luchs und Wolf den Fuchs natürlich begrenzen können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den kantonalen Jagdsystemen. Graubünden plant 4’616 Hirschabschüsse und setzt mit Hoch- und Sonderjagd auf ein System, das den Muttertierschutz nur saisonal gewährt. Die Folgen für Kälber, soziale Rudelstrukturen und Tierwohl stehen dabei im Kontrast zur Logik der Planerfüllung. Thematisiert werden auch Fehlabschüsse, getötete Hunde, fehlende Transparenz bei Bussen und Anzeigen sowie die mediale Normalisierung der Jagd, etwa durch einen Fotowettbewerb mit Jagdpatent als Preis.

Im Tessin forderte die Hochjagd bereits am ersten Wochenende zwei Todesopfer. In Luzern räumt eine neue Wald-Wild-Strategie ein, dass Probleme wie Wildverbiss trotz jahrzehntelanger organisierter Jagd ungelöst bleiben. Auch die gezielte Bejagung von Hirschkühen wird kritisch beleuchtet, weil der Verlust der Mutter für Kälber gravierende soziale und gesundheitliche Folgen haben kann.

Zum Schluss richtet die Folge den Blick auf Jagdpolitik und Lobbyismus: Rund 100 Parlamentsmitglieder nahmen an einem Wildbuffet von JagdSchweiz teil, während der Verband seine Kontakte im Bundeshaus strategisch pflegt. Die zentrale Frage der Episode lautet: Wer erhebt die Zahlen, wer interpretiert sie – und wer entscheidet am Ende über Leben und Tod von Wildtieren?

Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht

Zehn Franken pro Fuchsschwanz, fünf pro Krähe: Weil der Kanton Zug diese Prämien gestrichen hat und an der Nachsuchepflicht nach Fehlschüssen festhält, klagen sechs Hobby-Jäger in Lausanne.

Sechs Zuger Hobby-Jäger haben beim Bundesgericht Beschwerde gegen mehrere Bestimmungen der kantonalen Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 eingereicht.

Das berichten die «Zuger Zeitung» und der «Bote der Urschweiz» gestützt auf eine Mitteilung der Beschwerdeführer. Parallel dazu haben die sechs beim Regierungsrat eine Rüge und eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Direktion des Innern eingereicht. Ihr Vorwurf: Die Vorschriften überschritten die kantonalen Befugnisse, verletzten übergeordnetes Recht und schadeten der Biodiversität.

Im Zentrum stehen zwei Punkte. Der Kanton zahlt keine Prämien mehr für getötete Füchse und Krähen. Und er verlangt nach jedem Schuss ohne Abschusserfolg eine Nachsuche mit einem geprüften Hund.

Den direkten Gang nach Lausanne begründen die Beschwerdeführer damit, dass der Kanton Zug keine kantonale abstrakte Normenkontrolle für solche Verordnungen kennt. Laut «Bote» bestätigt die Direktion des Innern, dass es keine kantonale Vorinstanz gibt. Auf die laufende Saison hat das Verfahren vorerst keinen Einfluss: Solange das Bundesgericht nicht über die beantragte aufschiebende Wirkung entschieden hat, gelten die Vorschriften unverändert. Die Hobby-Jagd dauert in Zug je nach Wildart vom 1. September 2026 bis zum 15. Februar 2027.

Zehn Franken pro Fuchsschwanz

Bis zur letzten Saison vergütete der Kanton Zug sogenannte Umtriebsprämien: 10 Franken pro abgelieferter Fuchslunte, wie der Fuchsschwanz in der Jägersprache heisst, und 5 Franken pro Krähe. So stand es in § 20 der Jagdbetriebsvorschriften 2025/26. Die Direktion des Innern hat diese Bestimmungen am 29. Juni 2026 aufgehoben, seit dem 3. Juli 2026 gelten sie nicht mehr. Erhalten bleibt einzig die Möglichkeit, im Rahmen von Sonderbewilligungen Prämien für Abschüsse schadenstiftender Tiere auszurichten. Beschwerdeführer Charly Keiser sieht darin einen geringeren Anreiz, Beutegreifer zu bejagen, und zeigt sich «fassungslos». Werden Füchse und Krähen nicht mehr ausreichend geschossen, gerieten Bodenbrüter, Rehkitze und Feldhasen unter Druck, so die Argumentation. Die sechs verlangen die «sofortige Rücknahme» der Bestimmungen.

Die Direktion des Innern hält dagegen, die Frage sei fachlich geprüft und in der kantonalen Jagdkommission ausführlich diskutiert worden. Füchse und Krähen dürften weiterhin geschossen werden, gestrichen sei einzig der pauschale finanzielle Anreiz. Einen fachlichen Grund, den Jagddruck auf diese Arten mit Geld zusätzlich zu erhöhen, sehe man nicht. Wo es konkrete Artenschutz- oder Schadensprobleme gebe, würden gezielte Massnahmen ergriffen.

Ein Stück pro Schwanz ist die älteste Form der Wildtierpolitik: Sie belohnt die Tötung, nicht deren Wirkung. Die Logik stammt aus der Zeit, als Füchse, Greifvögel und Rabenvögel pauschal als «Raubzeug» galten, wie der Beitrag Schädling oder Nützling: Die Ideologie hinter der Fuchsjagd nachzeichnet. Dass ein Kanton diese Kopfprämie 2026 abschafft, ist kein Angriff auf die Biodiversität, sondern das späte Ende eines Relikts.

Die Studie, die der Kanton selbst bestellt hat

Die Streichung steht nicht für sich allein. Nach der Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf liess das Zuger Amt für Wald und Wild die Fuchsjagd durch das Büro SWILD untersuchen. Die 25-seitige Studie von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina kam im Mai 2026 zum Schluss, dass die Zuger Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt. Bejagte Populationen gleichen Verluste durch mehr Nachwuchs, bessere Überlebensraten und Zuwanderung aus. Die Jagdkommission beschloss daraufhin am 16. Juni 2026 drei Massnahmen, darunter, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern. Die Hintergründe dokumentieren die Beiträge Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd.

Am 19. Juni 2026 bestätigte Landammann Andreas Hostettler dem Petitionär die Beschlüsse der Jagdkommission schriftlich. Zehn Tage später, am 29. Juni, hob die Direktion des Innern die Umtriebsprämien für Füchse und Krähen auf. Einen ausdrücklichen Zusammenhang zwischen Studie, Kommissionsbeschluss und Prämienstreichung stellt die Berichterstattung nicht her. Zeitliche Abfolge und Inhalt legen ihn jedoch nahe: Eine Abschussprämie ist proaktive Förderung in ihrer reinsten Form. Wer ihre Wiedereinführung verlangt, ficht im Kern die Konsequenz aus einer wildbiologischen Fachstudie an.

Auch das Biodiversitätsargument der Beschwerdeführer hält der Forschungslage nicht stand. Der Rückgang von Feldhase, Rebhuhn oder Feldlerche geht in erster Linie auf intensive Landwirtschaft, fehlende Deckung und Lebensraumverlust zurück. Rehkitze sterben in der Schweiz vor allem unter dem Mähwerk. Wo Füchse bejagt werden, füllen Jungtiere und Zuwanderer die Lücken rasch, der Druck auf Bodenbrüter bleibt bestehen. Selbst aus Jägerkreisen kommt inzwischen Widerspruch, wie der Beitrag Riss im Jägerlager: Ökologischer Jagdverein stellt die Fuchsjagd-Linie von JagdSchweiz infrage zeigt. Die Studienlage ist auf der Seite Jagd im Faktencheck zusammengestellt.

Nachsuche nach jedem Fehlschuss

Der zweite Streitpunkt ist Paragraph 17 der Jagdbetriebsvorschriften. Er verlangt, dass nach jeder Schussabgabe ohne Abschusserfolg unverzüglich eine Nachsuche mit einem dafür geprüften Hund eingeleitet wird. Die Beschwerdeführer halten das für unverhältnismässig und für weitergehend als das Bundesjagdgesetz. Selbst nach einem Schuss, bei dem man sicher sei, nichts getroffen zu haben, müsse eine Nachsuche organisiert werden.

Die Direktion des Innern begründet die Regel mit einem einfachen Tierschutzgedanken: Bleibt der Abschusserfolg aus, lässt sich nicht in jedem Fall ausschliessen, dass ein Tier trotzdem verletzt wurde. Ein vermeintlich sicherer Fehlschuss sei deshalb nicht mit einem unverletzten Tier gleichzusetzen. Tatsächlich ist die Pflicht nicht neu. Bereits die Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 enthielten sie in § 17 im Wesentlichen gleichlautend, samt sofortiger Meldung an die Wildhut. Für 2026/27 wurden einzelne Absätze angepasst, der Grundsatz blieb unverändert. Angefochten wird also keine neue Auflage, sondern eine Tierschutzregel, unter der die Zuger Hobby-Jägerschaft seit Jahren jagt.

Genau hier liegt der Kern. Ob ein Schuss getroffen hat, beurteilt der Schütze selbst, oft in der Dämmerung, auf Distanz und unter Anspannung. Ein angeschossenes Reh, ein Fuchs mit zerschossenem Kiefer oder ein Hirsch mit Laufschuss flüchtet nicht selten ohne erkennbares Zeichen und stirbt Stunden oder Tage später. Wie wenig die Kontrolle ohne klare Pflichten greift, zeigt der Fall aus Amden, in dem ein angeschossenes Tier nicht nachgesucht wurde: «Ganz geläufig in Jagdkreisen»: Was Urteile und Jagdberichte aus drei Kantonen zeigen. Eine Nachsuchepflicht nach jedem Fehlschuss verlagert das Risiko dorthin, wo es hingehört: vom verletzten nichtmenschlichen Tier zum Menschen, der geschossen hat. Dass ausgerechnet diese Mindestregel des Tierschutzes bis vor Bundesgericht bekämpft wird, sagt mehr über das Selbstverständnis eines Teils der Zuger Hobby-Jägerschaft als über die Vorschrift.

Eine Minderheit gegen den eigenen Verband

Die Beschwerdeführer sprechen von einer «falschen politischen Ausrichtung» und werfen dem Kanton vor, lokale Verhältnisse sowie die Interessen von Biodiversität, Landwirtschaft und Jägerschaft zu übergehen. Die Direktion des Innern entgegnet, aus dem Unmut einzelner Hobby-Jäger lasse sich nicht ableiten, dass diese Anliegen nicht berücksichtigt worden seien. Die Vorschriften würden jedes Jahr mit der Jagdkommission und der Jägerschaft erarbeitet. Der Zuger Kantonale Patentjägerverein stehe hinter den Jagdbetriebsvorschriften.

Damit stehen sechs Einzelpersonen nicht nur gegen die kantonale Verwaltung, sondern auch gegen den eigenen Verband. Das Bundesgericht wird prüfen, ob die Zuger Regeln mit übergeordnetem Recht vereinbar sind. Eine Frage beantwortet das Verfahren schon heute: Zug zeigt, dass ein Kanton aus wildbiologischen Befunden Konsequenzen ziehen kann, und der Widerstand dagegen nicht aus der Wissenschaft kommt.

Alle Informationen zur Fuchsjagd im Kanton Zug, zum Entscheid und zu den Kontaktdaten finden sich auf der Kampagnenseite Fuchsjagd im Kanton Zug. Den Überblick über alle Kantone bietet Schluss mit der Fuchsjagd, die Hintergründe im Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: «Zuger Zeitung» / «Bote der Urschweiz», 24. September 2026; Kanton Zug, Jagdbetriebsvorschriften 2025/26 und 2026/27 (BGS 932.111).

Nachtrag vom 26. September 2026

Der Zuger Kantonale Patentjägerverein, dem nach eigenen Angaben nahezu alle Zuger Patentjäger angehören, hat sich «ausdrücklich und in aller Deutlichkeit» von der Gruppe um Charly Keiser distanziert. Wie zentralplus berichtet, kritisiert der Verein, die sechs Beschwerdeführer hätten sich in ihrer Medienmitteilung als «die Zuger Jäger» inszeniert. Die Distanzierung betrifft ausdrücklich die Forderung nach einer Lockerung der Nachsuchepflicht, die Forderungen zur Fuchs- und Krähenprämie und die persönliche Verantwortungszuweisung an Regierungsrat Andreas Hostettler.

Keiser bezeichnet die vom Kanton in Auftrag gegebene SWILD-Studie gegenüber zentralplus als «Quatsch» und den Vergleich zwischen Genf und Zug als «sinnfrei». Die «zahlreichen anderen Studien», die angeblich zum Gegenteil kämen, nennt er nicht. Die Forschungslage zeigt das Gegenteil: Über 30 Studien und Fallbeispiele, darunter Luxemburg, Genf, England und Nationalpärke, belegen, dass Fuchsbestände sich selbst regulieren und die Bejagung weder Bestände senkt noch Bodenbrüter schützt. Die Übersicht steht auf der Seite Jagd im Faktencheck, die Evidenz zur Selbstregulation im Dossier Selbstregulation.

Balkendiagramm der Rehabschüsse im Kanton Zug 2016 bis 2025, aufgeteilt nach Bock, Geiss, Bockkitz und Geisskitz
Rehabschüsse im Kanton Zug 2016 bis 2025, aufgeteilt nach Bock, Geiss, Bockkitz und Geisskitz. Quelle: BAFU, Eidgenössische Jagdstatistik.

Bemerkenswert ist auch, wer hier für Rehkitze, Hasen und Raufusshühner spricht. Schweizer Hobby-Jäger töten gemäss Eidgenössischer Jagdstatistik jedes Jahr rund 10’000 Rehkitze, dazu Feldhasen, Birkhähne und Schneehühner. Im Kanton Zug selbst schossen die Hobby-Jäger im Jagdjahr 2025 rund 345 Rehe, darunter über 80 Kitze, knapp ein Viertel der Strecke. Der Anteil liegt seit 2016 stabil bei einem Fünftel bis einem Viertel. Wer Jahr für Jahr selbst Dutzende Rehkitze erlegt, kann sich schwerlich als deren Schutzpatron gegen den Fuchs aufspielen.

Der Kanton Genf, dessen Vergleich Keiser für sinnfrei hält, kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus; notwendige Eingriffe übernehmen professionelle Wildhüter. Seither ist dort eine Zunahme der Biodiversität dokumentiert, gerade bei Bodenbrütern und Feldhasen: Mit 17,7 Feldhasen pro 100 Hektaren wurde 2016 in Genf die höchste Dichte der ganzen Schweiz gemessen. Die Belege dazu finden sich auf der Seite Genf ohne Hobby-Jagd.

Neu kritisiert die Gruppe zudem die Jagd-App des Kantons, weil sie Abschussorte und Standorte der Hobby-Jäger erfasse; die Datenschutzfragen sind laut Direktion des Innern in Abklärung. Die Jagdkommission will künftig genauere Zahlen zu Abschüssen, Wildschäden, Sonderabschüssen und Fallwild erheben, um die Wirkung der Fuchsjagd beurteilen zu können. Die Beschwerde vor Bundesgericht dürfte es schwer haben: Die Nachsuchepflicht galt schon bisher, das Bundesrecht überlässt die Einzelheiten den Kantonen, und auf eine Abschussprämie besteht kein Rechtsanspruch.

Quellen: zentralplus, «Eine Jagdgruppe schiesst sich auf Hostettler ein», 26. September 2026; Eidgenössische Jagdstatistik (jagdstatistik.ch).

Flims, Klosters, Sedrun: Drei Hunde, die Bündner Hobby-Jäger für Füchse hielten

RTR hat fünf Fälle zusammengetragen, in denen Bündner Hobby-Jäger Haustiere erschossen. Die drei Hunde haben eines gemeinsam: Nacht, Fuchsjagd und ein Ziel, das der Schütze vor dem Schuss nicht sicher erkannt hat.

Das Pferd von Avers Cröt, das ein Hobby-Jäger am 6. September 2026 für einen Hirsch hielt, hat es in alle Medien geschafft.

Weniger bekannt ist, dass es nicht der erste Fall dieser Art in Graubünden war. Ausgerechnet RTR, der Sender, der die Bündner Jagd sonst als Volksfest inszeniert, hat am 8. September 2026 fünf Fälle zusammengetragen, in denen Bündner Hobby-Jäger Haustiere erschossen haben: zwei Pferde und drei Hunde. RTR weist selbst darauf hin, dass es nur jene Fälle sind, welche die Redaktion in Mitteilungen der Kantonspolizei fand; ob es weitere gab, ist nicht bekannt. Die beiden Pferde starben am Tag, bei der Hochjagd, durch Verwechslung mit Hirsch oder Reh. Die drei Hunde starben in der Dunkelheit, im Zusammenhang mit der Jagd auf den Fuchs: 2006 in Flims, 2017 in Klosters, 2024 in Sedrun. In Klosters und Sedrun gingen die Schützen nachweislich davon aus, einen Fuchs vor sich zu haben.

Flims, November 2006: Schuss auf einen markierten Schweisshund

Ein Wildhüter ist an einem Freitagabend im Gebiet Bodmergut in Flims mit seinem Schweisshund unterwegs, um ein angefahrenes Reh nachzusuchen. Der Hund, ein vierjähriger Deutsch-Langhaar-Rüde mit internationalem Zuchtwert, trägt einen breiten, gelben, reflektierenden Kragen. Plötzlich fällt ein Schuss. Der Hund kommt nicht zurück.

Der Wildhüter und zwei Kollegen finden ihn tot, getötet durch eine Schrotladung. Vom Schützen zunächst keine Spur. Die Kantonspolizei setzt einen Diensthund ein, der kurz vor Mitternacht die Fährte bis zu einer verschlossenen Jagdhütte verfolgt. Darin finden Polizei und Wildhut laut RTR Flinte, Munition und Zielfernrohr, versteckt. Der Bündner Hobby-Jäger wird identifiziert und gesteht. RTR berichtet zudem, er habe illegal eine Falle gestellt. Der Hund hatte einen geschätzten Wert von rund 15’000 Franken; der Schütze musste sich vor Gericht verantworten und die finanziellen Folgen tragen.

Der Schuss traf ein Tier mit reflektierendem Kragen, das einem Wildhüter gehörte. Der Schütze entfernte sich danach und versteckte seine Ausrüstung. Die belegten Details sprechen für sich.

Klosters, November 2017: 80 Jahre alt, 21 Uhr, Passjagd

Ein 80-jähriger Hobby-Jäger sitzt an einem Novemberabend im Gebiet Schlappin bei Klosters auf der Passjagd, der nächtlichen Jagd auf den Fuchs. Um 21 Uhr taucht auf der Wiese, die er beobachtet, ein frei laufender Hund auf. Der Mann geht davon aus, dass es ein Fuchs ist, schiesst und trifft tödlich. Erst als er sich dem Tier nähert, bemerkt er den Irrtum.

Sedrun, Februar 2024: Vom Haus aus auf die Quartierstrasse

Nächtliche Quartierstrasse in Sedrun mit Wiesenbord, auf der im Februar 2024 ein angeleinter Hund von einem Hobby-Jäger erschossen wurde
Die Quartierstrasse in Sedrun, auf der am 10. Februar 2024 nach 23 Uhr ein angeleinter Hund erschossen wurde. Foto: Kantonspolizei Graubünden

Eine Frau geht an einem Samstagabend nach 23 Uhr auf einer Quartierstrasse in Sedrun mit ihrer zehn Monate alten Weimaraner-Hündin spazieren. Die Hündin läuft angeleint vor ihr ein Wiesenbord entlang. Ein Schuss fällt, das Tier sackt zusammen. Die Kantonspolizei findet noch in derselben Nacht einen 79-jährigen Anwohner mit Jagdpatent, der den Schuss zugibt. Er habe an den Abenden zuvor mehrmals einen Fuchs vor seinem Haus gesehen und den Hund an der Laufart für diesen Fuchs gehalten, sagte er gegenüber «Blick». Sein Anwalt bestätigte gegenüber «20 Minuten», dass der Mann «derzeit nicht so gut zu Fuss» sei und deshalb wohl vom Haus aus geschossen habe. Anwohnerinnen sagten, die Jagdaktionen des Mannes seien bei Hundehaltern im Dorf seit langem als problematisch bekannt gewesen.

Die IG Wild beim Wild hat den Fall damals dokumentiert und Strafanzeige gegen das Amt für Jagd und Fischerei eingereicht, weil es die Passjagd im Siedlungsgebiet zugelassen hatte: Graubünden: Gefährliche Folgen der sinnlosen Hobby-Jagd und Strafanzeige gegen Amt für Jagd in Graubünden.

Das Muster

Drei Hunde, drei Fälle, ein Muster. Alle drei starben in der Dunkelheit im Zusammenhang mit der Fuchsjagd, in zwei Fällen durch Schützen, die 79 und 80 Jahre alt waren, in einem Fall im Wohnquartier, abgefeuert vom eigenen Haus aus. In Klosters und Sedrun hielten die Schützen den Hund für einen Fuchs. In Flims wurde ein deutlich markierter Schweisshund erschossen. In keinem der drei Fälle wurde das Ziel vor dem Schuss sicher als jagdbares Wild erkannt. Das Ansprechen des Wildes ist die elementarste Regel jeder Jagd. Aus Sicht der IG Wild beim Wild werfen die drei Fälle die Frage auf, ob eine nächtliche Ansitzjagd auf kleine, sich bewegende Tiere diese Regel überhaupt einhaltbar macht.

Dazu kommt die Dimension dieser Jagd: Die kantonalen Jagdvorschriften erlauben die Bejagung des Fuchses in mehreren Jagdperioden, darunter die nächtliche Passjagd im Winter. Die Statistik des Amts für Jagd und Fischerei weist für das Jagdjahr 2024 insgesamt 2’131 getötete Füchse aus, über alle Jagdformen hinweg. Wildbiologisch bringt das nichts: Die Studie des Büros SWILD im Auftrag des Kantons Zug kam 2026 zum Schluss, dass die Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt, worauf Zug die Fuchsprämie strich (Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd). Der frühere Präsident des Bündner Patentjägerverbands, Robert Brunold, hat die Niederjagd selbst als «nicht nötig, aber berechtigt» bezeichnet.

Nicht nötig. Aber drei tote Hunde, zwei tote Pferde, und das sind nur die Fälle, die es in eine Polizeimeldung geschafft haben. Von Einzelfällen kann keine Rede sein. Das Bündner Amt für Jagd und Fischerei hat in seinen Jahresberichten neun Jahre lang die Zahl der Ordnungsbussen und Anzeigen pro Jagdjahr ausgewiesen, und sie lag jedes Jahr über tausend: 1’089 (2012), 1’122 (2013), 1’102 (2014), 1’298 (2015), 1’201 (2016), 1’384 (2017), 1’114 (2018), 1’104 (2019), 1’241 (2020). Wo das Amt die Kategorien aufschlüsselte, entfiel der grösste Teil auf Fehlabschüsse: 1’013 von 1’201 im Jahr 2016, 1’146 von 1’384 im Jahr 2017, bei jeweils rund 5’500 Teilnehmenden an der Hochjagd. Wie viele einzelne Patentinhaber dahinterstehen, lässt sich aus den Summen nicht ableiten; das Amt publiziert keine Täterstatistik. Sicher ist nur: Es sind pro Jagdjahr mehr als tausend Verstösse.

Seit 2021 wird diese Zahl nicht mehr beziffert. Die Jahresberichte 2021 und 2022 schreiben nur noch, die Anzahl der Bussen und Anzeigen habe sich «im üblichen Rahmen» bewegt. In den Jahresberichten 2023, 2024 und 2025 sowie in den Auswertungen zum Jagdbetrieb 2024 und 2025, die wir am 26. September 2026 geprüft haben, findet sich keine Angabe mehr zu Bussen, Anzeigen oder Fehlabschüssen. Der «übliche Rahmen» ist nach den eigenen Zahlen des Amts ein Rahmen von über tausend Verstössen pro Jahr. Dass er nicht mehr beziffert wird, ändert nichts daran, dass er gilt. Die Hunde von Flims, Klosters und Sedrun sind die Spitze einer Statistik, die der Kanton selbst geführt hat, bis er aufhörte, sie zu publizieren (Nachtjagd in Amden, Avers, Tessin). Wer nachts im Quartier auf einen Fuchs schiesst, könnte auch eine Katze treffen. Oder ein Kind, das mit dem Hund unterwegs ist. In Sedrun stand die Halterin wenige Meter hinter dem Tier.

Was folgen müsste

Die IG Wild beim Wild fordert seit Jahren das Ende der Fuchsjagd (Kampagne: Schluss mit der Fuchsjagd). Solange Graubünden daran festhält, fordert sie mindestens: ein Verbot der Passjagd im Siedlungsgebiet und in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern; regelmässige gesundheitliche und praktische Eignungsprüfungen für Patentinhaber, besonders im hohen Alter; eine unabhängige Untersuchung jedes Schusses auf ein Haus- oder Nutztier und den Patententzug bei groben oder wiederholten Verstössen gegen die Sorgfaltspflicht; und die Rückkehr zur öffentlichen Publikation von Anzeigen, Bussen, Fehlabschüssen und ihren Konsequenzen. Der Fall Sedrun zeigt, weshalb diese Forderungen nicht abstrakt sind: Ein 79-Jähriger, der nach Angaben seines Anwalts «nicht so gut zu Fuss» war, schoss vom Haus aus auf eine Quartierstrasse. Dass dies mit gültigem Patent möglich war, ist nicht das Versagen eines Einzelnen. Es ist eine Frage der Aufsicht.

Wie RTR die Bündner Jagd sonst darstellt, mit Beute-Hotline und Jagdpatent-Verlosung, haben wir hier dokumentiert: RTR: SRG-Sender verlost Jagdpatent und kürt das «schönste» Erlegerbild. Die Bündner Jagdsaison 2026/27 begleiten wir laufend im Beitrag Graubünden Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick.

Quellen: RTR, «Preda per negligientscha: Dus chavals e trais chauns ch’èn daventads preda», 8. September 2026, https://www.rtr.ch/novitads/grischun/chatscha/preda-per-negligientscha-dus-chavals-e-trais-chauns-ch-en-daventads-preda; Kantonspolizei Graubünden, Medienmitteilung vom 13. Februar 2024; «20 Minuten», «Blick» und Keystone-SDA vom 13. Februar 2024; Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Jahresberichte Jagd 2013 bis 2025 und Auswertungen Jagdbetrieb 2024 und 2025 (https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/diem/ajf/jagd/mpp/Seiten/Publikationen.aspx, abgerufen am 26. September 2026); SWILD, Fuchsjagd im Kanton Zug, Mai 2026.

Bundesgericht: CHWolf darf gegen Wolfsabschüsse nicht klagen

Sieben Rudel wurden 2023 auf BAFU-Zustimmung getötet. Ob das rechtmässig war, hat kein Gericht je geprüft. Das Urteil 2C_46/2025 im Detail.

Am 27. November 2023 stimmte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) der Tötung von sieben Wolfsrudeln zu: Calfeisental in St. Gallen, Beverin und Lenzerhorn in Graubünden sowie Augstbord, Hérens-Mandelon, Les Toules und Chablais im Wallis.

Drei Wochen später entzog das BAFU allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung. Die Kantone liessen schiessen. Der Verein CHWolf aus Einsiedeln reichte im Januar 2024 drei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ein. Fast drei Jahre später steht fest: Kein Gericht wird je prüfen, ob diese Abschüsse rechtmässig waren.

Die sieben Freigaben gehörten zur ersten präventiven Regulierung im Winter 2023/24, die in mehreren Kantonen heftige Kritik auslöste. Wie die Praxis seither funktioniert, zeigt der Beitrag zur Wolfsregulierung in Graubünden.

Mit Urteil 2C_46/2025 vom 18. August 2026, publiziert am 25. September, hat das Bundesgericht die Beschwerden von CHWolf abgewiesen; die Parallelverfahren 2C_48/2025 (Graubünden) und 2C_49/2025 (Wallis) wurden mit dem St. Galler Verfahren vereinigt. Nicht in der Sache, sondern bereits an der Eingangstür: Der Verein sei nicht beschwerdeberechtigt. Was in der Agenturmeldung auf einen Satz zusammenschrumpft, ist bei genauer Lektüre ein Grundsatzentscheid, der die Spielregeln für den Rechtsschutz von Beutegreifern in der Schweiz neu festlegt.

Was das Bundesgericht entschieden hat

Das Gericht in Fünferbesetzung unter der Präsidentin Florence Aubry Girardin stellt zunächst etwas klar, das für CHWolf zunächst positiv klingt: Der Eintrag in der Liste der beschwerdeberechtigten Organisationen (Anhang zur Verordnung VBO) ist nicht Voraussetzung für das Beschwerderecht. Er ist bloss deklaratorisch und begründet eine widerlegbare Vermutung. Wer nicht auf der Liste steht, kann im konkreten Verfahren nachweisen, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen von Artikel 12 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) erfüllt.

Genau diesen Nachweis sieht das Gericht bei CHWolf aber als gescheitert an. Und hier wird das Urteil zum Leitentscheid. Das Bundesgericht hält in Erwägung 8.1 selbst fest, dass es sich «zur Frage der gesamtschweizerischen Tätigkeit noch nicht im Einzelnen geäussert» habe. Nun tut es das. Die Formel lautet: Eine Organisation ist nur dann gesamtschweizerisch tätig, wenn kumulativ die Ausrichtung auf die ganze Schweiz in den Statuten steht und sich dieser Zweck aus der effektiven Tätigkeit in mindestens zwei Landesteilen ergibt. «Vereinzelte, singuläre Aktivitäten reichen dafür nicht.» Und diese Bedingung muss während der vollen zehn Jahre vor der Beschwerdeeinreichung ununterbrochen erfüllt gewesen sein.

Die Jahre 2014 bis 2017 als Stolperstein

Für CHWolf, das am 12. Januar 2024 Beschwerde einreichte, war damit die Zeit ab Januar 2014 massgebend. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinen Urteilen vom 28. November 2024 festgestellt, dass der Verein von 2014 bis 2017 «fast ausschliesslich in der Deutschschweiz tätig war». Zwei Herdenschutzprojekte 2014 und 2015 im deutschsprachigen Teil der Kantone Freiburg und Bern liess das Gericht nicht gelten: Eine Präsenz im deutschsprachigen Teil eines Westschweizer Kantons sei keine Tätigkeit in einem anderen Landesteil. Für 2016 und 2017 sei «gar keine Aktivität ausserhalb der Deutschschweiz nachgewiesen». Das Schulprojekt «Ein Wolf macht Schule» begann erst 2018. Und die Website des Vereins sei nur auf Deutsch verfügbar, weshalb er ein anderssprachiges Publikum «nach wie vor nicht erreichen zu wollen» scheine.

Diese Sachverhaltsfeststellungen hätte CHWolf vor Bundesgericht nur mit einer qualifizierten Willkürrüge angreifen können. Der Verein schilderte auf 14 Seiten seine Vereinstätigkeit von 2011 bis 2024, setzte sich laut Gericht aber nicht mit den konkreten Feststellungen der Vorinstanz auseinander. Das Bundesgericht wertete dies als «appellatorische Kritik» und liess den Sachverhalt unverändert.

Rhetorisch bemerkenswert ist Erwägung 10.3. CHWolf hatte argumentiert, es müsse genügen, dort tätig zu sein, wo der Wolf tatsächlich vorkomme. Das Gericht drehte das Argument um: Der Verein habe selbst vorgebracht, der Wolf sei 2015 im Tessin und 2016 im Wallis nachgewiesen worden. «Der Beschwerdeführer aber war weder ab 2015 im Tessin noch ab 2016 im Wallis aktiv.» Er sei somit «anders als der Wolf» in diesen Jahren nicht gesamtschweizerisch unterwegs gewesen.

350 Mitglieder gegen 5000 Windkraftgegner

Das Urteil zeigt auch, wer in der Schweiz nach Lesart des Bundesgerichts von «gesamtschweizerischer Bedeutung» ist. Es verweist auf die 29 Organisationen im VBO-Anhang, darunter Pro Natura, WWF, Schweizer Heimatschutz, SAC und VCS, und nennt sie als Massstab für «Grösse und Tragweite». CHWolf hatte 2024 rund 350 Mitglieder.

Aufschlussreich ist der Vergleich mit den Organisationen, die der Bundesrat zuletzt neu in die Liste aufnahm. 2018 waren es der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches und Dark-Sky Switzerland. 2024 kam der Verband «Freie Landschaft Schweiz» dazu, ein Dachverband von Windkraftgegnern mit 45 Mitgliedsorganisationen, die gemäss Erläuterungen des BAFU «über 5000 Personen vertreten». Wer gegen Windräder in der Landschaft vorgehen will, hat damit ein bundesrechtlich abgesichertes Beschwerderecht. Wer Wolfsrudel vor dem Abschuss schützen will, muss zuerst ein Jahrzehnt Präsenz in der Romandie oder im Tessin belegen.

Aarhus-Konvention: erneut offengelassen

CHWolf berief sich auf Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus-Konvention, die Umweltorganisationen Zugang zu Gerichten garantiert. Das Bundesgericht wiederholt, was es schon mehrfach getan hat: Ob diese Bestimmung in der Schweiz direkt anwendbar sei, müsse «vorliegend nicht entschieden werden». Die Anforderung, in mehr als einem Landesteil statt in allen aktiv zu sein, entspreche den Vorgaben der Konvention «allemal». Der Europäische Gerichtshof, so das Bundesgericht selbst, verneint die direkte Anwendbarkeit ausdrücklich. Ein Verweis, der die Schweizer Praxis nicht gerade in ein günstiges Licht rückt: Eine Konvention, die weiten Gerichtszugang bezweckt, wird zum Argument dafür, den Zugang eng zu halten.

Was das Urteil für den Wolfsschutz bedeutet

Das Bundesgericht hat die Legitimationsfrage abstrakt geklärt und die Frage, ob das BAFU im November 2023 sieben Rudel zu Recht zum Abschuss freigab, für immer unbeantwortet gelassen. Der Feststellungsantrag von CHWolf, das BAFU habe widerrechtlich zugestimmt, wurde gar nicht erst behandelt: Er liege ausserhalb des Streitgegenstands. Selbst ein Erfolg hätte den Fall nur ans Bundesverwaltungsgericht zurückgeschickt, fast drei Jahre nach den Abschüssen. Die Gerichtskosten von 3000 Franken trägt der Verein.

Praktisch heisst das: Organisationen ausserhalb der VBO-Liste müssen künftig im Einzelfall nachweisen, dass sie die hohen Voraussetzungen von Artikel 12 NHG erfüllen. Für CHWolf ist dieser Nachweis gescheitert. Das Urteil verschiebt das Gewicht damit weiter zu den bereits gelisteten Grossverbänden. Dass diese den Weg auch beschreiten, ist nicht selbstverständlich. Pro Natura hat es getan und im Juni 2025 vor Bundesgericht recht bekommen, als der Abschuss eines Wolfs im Kanton St. Gallen als rechtswidrig beurteilt wurde. Im Dezember 2023 hatten Beschwerden grosser Verbände zumindest vorübergehend erreicht, dass Wolfsabschüsse im Wallis und in Graubünden gestoppt wurden. Gleichzeitig arbeitet das Parlament seit Jahren daran, das Verbandsbeschwerderecht weiter einzuschränken.

CHWolf schreibt in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026, die Begründung sei «nur schwer nachvollziehbar», da die Projektarbeit für Wolfs- und Herdenschutz seit 2012 die gesamte Schweiz betreffe. Der Verein räumt aber ein, dass er «aktuell mehrheitlich noch deutschsprachig orientiert» sei. Er hat inzwischen reagiert: Seit April 2026 ist «Ein Wolf macht Schule» auch auf Französisch verfügbar. Für die Zehnjahresfrist zählt das erst ab 2036. Bis dahin bleibt dem Verein das, was er beim Chöpfenberg-Rudel in Schwyz nun versucht: die Aufsichtsbeschwerde, die keine Legitimation voraussetzt, aber auch kein Recht auf einen Entscheid verschafft.

Die Wolfsregulierung in Graubünden, im Wallis und in den anderen Kantonen bleibt damit weitgehend eine Angelegenheit zwischen BAFU, Kantonsverwaltungen und den wenigen zum Verfahren zugelassenen Verbänden. Für kleinere, spezialisierte Organisationen wird der gerichtliche Weg nach diesem Leitentscheid deutlich schwieriger. Die Gerichte prüfen den Zugang. Die Sache selbst prüfen sie kaum je.

Quellen

  • Bundesgericht, Urteil 2C_46/2025, 2C_48/2025, 2C_49/2025 vom 18. August 2026, publiziert am 25. September 2026 (Volltext als PDF)
  • Bundesverwaltungsgericht, Urteile A-309/2024, A-374/2024, A-390/2024 vom 28. November 2024
  • Bundesamt für Umwelt, Zustimmungsverfügungen zur Regulierung von Wolfsrudeln vom 27. November 2023 und Entzug der aufschiebenden Wirkung vom 18. Dezember 2023
  • CHWolf, Stellungnahme zum Bundesgerichtsentscheid vom 25. September 2026
  • Art. 12 NHG (SR 451); Verordnung über die Bezeichnung der beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO, SR 814.076); BAFU, Erläuterungen zur Änderung der VBO vom 27. November 2024
  • Aarhus-Konvention (SR 0.814.07), Art. 9 Abs. 3

Wallis: Uni-Bern-Studie zählt 37 Luchse statt der behaupteten 80

Das erste Luchs-Abschussgesuch der Schweiz stützt sich auf eine Hochrechnung, die Forschende der Universität Bern als fehlerhaft entlarven.

Der Kanton Wallis will als erster Kanton der Schweiz Luchse abschiessen lassen. Als Begründung dienen sinkende Reh- und Gämsbestände sowie ein angeblich stark gewachsener Luchsbestand: In der politischen Debatte war von bis zu 80 Tieren die Rede.

Eine am 25. September 2026 vorgestellte Studie der Universität Bern korrigiert diese Zahl deutlich nach unten. Im Winter 2025/26 lebten demnach 37 selbstständige Luchse im gesamten Kanton. Das 95-Prozent-Konfidenzintervall liegt bei 26 bis 52 Tieren, die kantonsweite Dichte bei 1,09 Luchsen pro 100 km².

Die Untersuchung liegt bislang als Preprint auf dem Server bioRxiv vor und wurde noch nicht in einem unabhängigen Peer-Review-Verfahren begutachtet. Für die laufende Debatte ist sie dennoch zentral, weil sie auf einer kantonsweiten, mehrjährigen Erhebung beruht und damit genau jene Datenbasis liefert, die dem Kanton fehlt.

Drei Winter, rund 100 Wildkameras, ein ganzer Kanton

Die Forschungsgruppe um Raphaël Arlettaz, Leiter der Abteilung für Naturschutzbiologie an der Universität Bern, erfasste den Bestand in drei Wintern zwischen 2023 und 2026 mit rund 100 Wildkameras im gesamten Wallis. Insgesamt werteten die Forschenden 899 unabhängige Luchsaufnahmen aus und identifizierten pro Winter 27, 31 und 34 erwachsene Tiere. Die Daten wurden unabhängig vom staatlichen Monitoring erhoben; die Bestandsschätzung erfolgte mit einer Dichtemodellierung nach dem Fang-Wiederfang-Prinzip, wie sie auch das offizielle Luchsmonitoring verwendet.

Die Studie belegt zugleich eine Erholung nach Jahren extrem tiefer Bestände. Zwischen 2010 und 2018 lebten im gesamten Kanton lediglich fünf bis acht selbstständige Luchse. Im Winter 2024/25 wiesen die Forschenden sieben Weibchen mit mindestens elf Jungtieren nach, im Winter 2025/26 vier Weibchen mit mindestens sieben Jungen.

Fast der gesamte Bestand konzentriert sich auf den Nordwesten des Kantons, wo die Walliser Population mit den Luchsbeständen in den Waadtländer und Berner Voralpen verbunden ist. Grosse Teile des Wallis, darunter die Penninischen Alpen südlich der Rhone, sind weiterhin kaum besiedelt.

Wie aus 37 Luchsen bis zu 80 werden

Nach Darstellung der Forschenden beruhen die höheren Zahlen auf einer methodisch problematischen Hochrechnung. Das staatliche Luchsmonitoring der Stiftung KORA gliedert die Schweiz in Referenzgebiete. Eines der drei für das Wallis relevanten Gebiete erstreckt sich nicht nur über das Nordwestwallis, sondern auch über Teile der Kantone Waadt und Bern, wo die Luchsdichte deutlich höher ist. Werden diese Werte auf das gesamte Walliser Kantonsgebiet übertragen, ergibt sich zwangsläufig eine zu hohe Schätzung. Zudem stammen die Referenzdaten aus unterschiedlichen Erhebungsjahren.

Besonders deutlich zeigt sich der Unterschied im Nordwestwallis: Staatsrat Christophe Darbellay, der die Hobby-Jagd im Kanton beaufsichtigt und selbst Hobby-Jäger ist, gibt für dieses Gebiet eine Dichte von 5,2 Luchsen pro 100 km² an. Die Universität Bern berechnet für das strikt auf Walliser Gebiet begrenzte Untersuchungsgebiet 1,7 Luchse pro 100 km², rund dreimal weniger. Selbst dieser Wert liegt unter den Dichten anderer Schweizer Referenzgebiete.

«Populationsschätzungen müssen mit der Ebene übereinstimmen, auf der Managemententscheide getroffen werden», sagt Arlettaz. Werden Wildtierpopulationen in grossen ökologischen Räumen erfasst, politische Eingriffe aber entlang kantonaler Grenzen beschlossen, könnten Hochrechnungen die Lage vor Ort erheblich verzerren.

Abschussgesuch unter wissenschaftlichem Druck

Die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere wollte bis Ende Sommer ein Gesuch beim Bundesamt für Umwelt einreichen, mit dem Ziel, im Winterfenster vom 16. Januar bis 28. Februar 2027 erstmals Luchse töten zu dürfen. Eine Regulierung der streng geschützten Art setzt hohe Hürden voraus: Der Kanton müsste belegen, dass der Luchs das Jagdregal schwerwiegend beeinträchtigt. Ob das Gesuch inzwischen eingereicht wurde, ist öffentlich nicht bekannt.

Die neue Bestandsschätzung stellt die Grundlage der bisherigen Argumentation infrage. Ein Bestand von 37 selbstständigen Luchsen bei knapp einem Tier pro 100 km² spricht nicht für eine Überpopulation, sondern beschreibt eine Art, die im Wallis in den 1980er- und 1990er-Jahren durch illegale Verfolgung ausgerottet worden war und sich erst seit 2020 wieder erholt. Die Forschenden empfehlen, die Population sich weiter ausbreiten zu lassen, bis die Tragfähigkeit im ganzen Kanton erreicht ist. Die heutige Konzentration im Nordwesten sei kein Hinweis darauf, dass der Luchs seine ökologischen Grenzen erreicht habe.

Dass sinkende Reh- und Gämsbestände dem Luchs zuzuschreiben sind, ist nicht belegt. Die Präsidentin des Oberwalliser Jägerverbands räumte gegenüber SRF selbst ein, es spielten immer verschiedene Faktoren zusammen. Auf Rehe und Gämsen schiessen im Wallis jedes Jahr in erster Linie Hobby-Jäger, nicht Luchse.

Einordnung

Der Fall zeigt ein Muster, das Wild beim Wild seit Jahren dokumentiert: Bestandszahlen zu Beutegreifern werden in politischen Debatten so ausgelegt, dass sie eine Abschussforderung stützen. Arlettaz selbst wird im «Nouvelliste» deutlich: Die kantonale Überschätzung sei «entweder Inkompetenz oder Bosheit».

Im Wallis wiegt das besonders schwer, weil die Luchspopulation dort über Jahrzehnte durch illegale Verfolgung klein gehalten wurde. Eine 2021 in «Frontiers in Conservation Science» veröffentlichte Studie desselben Teams dokumentierte am Rhoneknie ein Netz von 17 Schlingenfallen im wichtigsten Einwanderungskorridor des Luchses und kam zum Schluss, dass nur Wilderei die auffallend geringe Dichte im Unterwallis erklären kann. Wer Hobby-Jäger jahrzehntelang gewähren lässt und dann eine «Übervölkerung» beklagt, argumentiert gegen die eigene Aktenlage. Mehr dazu in unserem Beitrag zur mutmasslichen Luchs-Wilderei im Wallis und in der Analyse «Wallis fordert Luchs-Abschuss: Schiessen statt schützen».

Die IG Wild beim Wild fordert den Kanton Wallis auf, ein allfälliges Abschussgesuch zurückzuziehen, und das BAFU, ein eingereichtes Gesuch abzulehnen. Die Petition «Keine Luchsabschüsse im Wallis» kann weiterhin unterzeichnet werden. Aktuelle Entwicklungen dokumentieren wir laufend im Tracker zur Walliser Jagdsaison 2026/27.

Quelle: Verschueren, S., Braunisch, V., Debons, V. & Arlettaz, R. (2026): Matching lynx population estimates to management scale: conservation science vs politics in the western Swiss Alps. bioRxiv-Preprint, doi 10.64898/2026.08.25.747176. Medienmitteilung der Forschungsgruppe vom 25. September 2026; Keystone-SDA; Le Nouvelliste.

Wallis Jagd 2026/27: Vorfälle, Verstösse und Entwicklungen im Überblick

Wild beim Wild dokumentiert die Jagdsaison 2026/27 im Wallis laufend. Im Ticker erscheinen behördliche Mitteilungen, Vorfälle, Verstösse, Abschüsse und weitere Auffälligkeiten – chronologisch aktualisiert.

Das Wallis eröffnet die Hobby-Jagd 2026/27 offiziell am 21. September und will als erster Kanton der Schweiz eine Abschussbewilligung für den Luchs beantragen.

Gleichzeitig sorgen ein neues Trophäenjagd-Modell für Steinböcke und wiederholte Herdenschutz-Versäumnisse bei Wolfsrissen für Diskussionen. Wie tief die Hobby-Jagd im Wallis kulturell verankert ist, zeigt der Beitrag Psychologie der Hobby-Jagd im Kanton Wallis.

Ticker

25.09.2026
Fr 12:50

Uni Bern zählt 37 Luchse statt 80: Abschussgesuch unter wissenschaftlichem Druck

Forschende der Universität Bern schätzen den Walliser Luchsbestand für den Winter 2025/26 auf 37 selbständige Tiere (Konfidenzintervall 26 bis 52). Die in der Politik genannten 80 Luchse beruhen auf einer Hochrechnung mit Daten aus Waadt und Bern. Staatsrat Darbellay gibt für das Nordwestwallis eine dreimal höhere Dichte an, als die Studie misst. Zum Artikel.

25.09.2026
Fr 04:30

15 Franken pro Fuchs, 20 pro Dachs: Das Wallis zahlt weiter Kopfprämien

Während der Kanton Zug seine Abschussprämien für Füchse und Krähen auf diese Saison hin gestrichen hat und sechs Hobby-Jäger deswegen bis vor Bundesgericht ziehen (Zuger Hobby-Jäger ziehen gegen Nachsuchepflicht und Fuchsprämien-Aus vor Bundesgericht), hält das Wallis unbeirrt an der Kopfprämie fest. Der Beschluss über die Ausübung der Jagd 2026/27 (SGS 922.110) legt fest: Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere überweist jedem Hobby-Jäger 15 Franken pro getötetem Fuchs und 20 Franken pro Dachs. Zusätzlich übernimmt der Kanton die Kadaverentsorgungsgebühren. Als Nachweis genügen die zwei abgetrennten Vorderpfoten, die innert zehn Tagen nach Jagdschluss beim Wildhüter abzugeben sind. Füchse dürfen mit dem Patent E bis am 27. Februar geschossen werden.

Die Dimension: 2025 wurden im Wallis laut kantonaler Jagdstatistik rund 1’556 Füchse und 68 Dachse getötet, 2024 waren es gegen 1’900 Füchse. Das ergibt jährlich rund 25’000 Franken Kopfgeld aus der Staatskasse, die Entsorgungskosten nicht eingerechnet. Eingeführt wurden solche Prämien in den 1970er-Jahren zur Tollwutbekämpfung. Die Tollwut ist in der Schweiz seit 1998 getilgt, die Prämie im Wallis nicht.

Wie wenig dieses Kopfgeld bewirkt, hat der Kanton Zug 2026 wissenschaftlich prüfen lassen. Die vom Zuger Amt für Wald und Wild in Auftrag gegebene Studie des Büros SWILD von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina kam im Mai 2026 zum Schluss, dass die Patentjagd auf Füchse weder die Bestände nachhaltig senkt noch Wildkrankheiten eindämmt: Bejagte Populationen gleichen die Verluste durch mehr Nachwuchs, höhere Überlebensraten und Zuwanderung aus (Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd). Zug hat daraus die Konsequenz gezogen und die Prämie als Relikt abgeschafft. Das Wallis belohnt das Töten von Beutegreifern weiterhin per Stück und ist neben Uri (30 Franken pro Fuchs) einer der letzten Kantone mit diesem System. Hintergründe: Schluss mit der Fuchsjagd und Dossier «Der Fuchs in der Schweiz».

Quellen: Kanton Wallis, Beschluss über die Ausübung der Jagd im Wallis 2026-2027 (SGS 922.110); Statistik der Walliser Jagd 2025 (DJFW, Stand 17.04.2026); SWILD, Fuchsjagd im Kanton Zug, Mai 2026; NZZ am Sonntag, 13. Mai 2023.

24.09.2026
Do 10:28

Bund gibt Jungwölfe zweier Rudel frei, drei Walliser Rudel sollen ganz verschwinden

Das BAFU hat am 18. September zwei Gesuche des Kantons bewilligt: Aus den Rudeln Nendaz-Isérables und Les Toules dürfen bis zum 31. Januar 2027 bis zu zwei Drittel der 2026 geborenen Jungwölfe getötet werden. Noch hängig sind drei weitere Gesuche, mit denen das Wallis die Rudel Nanz, Augstbord und Réchy-Anniviers vollständig beseitigen will. Damit stehen fünf der elf Walliser Rudel ganz oder teilweise zur Disposition. Risszahlen pro Rudel, Angaben zum Herdenschutz auf den betroffenen Alpen oder genetische Nachweise nennt der Kanton nicht, obwohl die Nutztierrisse im Alpsommer 2026 schweizweit von 402 auf 183 gesunken sind. Die ganze Einordnung im Beitrag Wallis darf Jungwölfe töten: Drei Rudel warten noch auf den Totalabschuss.

24.09.2026
Do 10:16

«Mehr als schiessen»? Canal9 zeigt die Hochjagd als Naturerlebnis

Der Walliser Regionalsender Canal9 hat in der «Tagesinfo» vom 23. September einen jungen Hobby-Jäger auf der Riederalp begleitet, unter dem Titel «Jagd: mehr als schiessen». Das Porträt zeigt die Hobby-Jagd als Tradition und Naturerlebnis. Wenig Platz haben darin die Schattenseiten: Die Hochjagd fällt mitten in die Hirschbrunft, in der Schwyzer Hobby-Jäger nicht jagen wollen, weil das Fleisch der Stiere kaum geniessbar ist. Das Abschussziel von 1700 Hirschen steigt trotz drei verfehlten Jahren wieder, Oberwalliser Metzger kritisierten 2024 häufige Bauchschüsse, und der Abschuss einer geschützten Wölfin in Herbriggen kostete 300 Franken. Die ganze Einordnung im Beitrag «Mehr als schiessen»? Die Walliser Hochjagd zwischen Imagefilm und Hirschbrunft.

19.09.2026
Sa 06:10

1’700 Hirsche als Ziel: Walliser Hochjagd startet mit derselben Vorgabe wie 2015

Am Montag, 21. September, beginnt im Wallis die Hochjagd. Laut «Walliser Bote» (pomona.ch, 18.09.2026) nehmen rund 2’100 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger teil, das Abschussziel beim Rotwild liegt bei 1’700 Hirschen. Neu ist diese Zahl nicht. Bereits 2015 lautete die Vorgabe 1’700 Hirsche, damals bei 2’700 Patentinhabern. 2022 waren 1’630 geplant und 1’744 wurden geschossen. 2023 waren 1’700 geplant und 1’411 wurden erreicht, 2025 waren 1’650 geplant und 1’415 wurden erreicht. Trotz drei verfehlter Pläne in Folge steigt die Vorgabe 2026 wieder auf 1’700.

Wer seit über einem Jahrzehnt Jahr für Jahr gleich viele nichtmenschliche Tiere töten lässt, reguliert keinen Bestand, sondern bewirtschaftet ihn. Die Hirsche gleichen die Verluste durch höhere Nachwuchsraten aus, die Planzahl bleibt, der Kreislauf beginnt von vorn. Die Forschung dazu haben wir in Jagd im Faktencheck zusammengetragen. Welche Rolle Beutegreifer spielen könnten, zeigt der Beitrag Ohne Wolf kein Wald.

Bemerkenswert ist, wie der Kanton die Quote absichert. Laut Beschluss über die Ausübung der Jagd 2026/27 schiesst die Wildhut nach, wenn die Hobby-Jagd die Planzahl verfehlt. Teilgebiete kantonaler Banngebiete können für den Abschuss von Hirschkühen, Schmaltieren und Kälbern geöffnet werden. Beschwerden gegen den Beschluss ist die aufschiebende Wirkung entzogen. Schutzgebiete und Rechtsschutz gelten also nur so lange, wie sie der Strecke nicht im Weg stehen.

Der Vergleich mit Graubünden zeigt zwei Wege zum selben Ziel. Graubünden schont säugende Hirschkühe und Kälber im September und gibt sie im November und Dezember auf der Sonderjagd frei, die faktisch jedes Jahr stattfindet. Das Wallis kennt keine institutionalisierte Sonderjagd, schiesst Kühe und Kälber dafür bereits während der Hochjagd, öffnet dazu Banngebiete und lässt die Wildhut nachschiessen, wenn die Quote verfehlt wird. Und während Graubünden die erste Jagdphase vor die Brunft legt, fällt die Walliser Hochjagd vollständig in jene Wochen, in denen Schwyzer Hobby-Jäger das Fleisch der Stiere für kaum geniessbar und die Störung für nicht waidmännisch halten. Hintergründe zum Bündner Modell liefert der Beitrag Neun Fragen zum Hirsch-Abschussplan 2026, die Saison dokumentiert der Graubünden-Tracker.

Gleichzeitig warnt die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere vor akuten Naturgefahren. In Blatten im Lötschental bleibt die Bergsturz-Sperrzone für die Hobby-Jagd geschlossen, im Blinnental wird eine grössere Felsmasse überwacht. Bei Randa drohen am Hängegletscher Weisshorn und am Bisgletscher Eisabbrüche bis hin zu grösseren Eislawinen. Ein Gebirge in Bewegung, dazu 2’100 Bewaffnete mitten in der Hirschbrunft: Für Wildtiere wie für die Freizeitbevölkerung beginnt die unruhigste Zeit des Jahres.

18.09.2026
Fr 16:20

300 Franken für eine erschossene Wölfin: Herbriggen zeigt das Walliser Justizproblem

In Herbriggen im Mattertal hat ein Hobby-Jäger eine geschützte Wölfin erschossen, die er mit einem Fuchs verwechselt haben will. Die Staatsanwaltschaft Oberwallis büsste ihn laut «Walliser Bote» mit 300 Franken, das Jagdpatent bleibt. Zum Vergleich: Ein weggeworfener Zigarettenstummel kostet im Wallis neu 80 Franken. Dieselbe Erklärung gab es bereits im Januar 2024 im Goms, als ein Hobby-Jäger bei der nächtlichen Fuchspassjagd eine Wölfin erlegte. Von den 13 seit 1999 nachweislich gewilderten Wölfen der Schweiz entfallen sieben auf das Wallis. Während Norwegen zehn Wolfswilderer ins Gefängnis schickt und Frankreich für einen erschlagenen Luchs über 30’000 Euro verlangt, rechnet das Wallis eine Wölfin zum Tarif einer Ordnungsbusse ab. Die ganze Einordnung im Beitrag 300 Franken für eine Wölfin: Wie die Schweizer Justiz Wilderei zur Bagatelle macht.

12.09.2026
Sa 07:15

Wallis: In einer Woche startet die Hochjagd, mitten in der Hirschbrunft, während Schwyzer Hobby-Jäger genau das ablehnen

In rund einer Woche beginnt im Wallis die Hochjagd, also mitten in der einsetzenden Hirschbrunft (Mitte September bis Mitte Oktober). Dass dieser Zeitpunkt unter Hobby-Jägern selbst umstritten ist, zeigt aktuell der Blick in die Innerschweiz. Im Kanton Schwyz laufen Hobby-Jäger gegen die Bejagung brunftiger Hirsche Sturm, und zwar aus zwei Gründen.

Erstens die Fleischqualität: Hirschfleisch von einem Stier aus der Brunftzeit hat einen sehr intensiven, strengen Eigengeschmack und wird daher für den normalen Verzehr meist nicht empfohlen. Im Klartext: Das erlegte Tier wird als kaum geniessbar eingestuft.

Zweitens gilt es unter Hobby-Jägern als nicht «waidmännisch», die Tiere in der Brunft zu stören, wenn sich die Stiere an den Brunftplätzen um die Rangordnung sammeln. Trotzdem setzte sich am Ende der Jagddruck durch: Nach Protesten der Jägerschaft gab die Schwyzer Jagdverwaltung kurzfristig einen «Stierentag» frei, damit die Hobby-Jäger die mehrendigen Hirsche, also männliche Tiere mit Geweih, noch vor dem brunftbedingten Geschmacksverderb erlegen konnten.

Das Wallis macht die brunftzeitliche Bejagung dagegen zum regulären Modell. Was Schwyzer Hobby-Jäger als geschmacklich wie jagdethisch fragwürdig verpönen, ist im Wallis fixer Bestandteil der Hochjagd. Wir dokumentieren die Walliser Saison ab Start.

05.09.2026
Sa 16:52

Wieder gerissen: Trotz Vorjahres-Attacke erneut Schafe ohne Herdenschutz gesömmert

Bereits 2025 wurden auf einer Alp bei der Topali-Hütte im Mattertal 54 ungeschützte Schafe von Wölfen gerissen. Trotzdem wurden im selben Gebiet auch dieses Jahr wieder Schafe ohne Herdenschutz gesömmert, auf Höhen von 2600 bis 2900 Metern über Meer, wo eine Beweidung ökologisch keinen Nutzen bringt. Die erneuten Risse waren die vorhersehbare Folge. Mehr zum Zusammenhang zwischen Herdenschutz und Rissquote im Beitrag Halbzeit im Alpsommer: Wolfsrisse halbieren sich.

19.06.2026
Fr 17:30

Wallis will als erster Kanton der Schweiz den Luchs zum Abschuss freigeben

Staatsrat Christophe Darbellay kündigt an, bis Ende Sommer beim Bundesamt für Umwelt ein Gesuch für eine Luchs-Regulierung einzureichen, obwohl bereits die Rehjagd stark eingeschränkt wird. Es wäre die erste Abschussbewilligung für Luchse in der Geschichte der Schweiz. Mehr dazu im ausführlichen Beitrag.

18.03.2026
Mi 00:00

Neues Trophäenjagd-Modell: Wallis vergibt Steinbock-Abschüsse künftig anders

Weil die Abschusspläne beim Steinwild in den letzten Jahren wiederholt verfehlt wurden, führt das Wallis ab 2026 ein neues Regulierungsmodell ein: Jede zugelassene Hobby-Jägerin und jeder Hobby-Jäger erhält ein Grundkontingent von zwei Tieren, zuerst eine Steingeiss, danach einen Steinbock der zugeteilten Alterskategorie. Das neue Modell ersetzt die bisherige «Aktion Steinwild» und macht die Trophäenjagd auf Steinböcke im Wallis noch systematischer zugänglich. Mehr zur bisherigen Kritik im Beitrag Umstrittene Steinbockjagd im Wallis.

Hintergrund

JagdSchweiz argumentiert gegen sich selbst: Die Widersprüche des Dachverbands im Überblick

Vom Fuchs bis zum Feuerwerk: 28 Dokumente des Dachverbands heben sich gegenseitig auf. Vizepräsident Fabio Regazzi vertritt in drei Ämtern drei Positionen, Geschäftsführer David Clavadetscher hat sie alle mitgeschrieben.

Wer die Positionspapiere von JagdSchweiz nebeneinanderlegt, stösst auf wiederkehrende Spannungen.

Der Dachverband der Schweizer Hobby-Jägerschaft verweist beim Fuchs auf die ökologische Rolle grosser Beutegreifer, während sein Vizepräsident im Parlament eine zahlenbasierte Begrenzung der Wolfsbestände vorantreibt. Er beschreibt die Selbstregulation der Wildtiere als Realität und erklärt die Hobby-Jagd trotzdem zur Notwendigkeit. Er räumt die Giftwirkung von Blei ein und lehnt ein Verbot ab. Der Streit mit dem Ökologischen Jagdverein Schweiz ist nur die sichtbarste Folge. Die folgende Übersicht stützt sich ausschliesslich auf Dokumente von jagdschweiz.ch und auf öffentlich dokumentierte Vorgänge.

Der Wolf als Regulator des Fuchses und als Ziel einer Obergrenze

Im Positionspapier zur Fuchsjagd vom 20. November 2025 nennt JagdSchweiz das Fehlen von Spitzenprädatoren als einen von vier Gründen für hohe Fuchsbestände. Luchs und Wolf würden Mesoprädatoren wie den Fuchs begrenzen. Der Verband zitiert dazu dieselbe Forschung wie der Ökologische Jagdverein.

Rund zwei Wochen später, in der Wintersession 2025, reichte Ständerat Fabio Regazzi die Motion 25.4464 ein. Sie verlangt einen Paradigmenwechsel: Wölfe sollen regional reguliert werden können, sobald ein vordefinierter Schwellenwert überschritten ist. Massgebend wären zahlenbasierte Kriterien, nicht mehr der Nachweis konkreter Schäden. Zehn Monate später nahm der Nationalrat den Vorstoss mit 116 zu 73 Stimmen an. Laut Handelsregister ist Regazzi Vizepräsident des Vorstandes von JagdSchweiz.

Damit steht ein Interessenkonflikt im Raum: Derselbe Verband, der die regulierende Wirkung von Wolf und Luchs auf den Fuchs anerkennt, wird von einem Vizepräsidenten mitgeführt, der die Wolfsbestände unabhängig von eingetretenen Schäden begrenzen will. Zugespitzt: Das Symptom wird bejagt, die Ursache ebenfalls, und in beiden Fällen bleibt die Hobby-Jägerschaft die vorgeschlagene Lösung.

Dass Wölfe reguliert werden sollen, wenn Beutetiere abnehmen, steht auch in der Wolfsposition vom Februar 2017. Zugleich hält die Luchsposition vom Juli 2013 fest, Beutegreifer seien so zu steuern, «dass die Nutzung der Bestände und damit die Jagd in jedem Fall möglich bleibt». Nur ein Jahr zuvor, im Mai 2012, hatte der Verband noch geschrieben, der Blickwinkel dürfe bei Wolf, Luchs und Bär «nicht auf die Schweiz eingeengt werden». 2013 verlangte er dann Luchskompartimente, die «in jedem Fall auf schweizerisches Hoheitsgebiet zu beschränken» seien.

2013 mit dem WWF unterschrieben, 2026 gegen den WWF beschlossen

Die Motion widerspricht nicht nur dem Fuchspapier, sondern auch einer Vereinbarung, die JagdSchweiz selbst mitunterzeichnet hat. 2013 einigte sich der Verband mit Pro Natura, WWF Schweiz und dem Schafzuchtverband unter Moderation des BAFU auf gemeinsame Grundsätze zur Politik gegenüber Beutegreifern. Darin heisst es, Abschüsse seien bei schadenstiftenden Einzeltieren möglich und bei etablierten Beständen im Schadensfall. Alle Beteiligten verpflichteten sich, die ökologische Rolle der Beutegreifer anzuerkennen und zu kommunizieren.

Der Schadensbezug war der Kern dieses Kompromisses. Genau ihn streicht die Motion Regazzi. Pro Natura und WWF, die damaligen Partner, bekämpfen den Vorstoss heute als «Rasenmähermethode». JagdSchweiz hat das Papier von 2013 weiterhin auf seiner Website, unter der Rubrik «Positionen».

2023 vertraut, 2025 für wirkungslos erklärt

Im Mai 2023 lehnte der Vorstand von JagdSchweiz die Wolfsinitiative ab, die den Wolf zur ganzjährig jagdbaren Art machen wollte. Die Begründung ist bemerkenswert: Würde der Wolf jagdbar, rückten die Hobby-Jäger in die Verantwortung, insbesondere beim Bezahlen der Wildschäden. Ausserdem habe man sich für das neue Jagdgesetz eingesetzt und vertraue darauf, dass es vernünftig umgesetzt werde.

Zweieinhalb Jahre später bezeichnete der Vizepräsident desselben Verbands das einzelfallbasierte System dieses Gesetzes in seiner Motion als zu langsam, zu kompliziert und wirkungslos. Das Vertrauen von 2023 hat das Jahr 2025 nicht überlebt. Und die veröffentlichte Begründung für die Ablehnung der Wolfsinitiative stellte weder den Schutzstatus noch die ökologische Rolle des Wolfs ins Zentrum, sondern die Wildschadenkosten der Hobby-Jäger.

Der Grund, weshalb der Verband den Wolf nicht jagdbar haben will, steht bereits in seiner Position zur Wildschadenvergütung vom Februar 2013: Wildschäden seien «die Folge einer gewünschten artenreichen Fauna» und aus dem Staatshaushalt zu bezahlen; eine Beteiligung der Hobby-Jäger sei nur bei jagdbaren Arten vertretbar. Ein Verband, der die Regulierung der Wildbestände als seinen öffentlichen Auftrag ausgibt, lehnt es ab, für deren Folgen aufzukommen. Konsequent ist er auch bei der Frage, wer schiesst: Im Januar 2020 warb die Medienmitteilung zum Jagdgesetz mit der Regulation «durch die Wildhüter der Kantone». Im September 2023 erklärte JagdSchweiz, Hobby-Jäger könnten beigezogen werden, sobald die Kapazität der Wildhut nicht reiche.

Bodenbrüter schützen und Bodenbrüter schiessen

Die Hauptrechtfertigung der Fuchsjagd im Papier von JagdSchweiz ist der Schutz bodenbrütender Vögel wie Birkhuhn und Waldschnepfe sowie des Feldhasen. Derselbe Verband verteidigt die Jagd auf genau diese Arten und zusätzlich auf Alpenschneehuhn und Schneehase. Er hat 2022 bei Wildtier Schweiz ein Gutachten bestellt, das den politischen Druck auf eine Unterschutzstellung abwehren soll. Die Kernthese: Eine Tierart könne von ihrer Jagdbarkeit profitieren. Dasselbe Gutachten beziffert die jährlich erlegten Waldschnepfen im Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2020 auf 1773 Tiere, davon 1396 im Tessin, und führt die Art in der Roten Liste der Schweiz als «verletzlich».

Das Gutachten sagt zudem, der starke Rückgang des Feldhasen sei weitgehend auf die Intensivierung der Landwirtschaft zurückzuführen, und die Gefährdung der Raufusshühner beruhe vor allem auf Lebensraumverlust. Das ist exakt die Position des Ökologischen Jagdvereins. Für die Fuchsjagd bleibt damit nichts übrig: Wenn der Lebensraum das Problem ist, löst der Fuchsabschuss es nicht. Und wenn Birkhuhn und Schnepfe geschützt werden müssen, dann zuerst vor der Hobby-Jägerschaft, die sie jährlich zu Tausenden erlegt.

«Keine bedrohten Arten» und ein Gutachten, das das Gegenteil sagt

Im Februar 2021 schrieb JagdSchweiz an Bundesrätin Simonetta Sommaruga, «seit vielen Jahrzehnten» würden in der Schweiz «keine bedrohten Arten mehr bejagt». Die Waldschnepfe führte der Brief als «nicht gefährdet» auf, gestützt auf die europäische Rote Liste. Ein Jahr später bestellte der Verband das Gutachten bei Wildtier Schweiz, das die Art nach der Roten Liste der Schweiz als «verletzlich» einstuft. Der Brief von 2021 räumt zudem ein, der Feldhase sei im Mittelland «ernsthaft bedroht», und der Birkhuhnbestand leide im Wallis «bis 50 % wegen Skitourismus». Der Fuchs kommt in dieser Ursachenanalyse nicht vor. Vier Jahre später wurde er zum Hauptgrund für den Schutz der Bodenbrüter erklärt.

Derselbe Brief nennt die Forderungen der Naturschutzverbände «rein taktisch und ideologisch motiviert» und verlangt eine «sachlich fundierte Diskussionskultur». Im Mai 2023 schrieb JagdSchweiz an den Ständerat, die Biodiversitätskrise sei «wissenschaftlich erwiesen», über ein Drittel aller Arten seien bedroht, es brauche «rasches Handeln». Das war die Begründung für den Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative. Die Initiative selbst bekämpfte 2024 ein Komitee, dessen Kopf der Vizepräsident von JagdSchweiz war. Dazu unten mehr.

Die Baujagd: Ausgestorben und unverzichtbar zugleich

Im Januar 2022 hielt die Präsidentenkonferenz von JagdSchweiz in einem Positionspapier fest, die Baujagd werde gemäss einer Umfrage nicht mehr oft betrieben. Im November 2025 erklärte das Fuchspapier die winterliche Baujagd zur besonders effizienten und unverzichtbaren Methode für eine regional intensive Fuchsbejagung.

Das Papier von 2022 liefert noch mehr. Es bezeichnet die Ausbildung der Bauhunde als «das A und O der Unfallverhütung» und räumt gleichzeitig ein, dass es trotz mehreren privaten Initiativen bisher nicht gelungen sei, eine einzige Schliefenanlage in der Schweiz zu realisieren. Die Hunde, die laut Verband zwingend ausgebildet sein müssen, können in der Schweiz nicht ausgebildet werden. Als Grund für den Erhalt der Baujagd nennt das Papier schliesslich, dass bei einem Verbot die weitere Existenz der Zucht von Dackel- und Terrierrassen in Frage gestellt wäre. Der Fuchs wird also im Bau getötet, damit eine Hunderasse ihren Verwendungszweck behält.

Blei ist giftig, ein Verbot trotzdem unnötig

Die Position von JagdSchweiz zu bleifreier Munition, datiert vom Februar 2016 und weiterhin gültig, beginnt mit dem Eingeständnis, dass Bleirückstände in erlegten Wildtieren Steinadler und Bartgeier vergiften und töten können. Sie verweist auf die Studie der Vogelwarte Sempach und des Bündner Jagdamts. Der Verband empfiehlt jedem Hobby-Jäger, wenn immer möglich bleifrei zu schiessen. Im selben Papier lehnt er ein generelles Verbot von Bleimunition ab.

Das Leitbild des Verbands preist Wildbret unterdessen als gesunde, rückstandfreie Lebensmittel, die eine sinnvolle Alternative zu industriell erzeugter Nahrung böten. Die Behörden sehen das anders. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, mit Bleimunition erlegtes Wild nur selten zu essen, und rät Kindern bis sieben Jahre, Schwangeren, Stillenden und Frauen mit Kinderwunsch ganz vom Wildkonsum ab, weil nicht auszuschliessen sei, dass das Tier mit Blei geschossen wurde. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hält seit 2010 fest, dass es für Blei keine unbedenkliche Dosis gibt. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung warnt, dass sich Bleisplitter weit um den Schusskanal verteilen, und beziffert die Bleiaufnahme in Jägerhaushalten auf bis zum Zehnfachen eines gewöhnlichen Vielverzehrers. Und die Krebsforschungsagentur der WHO stuft rotes Fleisch, zu dem Reh, Hirsch, Gams und Wildschwein zählen, als wahrscheinlich krebserregend ein, verarbeitetes Fleisch wie Trockenfleisch als krebserregend.

Rückstandfrei ist also weder das Fleisch noch die Werbung dafür. Genau dieses Fleisch serviert JagdSchweiz beim Wildbuffet im Bundeshaus rund hundert Parlamentarierinnen und Parlamentariern, ohne ein Wort zu den Warnungen der eigenen Bundesbehörde. Die Studienlage fasst die Übersicht Wildbret und Gesundheitsrisiken zusammen. Wie der europäische Dachverband FACE dasselbe Spiel auf EU-Ebene spielt, hat Wild beim Wild dokumentiert.

Lärm stresst Wildtiere, ausser er kommt aus dem Gewehr

Im September 2025 unterstützte JagdSchweiz die Feuerwerksinitiative. Lärm löse bei Wildtieren «Stressreaktionen» aus, Rehe, Hirsche und Gämsen flüchteten aus ihren Einständen, «mit einem hohen Energieverlust, der insbesondere in der Winterzeit kritisch ist», bis hin zu tödlichen Abstürzen. Vögel verliessen ihre Brutgebiete «oft für lange Zeit». Als «Interessenvertreter der heimischen Wildtiere» sehe sich der Verband verpflichtet, auf diese Störung hinzuweisen.

Was für Raketen gilt, gilt für Gewehrschüsse nicht. Die Hochjagd findet in genau jenen Monaten statt, in denen der Verband den Energieverlust als kritisch bezeichnet, und die Position zu Schalldämpfern von 2018 begründet die Lärmreduktion in erster Linie mit dem Schutz von Schütze, Hund und Anwohnern. Das Gamspapier von 2016 hält fest, der Jagddruck könne beim Zusammenbruch der Gamsbestände «gar der Entscheidende» Faktor sein. Beim Postulat Reichmuth erklärte JagdSchweiz 2023, die «Freizeitnutzung im Wald» führe zu Stress und fördere Verbissschäden. Die Störung durch die Hobby-Jagd selbst wird in keinem dieser Papiere beziffert.

Das Leitbild: Selbstregulation ja, Jagd trotzdem

Das Leitbild von JagdSchweiz enthält einen Satz, den man dem Verband im Streit um die Selbstregulation vorhalten wird: Wildtierbestände regulierten sich, auch in der Kulturlandschaft, von selber. Der Verband räumt damit die zentrale These der Jagdkritik ein und fügt an, diese Selbstregulation brächte Schäden, Unfälle, Massensterben und Seuchen mit sich. Beleg dafür liefert er keinen. Der Kanton Genf lebt seit 1974 ohne Hobby-Jagd, ohne dass eines dieser Szenarien eingetreten wäre.

Im selben Leitbild heisst es, Jagd bedeute oft den Verzicht auf Abschüsse. Das Fuchspapier verlangt eine regional sehr intensive und zeitlich anhaltende Bejagung. Das Leitbild erklärt, Schweizer Hobby-Jäger lehnten tierquälerische Methoden grundsätzlich ab. Der Verband verteidigt Baujagd, Fangjagd mit Kastenfallen und die Hundeausbildung am lebenden Fuchs. Und während der Ökologische Jagdverein die Trophäenjagd ablehnt, nennt das Leitbild von JagdSchweiz Trophäen ausdrücklich als Teil des Jagens.

Tierschutz: 2016 abgelehnt, 2023 begrüsst, 2023 ausgehöhlt

In der Vernehmlassung zur Teilrevision des Jagdgesetzes 2016 schrieb JagdSchweiz, der Tierschutz habe seine Anliegen bereits einbringen können: «neue erweiterte Bestimmungen dazu lehnen wir ab». Im Papier zur Revision vom Mai 2023 heisst es, die Verankerung des Tierschutzes im Jagdgesetz sei «für uns von grosser Bedeutung». Dasselbe Papier fordert, dass Hunde verletztes Wild «binden und töten» dürfen, ohne strafbar zu sein, verlangt die Freigabe von Schalldämpfern und «Instrumente für das Schiessen bei Nacht». Das Leitbild verspricht den Schuss, der unmittelbar tötet, und lehnt tierquälerische Methoden ab. Die Position zum Schrotschuss von 2014 sieht keinen Revisionsbedarf, weil nur ein einziges von 120 erlegten Rehen Schussverletzungen aufgewiesen habe. Eine Zahl, die der Verband selbst als Beleg dafür anführt, dass angeschossenes Wild «nicht in grosser Zahl» verende.

Der Kodex: Verwerten und nachsuchen, ausser man tut es nicht

Der Jagd-Kodex von JagdSchweiz verpflichtet die Hobby-Jäger: «Was ich erlege, verwerte ich selber oder führe es soweit möglich der Verwertung zu.» Nach Angaben des Verbands landen rund 60 Prozent der erlegten Füchse nicht einmal in der Pelzverwertung.

Der Kodex verpflichtet ausserdem zur zeitgerechten Nachsuche, wenn ein Tier nicht im Feuer liegt. Im Kanton Zug haben sechs Patentjäger das Bundesgericht angerufen, um die Nachsuchepflicht aufzuheben und die Prämie von zehn Franken pro Fuchsschwanz zurückzuholen. Eine Stellungnahme des Dachverbands, der die Nachsuche als Ehrensache verkauft, liegt nicht vor.

Ruhezonen begrüssen, Nationalparks bekämpfen

Das Leitbild verspricht, Jäger begrüssten Ruhezonen und Jagdbeschränkungen, wenn sie sachlich begründet und notwendig seien. Die Praxis sieht anders aus. Im November 2016 scheiterte der Parc Adula rund um das Rheinwaldhorn an der Urne, ein Projekt mit 250 bis 300 Millionen Franken Investitionen und rund 200 Arbeitsplätzen für abwanderungsbedrohte Berggemeinden. Die Hobby-Jägerschaft in Graubünden und im Tessin mobilisierte dagegen, weil in der Kernzone nicht gejagt werden sollte. Im Juni 2018 folgte das Nein zum Parco Nazionale del Locarnese, obwohl Kanton, acht Gemeinden und das BAFU dahinterstanden. Zu den prominenten Gegnern gehörte der damalige Nationalrat Fabio Regazzi, bereits damals im Vorstand von JagdSchweiz, der das Jagdverbot in der Kernzone bekämpfte.

Die Schweiz hat seit 1914 einen einzigen Nationalpark. Zwei Anläufe für einen zweiten sind gescheitert, beide Male mit der organisierten Hobby-Jägerschaft in der Gegnerschaft. Ein Verband, der Naturschutz als sein Kerngeschäft ausgibt, hat zweimal verhindert, dass Natur ohne Flinte geschützt wird. Wie der Verband seinen «öffentlichen Auftrag» sonst versteht, zeigt der Faktencheck zur Broschüre «Die Jagd schützt und nützt».

Fabio Regazzi: Ein Vizepräsident gegen die Positionen seines Verbands

Die Widersprüche des Verbands haben einen Namen. Fabio Regazzi ist Ständerat, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands und Vizepräsident von JagdSchweiz. In allen drei Funktionen vertritt er Positionen, die sich gegenseitig ausschliessen.

Beim Wolf: JagdSchweiz unterzeichnete 2013 den Schadensbezug als Kern des Kompromisses mit WWF und Pro Natura und erklärte 2023, man vertraue auf die vernünftige Umsetzung des Jagdgesetzes. Regazzi reichte im Dezember 2025 die Motion ein, die den Schadensbezug streicht.

Bei der Biodiversität: JagdSchweiz schrieb im Mai 2023, die Biodiversitätskrise sei wissenschaftlich erwiesen und erfordere rasches Handeln. Regazzi führte 2024 als Gewerbeverbandspräsident das nationale Nein-Komitee gegen die Biodiversitätsinitiative an und nannte sie «unnötige und überbordende Regulierung».

Beim Feuerwerk: JagdSchweiz unterstützt seit September 2025 die Feuerwerksinitiative, um Wildtiere vor Lärmstress zu schützen. Der Gewerbeverband unter Regazzi bekämpft dieselbe Initiative seit Januar 2024 als «gesetzliches Mikromanagement menschlicher Emotionen» und lehnte im November 2025 auch den Gegenvorschlag ab. Regazzi selbst ist in der Medienmitteilung des Gewerbeverbands als Auskunftsperson aufgeführt.

Bei den Schutzgebieten: Das Leitbild seines Verbands begrüsst Ruhezonen und Jagdbeschränkungen. Regazzi bekämpfte 2018 den Parco Nazionale del Locarnese, weil in der Kernzone nicht gejagt werden sollte.

Entweder kennt der Vizepräsident die Positionspapiere seines eigenen Verbands nicht, oder er kennt sie und handelt bewusst dagegen. Beides ist für einen Ständerat, der im Parlament als Fachmann für Jagdfragen auftritt, kein Ausweis von Verlässlichkeit. Wer am Montag für den Gewerbeverband Feuerwerk verteidigt und am Dienstag als Jagdfunktionär Wildtiere vor Lärm schützen will, betreibt kein Doppelspiel aus Versehen. Ein Verband, der eine solche Person an seiner Spitze duldet, hat sich für die Interessen entschieden, nicht für die eigenen Papiere.

David Clavadetscher: Der Mann, der alle Papiere geschrieben hat

Wer die Positionspapiere nebeneinanderlegt, stösst immer wieder auf denselben Absender. David Clavadetscher ist seit über einem Jahrzehnt Geschäftsführer von JagdSchweiz. Seine Firma Sandona GmbH in Zofingen führt die Geschäftsstelle des Verbands, bei der europäischen Jagdlobby FACE amtet er als Schatzmeister, seit 2025 zusätzlich als Friedensrichter im Bezirk Zofingen. Ein Porträt hat Wild beim Wild im Dezember 2025 publiziert.

Die Luchsposition von 2013, die Positionen zu Schrotschuss und Wildkameras von 2014, die Wolfsposition von 2017, das Schalldämpferpapier von 2018, das Revisionspapier von 2023 und die Feuerwerksposition von 2025 tragen seine E-Mail-Adresse als Kontakt. Den Brief an Bundesrätin Sommaruga von 2021 hat er mitunterzeichnet, in der Medienmitteilung zum Jagdgesetz von 2020 ist er Auskunftsperson. Die Widersprüche dieses Artikels sind also nicht das Werk wechselnder Vorstände, sondern liefen über einen einzigen Schreibtisch.

Das gilt auch für die Widersprüche zwischen Papier und Auftritt. Zum Rückgang der Gämsen erklärte Clavadetscher in den Medien, die Hauptverantwortung liege bei der Freizeitgesellschaft. Das Gamspapier, das seine Geschäftsstelle 2016 mit der Jagdverwalterkonferenz verfasst hat, nennt den Jagddruck als Faktor, der «gar der Entscheidende sein kann». In seinem Brief von 2021 verlangte er eine «sachlich fundierte Diskussionskultur» und warf den Naturschutzverbänden «rein taktisch und ideologisch motivierte» Behauptungen vor. Im selben Brief steht, es würden keine bedrohten Arten bejagt. Das eigene Gutachten widerlegte das ein Jahr später.

Wie der Geschäftsführer mit Kritik an dieser Widersprüchlichkeit umgeht, ist dokumentiert. Im Namen von JagdSchweiz zeigte er die IG Wild beim Wild wegen Verleumdung an. Das Strafgericht Bellinzona sprach die Redaktion am 17. Juli 2020 frei: Die kritisierten Aussagen seien keine Lügen und hätten keinen verleumderischen Charakter. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch die zivilrechtlichen Verfahren in Locarno blieben ohne Ergebnis für den Verband. Wer die eigenen Papiere nicht in Einklang bringt, dafür aber jene vor Gericht bringt, die es bemerken, hat die Rollen vertauscht.

Kommentar: Ein Verband hat den Vorstand, den er wählt, und die Geschäftsstelle, die er bezahlt. Bei JagdSchweiz trägt die Geschäftsstelle seit Jahren jede Position mit, die ihr Vizepräsident gerade braucht, und schreibt die nächste, wenn die alte nicht mehr passt. Ein Geschäftsführer, der Feuerwerk als Stress für Wildtiere beschreibt und Nachtsichtgeräte für die Jagd fordert, der die Nachsuche als Ehrensache verkauft und die Schrotjagd als unproblematisch, dokumentiert nicht die Haltung eines Verbands, sondern dessen Fehlen. Dass derselbe Mann seit 2025 als Friedensrichter Neutralität verspricht, macht die Sache nicht besser.

Kommentar: Ein Verband ohne Linie, aber mit Vizepräsident im Ständerat

Die Widersprüche folgen einem Muster. Wo Wissenschaft die Hobby-Jagd rechtfertigen könnte, wird sie zitiert. Wo dieselbe Wissenschaft die Hobby-Jagd überflüssig machen würde, wird sie ignoriert. Die Fuchsjagd braucht fehlende Wölfe, also müssen Wölfe fehlen. Bodenbrüter brauchen Schutz vor dem Fuchs, aber nicht vor der Flinte. Blei ist tödlich für Adler, aber nicht verbietbar. Die Baujagd ist selten, aber unverzichtbar. Nationalparks sind wünschenswert, solange man darin jagen darf.

Der Ökologische Jagdverein zeigt, dass man dieselben Quellen auch ehrlich lesen kann. Dass JagdSchweiz das nicht tut, ist keine Frage der Faktenlage, sondern der Interessen. Und diese Interessen sitzen mit Fabio Regazzi im Ständerat, im Gewerbeverband und im Vorstand des Verbands zugleich. Wer Konsistenz sucht, findet sie nur an einer Stelle: Am Ende jeder Position von JagdSchweiz steht, dass Hobby-Jäger schiessen dürfen. Und dass sein Vizepräsident jede Position vertreten darf, solange sie diesem Ziel dient.

Quellen: Alle Dokumente von JagdSchweiz

Sämtliche Dokumente stammen von jagdschweiz.ch und wurden am 26. September 2026 gesichert. Papiere, die dort nur als Webseite ohne PDF vorliegen, sind als unveränderte Textsicherung mit Quellenangabe abgelegt.